
Bericht zeigt Kälte
Welche Dramen sich bei Abschiebungen abspielen
28 Familientrennungen, auseinandergerissene Geschwister: Ein neuer Bericht über Abschiebungen am Flughafen BER schildert erschütternde Einzelschicksale. Kinder werden überfordert, Menschen ohne Gepäck und mit Betäubung abgeschoben – und selbst nach einem Abbruch ist das Leid nicht zu Ende.
Mittwoch, 04.11.2026, 12:58 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 04.11.2026, 13:09 Uhr Lesedauer: 7 Minuten |
Eine Mutter wird mit ihren beiden Kleinkindern abgeschoben, der Vater und zwei weitere Kinder bleiben zurück. Ein sechsjähriger Junge soll für seine regungslose Mutter übersetzen. Ein zehnjähriges Mädchen im Autismus-Spektrum wird am Flughafen festgehalten, während seine Großmutter allein abgeschoben wird. Es sind Fälle aus dem neuen Tätigkeitsbericht des Forums Abschiebungsbeobachtung Berlin-Brandenburg (FABB), die zeigen, welche menschlichen Dramen sich beim Vollzug von Abschiebungen abspielen.
Im Jahr 2025 dokumentierte die unabhängige Abschiebungsbeobachtung am Flughafen Berlin Brandenburg (BER) insgesamt 28 Familientrennungen – doppelt so viele wie im Vorjahr. In 16 Fällen wurden Familien ohne den Vater abgeschoben. Achtmal wurden auch Geschwister voneinander getrennt. Insgesamt wurden 2.591 Menschen über den BER abgeschoben, 15,3 Prozent mehr als 2024.
Die Beobachtungsstelle begleitet einen Teil der Abschiebungen vom Eintreffen der Betroffenen am Flughafen bis zum Einsteigen ins Flugzeug. Ihre Erkenntnisse werden in einem Forum beraten, dem neben Polizei und Ausländerbehörden auch Kirchen, Wohlfahrtsverbände und Menschenrechtsorganisationen angehören.
Mutter mit zwei Kleinkindern abgeschoben – Familie getrennt
Wie eine solche Trennung abläuft, zeigt ein Fall vom 9. April 2025. Eine Mutter wird mit ihren beiden kleinen Kindern, geboren 2022 und 2024, nach Moldau abgeschoben. Ihr Mann und zwei weitere Kinder sind bei der Abholung nicht anwesend. Nach Angaben der Familie besuchen sie eine Tante im Krankenhaus. Die Mutter erhält Gelegenheit, ihren Mann telefonisch zu erreichen. Eine Zusammenführung gelingt nicht. Die Abschiebung wird ohne den Vater und die beiden anderen Kinder vollzogen.
Seit dem 21. Mai gelten der Vater und die zwei zurückgebliebenen Kinder bei der Berliner Ausländerbehörde als unbekannt verzogen. Die Behörde vermutet, dass sie ihren Angehörigen nachgereist sind. Ob die Familie tatsächlich wieder zusammengefunden hat, ist nicht bekannt.
Grundsätzlich sollen Familien bei Abschiebungen nicht getrennt werden. Die zuständigen Behörden verweisen allerdings darauf, dass Familienangehörige bei der Abholung häufig nicht vollständig angetroffen werden. Nach den Berliner Vorgaben muss zumindest sichergestellt sein, dass minderjährige Kinder nicht ohne einen sorgeberechtigten Elternteil in Deutschland zurückbleiben.
Die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl hatte Familientrennungen bereits im Juni 2025 als „menschenrechtlich wie verfassungsrechtlich nicht hinnehmbar“ kritisiert und gesetzliche Regelungen zu ihrer Verhinderung gefordert. „Der Rechtsstaat muss sich nicht nur durchsetzen – er muss auch schützen“, heißt es in einer Stellungnahme an die Innenministerkonferenz.
Sechsjähriger soll für regungslose Mutter übersetzen
Eindringlich ist ein weiterer Fall vom 17. September 2025. Eine schwangere Frau soll mit ihrem etwa sechsjährigen Sohn in die Türkei abgeschoben werden. Ihr Mann und ihre Tochter sind nicht dabei. Das Mädchen befindet sich während der Abholung in der Schule. Nach Angaben der Mutter reicht die Zeit nicht aus, damit der Vater die Tochter abholen kann. Am Flughafen erklärt die Frau, sie wolle nur gemeinsam mit ihrem Mann und ihrer Tochter ausreisen. Die Abschiebung wird dennoch fortgesetzt.
Kurz nach dem Einsteigen meldet eine Flugbegleiterin, der Junge weine heftig und seine Mutter sei regungslos. Der Pilot bricht die Abschiebung ab. Daraufhin bittet die Bundespolizei den sechsjährigen Jungen, seiner Mutter zu erklären, dass die Abschiebung abgebrochen sei und sie das Flugzeug verlassen könne. Das Kind ist laut Bericht deutlich überfordert und antwortet nicht. Schließlich bietet ein anderer Fluggast an, für die Frau zu übersetzen.
Insgesamt dokumentierte die Beobachtungsstelle 2025 zwei Fälle, in denen Minderjährige bei Einzelabschiebungen als Dolmetscher eingesetzt wurden. Das Forum lehnt diese Praxis grundsätzlich ab. Die Bundespolizei erprobt nach eigenen Angaben technische Alternativen.
Überfordert: Mädchen im Autismus-Spektrum
Auch ein zehnjähriges Mädchen im Autismus-Spektrum gerät während einer Abschiebung in eine extreme Belastungssituation. Am 19. März 2025 soll es gemeinsam mit seiner Mutter und Großmutter nach Armenien abgeschoben werden. Die Familie wird bereits am Vorabend gegen 21.30 Uhr abgeholt und am nächsten Morgen zum Flughafen gebracht.
Die besonderen Bedürfnisse des Kindes sind zwar bekannt, werden den zuständigen Polizeikräften am Flughafen aber nicht rechtzeitig mitgeteilt. Im stark frequentierten Übergabebereich zeigt das Mädchen deutliche Anzeichen von Überforderung und versucht wegzulaufen. Polizeikräfte halten es zurück. Das Mädchen schlägt um sich. Das Kind wird zeitweise am Boden festgehalten. Auch in einem ruhigeren Familienbereich kommt es erneut zu heftigen Stressreaktionen.
Schließlich äußert die Bundespolizei erhebliche Bedenken hinsichtlich des Kindeswohls. Die Abschiebung der Mutter und ihrer Tochter wird abgebrochen. Die Großmutter, die sich zwischenzeitlich ebenfalls um das Mädchen gekümmert hatte, wird dennoch allein nach Armenien abgeschoben.
Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter, die die Abschiebung ebenfalls beobachtet hatte, bewertet die Trennung der Großmutter in ihrem Untersuchungsbericht als „äußerst kritisch“. Das Mädchen sei auf die beruhigende Anwesenheit sowohl der Mutter als auch der Großmutter angewiesen gewesen. Die Trennung habe eine zusätzliche erhebliche Belastung dargestellt, die hätte vermieden werden können.
Beim Behördentermin festgenommen, ohne Gepäck abgeschoben
Der Bericht dokumentiert auch 16 Fälle, in denen Menschen bei einer Vorsprache in der Ausländerbehörde festgenommen und unmittelbar zur Abschiebung gebracht wurden. Zwölf von ihnen wurden ohne persönliches Gepäck abgeschoben.
Am 7. Oktober 2025 trifft eine ältere Frau gegen 10.50 Uhr mit lediglich einem kleinen Rucksack am Flughafen ein. Nach ihrer Darstellung hatte sie um 9 Uhr einen Termin beim Berliner Landesamt für Einwanderung, bei dem sie festgenommen wurde. Wechselkleidung muss ihr die Bundespolizei zur Verfügung stellen. Einige Medikamente und ärztliche Unterlagen liegen nach Angaben der Frau noch zu Hause.
Die Behörden erklären, die Frau sei zuvor in ihrer Unterkunft nicht angetroffen worden. Deshalb sei die Festnahme bei der Behörde veranlasst worden. Für eine Rückfahrt zur Unterkunft habe die Zeit nicht ausgereicht.
Bereits 2024 hatte der Antifolterausschuss des Europarats solche Festnahmen bei Behördenterminen kritisiert und gefordert, dass Betroffene ausreichend Zeit erhalten, persönliche Gegenstände wie Geld, Medikamente und Dokumente einzupacken. Die Bundesregierung versicherte damals, die Landespolizeien achteten in der Regel darauf, dass Betroffene ihre Sachen mitnehmen könnten.
Abschiebung nach Verabreichung von Beruhigungsmitteln
Auch gesundheitliche Einschränkungen spielen im Bericht eine Rolle. In 20 dokumentierten Fällen wurden Menschen mit körperlichen oder kognitiven Beeinträchtigungen abgeschoben.
Ein georgischer Mann mit halbseitiger Lähmung und Epilepsie, der auf einen elektrischen Rollstuhl angewiesen ist, wird mit einem manuellen Rollstuhl zum Flughafen gebracht. Der Mann bestätigt gegenüber der Beobachtungsstelle, dass er seinen elektrischen Rollstuhl benötigt. Die Berliner Ausländerbehörde erklärt später lediglich, über diese Notwendigkeit nicht informiert worden zu sein.
In acht weiteren Fällen wurden Betroffenen während des Abschiebungsvollzugs Beruhigungsmittel verabreicht. Vier dieser Menschen befanden sich in einer Substitutionsbehandlung wegen Opioidabhängigkeit.
Abschiebung gestoppt – Rückreise bleibt ungeklärt
Dass die Belastungen selbst mit dem Abbruch einer Abschiebung nicht immer enden, zeigt der Fall einer vierköpfigen Familie, die am 11. März 2025 nach Nordmazedonien abgeschoben werden soll. Die Mutter befindet sich in psychotherapeutischer Behandlung und gilt als traumatisiert. Während des Abschiebungsvollzugs erreicht ihre Rechtsanwältin vor Gericht eine Eilentscheidung, mit der die Abschiebung verhindert wird.
Doch die Mutter hat am Flughafen Beruhigungsmittel erhalten. Sie kann weder ihr Gepäck tragen noch mit öffentlichen Verkehrsmitteln reisen. Erst nach Diskussionen wird eine Lösung gefunden: Eine Mitarbeiterin der zuständigen Ausländerbehörde bringt die Familie zu einer Ausreisesammelstelle in Brandenburg, von wo aus die Rückreise organisiert werden soll.
Es ist kein Einzelfall. Der Bericht beschreibt weitere Situationen, in denen nach abgebrochenen Abschiebungen unklar war, wie Betroffene an ihren Wohnort zurückkehren sollten. Besonders schwierig sei dies bei Erkrankten, Menschen ohne Geld und Familien aus weiter entfernten Bundesländern.
Das Forum stellt fest, dass die zuständigen Behörden ihrer Verantwortung für die Rückreise nicht immer ausreichend nachkommen. Fragen zur Kostenübernahme und zur Organisation würden häufig erst vor Ort geklärt. Statt verbindlicher Abläufe komme es immer wieder zu improvisierten Lösungen durch Beteiligte, die dafür eigentlich nicht zuständig seien. (mig) Aktuell Panorama
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