Schlappe für das Bamf. Bevor Asylsuchende in ein anderes EU-Land abgeschoben werden, müssen sie persönlich angehört werden. Das hat der Europäische Gerichtshof im Fall eines Eritreers entschieden. Das Bundesamt hatte seinen Antrag abgelehnt.
Wenn minderjährige Flüchtlinge Antrag auf Familienzusammenführung stellen, ist das Alter bei Antragstellung maßgeblich und nicht das bei der Entscheidung über den Antrag. Das hat der Europäische Gerichtshof im Falle eines in Belgien anerkannten Flüchtlings entschieden.
Die deutschen Vorschriften sehen auch für arbeitsuchende EU-Bürger mit schulpflichtigen Kindern einen Ausschluss von Hartz-IV-Leistungen vor. Diese Regelung steht jetzt auf der Kippe. Laut EuGH-Generalanwalt ist ein genereller Ausschluss unvereinbar mit EU-Recht.
Es war nicht das erste Mal, dass Viktor Orbans Asylpolitik in Luxemburg auf den Prüfstand gestellt wurde. Der Europäische Gerichtshof hat am Donnerstag im Sinne von Menschen entschieden, die in dem EU-Land Zuflucht suchten.
Die Unterbringung von Asylbewerbern in der sogenannten Transitzone des ungarischen Röszke ist Haft und damit rechtswidrig. Auf dieses Ergebnis kommt ein EuGH-Generalanwalt in seinem Gutachten und geht auf Distanz zum EU-Gerichtshof für Menschenrechte.
Es war ein Hauptzankapfel in der sogenannten Flüchtlingskrise: die Umverteilung Zehntausender Asylbewerber aus Griechenland und Italien. Jetzt hat die Justiz gegen die geurteilt, die nicht mitgemacht haben. Direkte Folgen hat die Entscheidung aber nicht. Von Phillipp Saure
Hängt der Anspruch auf subsidiären Schutz von Flüchtlingen von den Opferzahlen in der Abschiebe-Region ab? Diese Frage hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg dem Europäische Gerichtshof vorgelegt.
Die Anerkennung als Flüchtling darf nach schweren Straftaten wieder entzogen werden. Einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zufolge bedeutet das aber nicht, dass die Person auch gleich abgeschoben werden darf.
Heute vor einem Jahr entschied der EuGH: Unbegleitete Minderjährige, bei denen die Flüchtlingseigenschaft nach der Genfer Flüchtlingskonvention festgestellt wird, haben einen Anspruch auf Elternnachzug. Das gilt auch, wenn sie während des Asylverfahrens volljährig werden. Das Auswärtige Amt weigert sich jedoch bis heute, das Urteil umzusetzen. Von Muy, Schwarz
Große Armut schließt Abschiebung nicht aus. Das hat der Europäische Gerichtshof in Abschiebungsfällen nach Italien, Bulgarien und Polen entschieden. Eine Abschiebung scheide nur aus, wenn den Betroffenen unmenschliche Behandlung drohe.