Berliner Staatsanwaltschaft
Ermittlungsverfahren gegen Wolfgang Schäuble eingestellt
Die Berliner Staatsanwaltschaft hat das von Rechtsanwalt Gutmann wegen Nichtanerkennung der Visumsfreiheit für Türken eingeleitete Ermittlungsverfahren eingestellt.
Mittwoch, 29.04.2009, 11:41 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 29.08.2010, 16:29 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Gutmann hatte in seiner Strafanzeige (wir berichteten) gegen den Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble behauptet: „Er missachtet seine Rechtspflicht, seine Untergebenen zu straffreiem Handeln anzuleiten und hält eine Weisung aufrecht, deren Befolgung die ausführenden Beamten der Bundespolizei dem Strafvorwurf der Verfolgung Unschuldiger aussetzt.“
Die Berliner Staatsanwaltschaft sieht jedoch keinen Ermittlungsbedarf: „Die Auslegung der Soysal-Entscheidung durch das Bundesinnenministerium lässt kein willkürliches Verhalten durch bewusstes Abweichen von eindeutigen Rechtsnormen erkennen“, heißt es in der Begründung.
Anlass für diese unter Juristen und Politikern umstrittene Frage bildet ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), laut dem türkische Fernfahrer vom Visumzwang befreit sind. Deutsche Gerichte hatten zuvor auf die Visumpflicht bestanden.
Wir informieren täglich über das Wichtigste zu Migration, Integration und Rassismus. Dafür wurde MiGAZIN mit dem Grimme Online Award ausgezeichnet. Unterstüzte diese Arbeit und verpasse nichts mehr: Werde jetzt Mitglied.
MiGGLIED WERDEN- AfD stärkste Kraft Warum ist Pforzheim so braun?
- 700.000 Betroffene Urteil zu Schutzstatus eines Syrers sorgt für Aufregung
- Svenja Schulze im Gespräch Hunger „reicht vielen nicht mehr als Argument.“
- Hochqualifiziert und abgelehnt Asylbewerber können nicht einfach in die…
- Kinostart Die Wucht des Grauens von Auschwitz im Film „Die Ermittlung“
- Flüchtlingsrat kritisiert Abschiebung Sachsen fühlt sich an Gerichtsbeschluss nicht gebunden
Eine Hand wäscht die andere