2024 erhielten deutlich weniger Asylbewerber staatliche Leistungen als in den Jahren zuvor. Beim häufigsten Herkunftsland der Geflüchteten gab es einen Wechsel – auch weil Ukrainer in der Statistik außen vor bleiben.
Schwarz-Rot hat verabredet: Geflüchtete aus der Ukraine, die seit dem 1. April einreisen, bekommen kein Bürgergeld mehr. Das setzt das Sozialministerium nun um. Mit einer überraschenden Prognose. Es wird nicht billiger.
Die Zahl der Menschen, die mit einem Schutzbegehren nach Baden-Württemberg kommen, ist deutlich zurückgegangen. Dafür verlassen immer mehr Asylbewerber das Land, freiwillig oder weil sie müssen.
Der Trend verstärkt sich: Deutlich weniger Menschen kommen mit einem Schutzbegehren nach Deutschland. Innenminister sieht seine Politik bestätigt. Doch der Rückgang hat einen anderen Grund: neue Lage in Syrien.
Weiterer Paukenschlag gegen die harte Asylpolitik der Bundesregierung: Das Niedersächsische Landessozialgericht hat entschieden, dass Asylbewerbern nicht sämtliche Leistungen gestrichen werden dürfen. Der Fall könnte dem EuGH vorgelegt werden.
Das Chancen-Aufenthaltsrecht war Teil der Reformpakete der Ampel zum Asyl- und Aufenthaltsrecht. Die damit verbundenen Hoffnungen haben sich nicht ganz erfüllt. Immerhin: Die Regelung hat mehr als 16.000 Menschen zu einer Aufenthaltserlaubnis verholfen.
Einige Kreise und die Stadt Gera haben bereits Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber. Die Arbeitspflicht ist allerdings umstritten. Sozialgericht Altenburg hat die Regelung jetzt bestätigt. Das letzte Wort ist aber noch nicht gesprochen.
Nach dem Anschlag auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt Ende Dezember berichten Migranten von mehr Angriffen. Die Zahlen für das Gesamtjahr gehen jedoch runter. Wie passt das zusammen?
Migration, Geflüchtete, Abschiebung – diese Themen dominieren derzeit den Wahlkampf. Kurz bevor die Urnen öffnen, hakt Hessen im Kanzleramt wegen einer Gesetzesänderung nach. Anliegen: komplette Kürzung von Asylbewerberleistungen.
Geflüchtete erhalten Grundleistungen ohnehin um ein Fünftel gekürzt. Leben sie in einer Gemeinschaftsunterkunft, bekommen sie noch weniger. Dem Bundessozialgericht zufolge könnte diese Praxis verfassungswidrig sein. Karlsruhe soll prüfen.