Berliner Staatsanwaltschaft
Ermittlungsverfahren gegen Wolfgang Schäuble eingestellt
Die Berliner Staatsanwaltschaft hat das von Rechtsanwalt Gutmann wegen Nichtanerkennung der Visumsfreiheit für Türken eingeleitete Ermittlungsverfahren eingestellt.
Mittwoch, 29.04.2009, 11:41 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 29.08.2010, 16:29 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Gutmann hatte in seiner Strafanzeige (wir berichteten) gegen den Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble behauptet: „Er missachtet seine Rechtspflicht, seine Untergebenen zu straffreiem Handeln anzuleiten und hält eine Weisung aufrecht, deren Befolgung die ausführenden Beamten der Bundespolizei dem Strafvorwurf der Verfolgung Unschuldiger aussetzt.“
Die Berliner Staatsanwaltschaft sieht jedoch keinen Ermittlungsbedarf: „Die Auslegung der Soysal-Entscheidung durch das Bundesinnenministerium lässt kein willkürliches Verhalten durch bewusstes Abweichen von eindeutigen Rechtsnormen erkennen“, heißt es in der Begründung.
Anlass für diese unter Juristen und Politikern umstrittene Frage bildet ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), laut dem türkische Fernfahrer vom Visumzwang befreit sind. Deutsche Gerichte hatten zuvor auf die Visumpflicht bestanden.
Wir informieren täglich über das Wichtigste zu Migration, Integration und Rassismus. Dafür wurde MiGAZIN mit dem Grimme Online Award ausgezeichnet. Unterstüzte diese Arbeit und verpasse nichts mehr: Werde jetzt Mitglied.
MiGGLIED WERDEN- OECD-Studie Aufstieg im Arbeitsmarkt für Zugewanderte besonders schwer
- Amtliche Zahlen Als Prostituierte sind ganz überwiegend…
- Gruß & Pause Jahresrückblick 2025: Was „uns“ beschäftigt hat
- DIW-Studie Frauen und Migranten fürchten Kriminalität überproportional
- Nebenan Was für ein erbärmlicher Haufen
- Alabali Radovan im Gespräch Ministerin: Von Entwicklungshilfe profitieren…
Eine Hand wäscht die andere