Die Kündigung gegen Mitarbeiter der Deutschen Welle wegen Antisemitismusvorwürfen ist unwirksam. Das hat das Landesarbeitsgericht Berlin in zweiter Instanz entschieden. Die Kündigung hatte eine Debatte im Umgang mit Antisemitismus ausgelöst.
Antisemitische Äußerungen können Grund für eine außerordentliche Kündigung sein. Das gilt aber nicht, wenn die Äußerungen vor der Zeit Beschäftigungsverhältnisses getätigt wurden. Das hat das Arbeitsgericht Berlin im Falle einer Deutsche-Welle-Redakteurin entschieden.
Nach den Antisemitismusvorwürfen gegen Mitarbeiter der arabischen Redaktion der Deutschen Welle liegt nun ein Gutachten vor. Demnach gibt es keinen strukturellen Antisemitismus. Der Auslandssender trennt sich von Mitarbeitern und überprüft weitere.
Medienberichten zufolge sollen mehrere Mitarbeiter der Deutschen Welle in sozialen Netzwerken antisemitische und antiisraelische Äußerungen gepostet haben. Der Sender verspricht, die Vorwürfe untersuchen zu lassen und gegebenenfalls Konsequenzen zu ziehen.
Mit einem neuen Internetangebot will die Deutsche Welle Menschen über die Gefahren einer Flucht nach Europa aufklären. Das Informationsangebot ist zeitlich befristet und richtet sich vor an bestimmte Herkunftsgebiete.