EU-Staaten haben im vergangenen Jahr deutlich Menschen als schutzberechtigt anerkannt. Das geht aus amtlichen Statistiken von Eurostat hervor. Die meisten Schutzberechtigten kamen aus Syrien und Afghanistan. Ukrainer müssen keinen Asylantrag stellen.
Hass und Hetze gegen Juden – die Zahl von Strafverfahren mit antisemitischem Hintergrund sind in Berlin gestiegen. Fast die Hälfte der Fälle werden jedoch eingestellt, oft weil die Täter nicht ermittelt werden. In nur wenigen werden Täter verurteilt.
Der Staatsschutz in Nordhessen ermittelt gegen zwei Polizeibeamte, weil sie mit Rechtsextremisten auf Fotos zu sehen sind. Die Polizei betont aber auch die Unschuldsvermutung. Der Sachverhalt werde sorgfältig geprüft.
Vor zehn Jahren stürzte die Textilfabrik Rana Plaza in Bangladesch ein. Ein Lieferkettengesetz auf EU-Ebene soll solche Katastrophen verhindern. Mit einer Abstimmung im EU-Parlament hat es eine weitere Hürde genommen. Initiative kritisiert jedoch Abschwächung durch CDU/CSU.
Nach dem Wahljahr 2021 mit einem Hoch an politisch motivierten Delikten ist die Gesamtzahl im vergangenen Jahr wieder gesunken. In einzelnen Bereichen aber wurden Höchststände erreicht.
Einer Medienrecherche nach sollen mit dem Corona-Hilfsprogramm „Neustart Kultur“ vereinzelt auch Bücher rechtsextremer Verlage gefördert worden sein. Derzeit prüft der Börsenverein des Deutschen Buchhandels die Verwendung der Fördergelder.
Der Bund erhöht seine jährlichen Leistungen an den Zentralrat der Juden. Das Geld soll in die entstehende Jüdische Akademie in Frankfurt und die Sicherheit der jüdischen Gemeinden in Deutschland gehen.
Hakenkreuze im Klassenzimmer, rechtsextreme Musik und Nazi-Parolen in Schulfluren – Lehrkräfte an einer Brandenburger Schule rufen in einem Brandbrief um Hilfe. Die Polizei ermittelt bereits. Politik zeigt sich schockiert. Das Schulamt will eingreifen.
In immer mehr Bundesländern fällt der Sargzwang. Jetzt will auch Sachsen-Anhalt die Bestattung in Tüchern ermöglichen. So soll auch Muslimen die Beisetzung ermöglicht werden. Die entsprechende Gesetzesänderung soll 2024 in Kraft treten.
Eine russische Familie beklagt seit dem Ukraine-Krieg Benachteiligungen aufgrund ihres Nachnamens. Deshalb wollten sie ihren Namen ändern. Ihr Klage vor dem Verwaltungsgericht ist jetzt gescheitert. Es fehle ein wichtiger Grund, erklärten die Richter.