
EU-Jahresbericht
Berlin härter als Brüssel – beim Asyl-Schutz im Rückstand
Bei Asylrechtsverschärfungen schöpft die Bundesregierung europäische Spielräume aus – und geht teilweise darüber hinaus. Der neue EU-Asylbericht zeigt nun: Bei Aufnahmestandards hinkt Deutschland hinterher. Menschenrechtler kritisieren die deutsche Umsetzungspolitik scharf.
Sonntag, 08.11.2026, 14:40 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 08.11.2026, 14:40 Uhr Lesedauer: 3 Minuten |
„Mit der heutigen Entscheidung schärfen und härten wir die Migrationspolitik“, erklärte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) im Februar, als der Bundestag die deutschen Gesetze zur europäischen Asylreform beschloss. Die Bundesregierung nutzte dabei nicht nur die Möglichkeiten, die Brüssel vorgab, sondern ging mit zusätzlichen Verschärfungen teilweise darüber hinaus. Der neue Asylbericht der EU-Kommission zeigt nun eine andere Seite der deutschen Umsetzungspolitik: Die gemeinsamen europäischen Aufnahmestandards sind hierzulande noch immer nicht vollständig umgesetzt.
Deutschland gehört laut dem am Freitag vorgelegten EU-Jahresbericht zu sieben Mitgliedstaaten, die die neue Aufnahmerichtlinie bislang nur teilweise in nationales Recht umgesetzt haben. Die bis Juni 2026 fälligen Vorschriften hätten bis zum 12. Juni umgesetzt werden müssen. Sie regeln unter anderem die Unterbringung, Versorgung und medizinische Betreuung von Asylsuchenden sowie den besonderen Schutz von Kindern und anderen verletzlichen Menschen.
Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland
Die EU-Kommission hatte bereits am 15. Juli wegen fehlender vollständiger Umsetzungsmitteilungen Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland und 15 weitere Mitgliedstaaten eingeleitet. Die Staaten erhielten zunächst zwei Monate Zeit, um zu antworten und die Umsetzung abzuschließen. Fast vier Monate später zählt Deutschland noch immer zu den Nachzüglern.
Die Kommission fordert von den Mitgliedstaaten eine vollständige Umsetzung der gemeinsamen Standards. Sie soll gewährleisten, dass Asylsuchende in der EU angemessene Aufnahmebedingungen vorfinden. Im Mittelpunkt stehen dabei auch Menschen, die aufgrund ihres Alters, einer Behinderung oder besonderer Gewalterfahrungen auf Unterstützung angewiesen sind.
Zusätzliche Verschärfungen trotz Kritik
Bei den Einschränkungen für Asylsuchende zeigte sich die Bundesregierung dagegen entschlossener. Am 27. Februar beschloss der Bundestag mit den Stimmen von Union und SPD zwei Gesetze zur Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). Sie ermöglichen unter anderem zusätzliche Freiheitsbeschränkungen und die Einrichtung sogenannter Sekundärmigrationszentren.
In diesen Einrichtungen können Asylsuchende untergebracht werden, für deren Verfahren ein anderer EU-Staat zuständig ist oder die dort bereits Schutz erhalten haben. Die Bundesländer können solche Zentren einrichten, um die Betroffenen bis zu einer möglichen Überstellung an einem Ort unterzubringen und ihre Bewegungsfreiheit einzuschränken.
Menschenrechtler warnen vor Einschränkungen
Der Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) stellte früh fest, dass die deutschen Gesetze über die EU-Vorgaben hinausgehen. Besonders kritisch bewertete das unabhängige Expertengremium die zusätzlichen Freiheitsbeschränkungen, die Sekundärmigrationszentren und warnte vor weitreichenden Möglichkeiten der Behörden, eine Fluchtgefahr zu vermuten. Auch die Möglichkeit, Minderjährige inhaftieren zu lassen, kritisierte der SVR scharf.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte hatte ebenfalls vor unverhältnismäßigen Eingriffen gewarnt. Sekundärmigrationszentren seien europarechtlich nicht vorgeschrieben. Bei einer besonders restriktiven Anwendung könnten Schutzsuchende die Einrichtungen möglicherweise nicht einmal für Arzt- oder Anwaltsbesuche verlassen.
Dass die Umsetzung der europäischen Asylreform bereits praktische Probleme verursacht, kritisiert auch Pro Asyl. Die Organisation berichtete über erhebliche Defizite bei den neuen Grenzverfahren in Deutschland. Besondere Schutzbedürfnisse würden nicht zuverlässig erkannt, medizinische Erfordernisse unzureichend berücksichtigt und unabhängige Beratungsangebote nicht überall gewährleistet. Pro Asyl sprach von „politisch gewollter Abschreckung“. (mig) Aktuell Politik
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