Das Bamf schiebt in seiner Länderanalyse Roma die Verantwortung für ihre Bildungsbenachteiligung selbst zu - und bedient dabei antiziganistische Stereotype. Die Melde- und Informationsstelle Antiziganismus kritisiert scharf und fordert die Rücknahme des Textes.
Der erste Jahresbericht der vier Meldestellen in Nordrhein-Westfalen dokumentiert 571 Vorfälle von Rassismus. Viele Betroffene berichten von Beleidigungen, verweigertem Wohnraum oder erschwertem Zugang zu Arbeit und Gesundheitsleistungen. Trotzdem folgen auf die meisten Vorfälle weder eine Anzeige noch Beratung.
Ein Berliner Monitoring zeigt: Anti-Schwarzer Rassismus äußert sich nicht nur in Beleidigungen und Gewalt. Besonders häufig erleben Betroffene Benachteiligung dort, wo Institutionen Schutz gewährleisten, Beschwerden bearbeiten und Rechte durchsetzen sollten – in Behörden und Schulen.
Mehr Therapieplätze sind wichtig, lösen aber nicht jede Hürde. Eine Psychologin an einer Schule in Berlin-Neukölln über Scham, soziale Herkunft, Migrationserfahrungen – und darüber, warum Hilfe nicht immer als Hilfe erlebt wird. Von Esma Coşgun
Beschimpfungen auf der Straße, Benachteiligungen im Beruf und Ausgrenzung in der Schule: Medar NRW hat für das Jahr 2025 insgesamt 104 antimuslimische Vorfälle dokumentiert. Besonders häufig betroffen waren Frauen. Die Meldestelle geht von einem großen Dunkelfeld aus.
Die Bundespolizei darf an Bahnhöfen künftig Menschen ohne konkreten Verdacht kontrollieren und durchsuchen. Wen sie aus der Menge auswählt, bleibt weitgehend ihr überlassen. Für Menschen, die als nicht deutsch wahrgenommen werden, kann die Kontrolle besonders weitreichende Folgen haben – bis hin zur Abschiebungshaft. Von Sedat Dursun
An den Grenzen soll die Bundespolizei unerlaubte Einreisen verhindern. Doch immer wieder berichten Betroffene, sie würden nicht wegen ihres Verhaltens kontrolliert, sondern wegen ihres Aussehens. Der Polizeibeauftragte des Bundes sieht Handlungsbedarf.
Herkunftsbedingte Benachteiligung wirkt wie Gift für politische Bindung. Ein SVR-Befund zeigt besonders in der zweiten Generation deutlich: Wer Ungleichbehandlung erlebt, vertraut Bundestag und Bundesregierung seltener – ein Risiko für die demokratische Kultur.
Das Hotel berief sich auf Hygiene, konnte diese Begründung aber nicht stützen. Für das Gericht blieb ein anderes Motiv entscheidend: Die muslimischen Gäste wurden wegen ihrer religiös geprägten Kleidung diskriminiert. Für die Tourismusbranche hat der Fall Signalwirkung.
Bunte Werbung kann Rassismus nicht überdecken, wenn Ausschluss im Alltag weiter wirkt. Die Frage ist nicht, wer im Spot vorkommt, sondern wer Wohnungen bekommt, befördert wird und Entscheidungen trifft. Von Kiflemariam Gebre Wold