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NSU-Rechtsterroristin Beate Zschäpe (Archiv) © Marc Müller/AFP

Lebenslänglich?

Zschäpe Hoffnung auf Freiheit nach 20 Jahren

Lebenslang und besondere Schwere der Schuld: Viele glauben, die NSU-Terroristin Beate Zschäpe werde das Gefängnis nie verlassen. Doch Zschäpe arbeitet längst daran, wieder frei zu kommen – schon in fünf Jahren. Welche Strategie sie fährt und wie ihre Chancen stehen.

Montag, 31.08.2026, 11:17 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 31.08.2026, 11:17 Uhr Lesedauer: 9 Minuten  |  

Beate Zschäpe wurde für diesen Termin eigens von Chemnitz nach München gebracht. Rund eineinhalb Stunden dauerte ihre Anhörung vor dem Oberlandesgericht, hinter verschlossenen Türen. Was die verurteilte Rechtsterroristin dort sagte, ist nicht öffentlich. Bekannt ist aber, was ihr Anwalt erreichen will: Seine Mandantin soll insgesamt nicht länger als 20 Jahre im Gefängnis bleiben müssen.

Würde das Gericht dieser Forderung folgen, wäre diese Marke im November 2031 erreicht. Zschäpe wäre dann 56 Jahre alt. Das bedeutet nicht, dass sie an diesem Tag freikäme. Aber erstmals wird konkret darüber entschieden, wann eine Entlassung überhaupt möglich werden könnte.

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Für viele dürfte schon das überraschend sein. Zschäpe wurde 2018 wegen ihrer Mittäterschaft an der NSU-Mordserie zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere ihrer Schuld fest. In der öffentlichen Wahrnehmung steht diese Kombination häufig für eine einfache Gewissheit: Diese Frau wird das Gefängnis nie wieder verlassen.

Doch juristisch stimmt das nicht. Und Zschäpes Verhalten der vergangenen Jahre bekommt vor diesem Hintergrund eine besondere Bedeutung. Sie zeigt sich von einer anderen Seite, übernimmt mehr Verantwortung als früher. Sie bezeichnet sich als Aussteigerin aus der rechtsextremen Szene. Sie nimmt an einem Aussteigerprogramm teil. Sie sagt vor Gerichten und Untersuchungsausschüssen aus. All das kann ihre Chancen auf eine spätere Freilassung verbessern.

Ob diese Entwicklung zugleich belegt, dass Zschäpe ihre Vergangenheit tatsächlich grundlegend aufgearbeitet hat, ist eine andere Frage. Gerade daran bestehen erhebliche Zweifel. Denn mit ihrer neuen Bereitschaft, über Verantwortung zu sprechen, ist keineswegs eine ebenso umfassende Bereitschaft zur Aufklärung einhergegangen. Für die Angehörigen der NSU-Opfer ist genau das der entscheidende Punkt.

Was „lebenslang“ bedeutet

Lebenslange Freiheitsstrafe bedeutet in Deutschland tatsächlich eine zeitlich unbefristete Strafe. Sie bedeutet aber nicht zwingend, dass ein Mensch bis zu seinem Tod im Gefängnis bleiben muss. Grundsätzlich kann nach 15 verbüßten Jahren geprüft werden, ob der Rest einer lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Bei Zschäpe kommt eine entscheidende Hürde hinzu: Das Oberlandesgericht München hat 2018 die besondere Schwere ihrer Schuld festgestellt. Deshalb reichen 15 Jahre nicht.

Zschäpe sitzt seit November 2011 in Haft. Die Untersuchungshaft wird angerechnet, die 15-Jahres-Marke ist deshalb bald erreicht. Das Gericht muss jetzt festlegen, wie lange die besondere Schwere ihrer Schuld einer Freilassung darüber hinaus entgegensteht. Darum ging es bei der Anhörung in München.

Zschäpes Anwalt Mathias Grasel fordert eine Haftdauer von insgesamt nicht mehr als 20 Jahren. Das OLG ist daran nicht gebunden und kann eine längere Zeit für erforderlich halten. Doch selbst wenn es der Verteidigung folgen sollte, wäre November 2031 kein Entlassungstermin. Dann könnte lediglich die nächste Prüfung beginnen: Ist es unter Berücksichtigung der Sicherheit der Allgemeinheit verantwortbar, Zschäpe tatsächlich freizulassen?

Dabei spielen ihre Persönlichkeit, ihre Entwicklung während der Haft, ihr Verhalten im Strafvollzug, ihre Lebensperspektive nach der Haft und vor allem die Frage eine Rolle, ob weiterhin eine erhebliche Gefahr von ihr ausgeht. Wird bei einer zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilten Person eine Entlassung ernsthaft erwogen, ist grundsätzlich auch ein Sachverständigengutachten vorgesehen.

20 Jahre wären für Zschäpe also nicht das Ende der lebenslangen Freiheitsstrafe. Sie wären bestenfalls die Tür zur nächsten Prüfung.

Die Chance auf Freiheit

Dass diese Tür überhaupt existiert, gehört zu den Grundsätzen des deutschen Rechtsstaats. Das Bundesverfassungsgericht hat festgelegt, dass auch ein zu lebenslanger Haft verurteilter Mensch grundsätzlich eine reale Chance behalten muss, eines Tages wieder in Freiheit zu leben. Das gilt auch bei besonders schwerer Schuld.

Der Staat muss keine Freilassung garantieren. Eine lebenslange Freiheitsstrafe kann tatsächlich bis zum Tod vollstreckt werden, etwa wenn auch nach Jahrzehnten keine verantwortbare Prognose für eine Entlassung gestellt werden kann. Was der Staat einem Menschen aber nicht von vornherein nehmen darf, ist jede Aussicht darauf, das Gefängnis irgendwann wieder verlassen zu können. Das gilt auch für Beate Zschäpe.

Es ist eine der Zumutungen des Rechtsstaats: Die Terrorgruppe, der Zschäpe angehörte, mordete aus rassistischen Motiven und stellte sich gegen die demokratische Gesellschaft. Doch dieselbe Gesellschaft muss ihre rechtsstaatlichen Prinzipien auch gegenüber Zschäpe einhalten. Und Zschäpe arbeitet längst daran, die daraus entstehende Chance zu nutzen.

Erinnerungslücke wird zur „Aussteigerin“

Im Münchner NSU-Prozess präsentierte Zschäpe ihre Rolle zunächst ganz anders als heute. Jahrelang schwieg sie. Ende 2015 ließ sie schließlich über einen Anwalt eine umfangreiche Erklärung verlesen. Darin bestritt sie ihre Mittäterschaft an den Morden und ihre Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Von den Verbrechen Uwe Mundlos‘ und Uwe Böhnhardts habe sie jeweils erst im Nachhinein erfahren.

Das Oberlandesgericht folgte dieser Darstellung nicht. Es verurteilte Zschäpe als Mittäterin unter anderem an allen zehn Morden des NSU. Der Bundesgerichtshof bestätigte die lebenslange Freiheitsstrafe und die besondere Schwere der Schuld.

Schon während des Prozesses begann Zschäpe allerdings, sich von ihrer früheren politischen Haltung zu distanzieren. 2016 erklärte sie selbst vor Gericht, nationalistisches Gedankengut spiele für sie keine Rolle mehr. Auch später sagte sie, rechtes Gedankengut habe für sie keine Bedeutung mehr.

An ihrer Darstellung der konkreten Taten änderte das zunächst wenig. Sie blieb dabei, von Morden und Sprengstoffanschlägen jeweils erst nachträglich erfahren zu haben.

Das ist für ihre heutige Selbstdarstellung von Bedeutung. Denn Zschäpes Behauptung, mit Rechtsextremismus gebrochen zu haben, ist nicht neu. Sie gehörte bereits zu ihrer Verteidigung in einer Phase, in der sie zugleich eine strafrechtliche Verantwortung bestritt, die später rechtskräftig festgestellt wurde.

Zschäpes auffällige Verschiebung

2023 folgte dann eine auffällige Verschiebung. Der NSU-Untersuchungsausschuss des Bayerischen Landtags befragte Zschäpe mehr als sieben Stunden lang in der Justizvollzugsanstalt Chemnitz. Nun bezeichnete sie sich als Aussteigerin und übernahm deutlich weitergehende Verantwortung für die Verbrechen des NSU. Nach Angaben aus dem Ausschuss erklärte sie, Verantwortung für Morde, Anschläge und Raubüberfälle zu tragen.

Zugleich stellte sie ihre Lage in der rechtsextremen Szene so dar, dass sie dort wegen ihrer Aussagen ohnehin „verbrannt“ sei. 2025 gelang ihr nach einem zuvor erfolglosen Versuch die Aufnahme in ein Neonazi-Aussteigerprogramm.

Betrachtet man diese Schritte nebeneinander, ergibt sich ein für das weitere Verfahren relevantes Muster: stärkere Verantwortungsübernahme, erklärte Distanz zum Rechtsextremismus, Teilnahme an einem Aussteigerprogramm, größere Aussagebereitschaft. Solche Entwicklungen können bei einer späteren Entscheidung über eine Haftentlassung zugunsten eines Verurteilten berücksichtigt werden. Entscheidend dürfte sein, wie belastbar diese Entwicklung ist.

Der Glaubwürdigkeitstest

Ende 2025 bot sich dafür eine seltene Gelegenheit. Im Verfahren gegen ihre frühere Freundin und NSU-Unterstützerin Susann Eminger trat Zschäpe in Dresden als Zeugin auf. Sie sprach dort selbst und über Stunden. Zschäpe erklärte, ihre Verurteilung inzwischen in vollem Umfang angenommen zu haben. Sie sprach von Scham und davon, die Folgen der Taten im Laufe der Jahre stärker verstanden zu haben. Für sich genommen sind das Aussagen, die für eine Auseinandersetzung mit der eigenen Schuld sprechen könnten.

Doch gerade bei den Fragen, die für die Angehörigen und für die weitere Aufklärung des NSU-Komplexes von besonderer Bedeutung sind, zeigte sich erneut eine Grenze ihrer Aussagebereitschaft. Zentrale Punkte blieben offen oder wurden mit Erinnerungslücken beantwortet. Bis heute ist nicht umfassend geklärt, nach welchen konkreten Kriterien einzelne Opfer ausgewählt wurden, welche Helfer vor Ort beteiligt gewesen sein könnten und wie weit das Unterstützernetzwerk tatsächlich reichte. Eine Antwort lieferte Zschäpe nicht.

Mehr als 300 unbeantwortete Fragen

So richtet sich das Misstrauen der Angehörigen der NSU-Opfer nicht allein gegen Zschäpes Teilnahme an einem Aussteigerprogramm. Es hat eine lange Vorgeschichte. Bereits im NSU-Prozess hatten Angehörige und ihre Vertreter mehr als 300 Fragen an Zschäpe formuliert. Sie wollten wissen, warum ihre Väter, Ehemänner und Söhne ausgewählt wurden. Wer dem NSU half. Wer über die Taten Bescheid wusste. Welche Kontakte es an den Tatorten gab. Viele dieser Fragen sind aus Sicht der Familien bis heute unbeantwortet.

Semiya Şimşek, Gamze Kubaşık sowie Mandy und Michalina Boulgarides – Töchter der ermordeten Enver Şimşek, Mehmet Kubaşık und Theodoros Boulgarides – kritisierten deshalb 2025 öffentlich Zschäpes Aufnahme in ein Aussteigerprogramm. Sie halten ihren Ausstieg für taktisch motiviert und sehen darin den Versuch, die eigene Haftzeit zu verkürzen.

Ihre Zweifel sind durch Zschäpes bisheriges Verhalten begründet. Zschäpe lebte fast anderthalb Jahrzehnte mit Mundlos und Böhnhardt im Untergrund. Und dennoch bestehen erhebliche Wissenslücken über das Umfeld des NSU und einzelne Abläufe. Ihre Selbstdarstellung hat sich im Laufe der Jahre deutlich verändert. Ihre Bereitschaft, zur Aufklärung beizutragen, ist dagegen wesentlich schwerer zu erkennen.

„Wir haben auch lebenslang bekommen“

Wenige Tage nach Zschäpes Anhörung in München meldete sich Lina Boulgarides zu Wort. Ihr Vater Theodoros Boulgarides wurde am 15. Juni 2005 in München vom NSU erschossen. Sie reagierte mit Wut, Trauer und Fassungslosigkeit auf die Aussicht, dass für Zschäpe eines Tages eine Haftentlassung möglich sein könnte. „Wir haben auch lebenslang bekommen“, erklärte sie.

Tatsächlich hat „lebenslänglich“ für die Familien der Ermordeten eine andere Bedeutung als im Strafgesetzbuch. Enver Şimşek, Abdurrahim Özüdoğru, Süleyman Taşköprü, Habil Kılıç, Mehmet Turgut, İsmail Yaşar, Theodoros Boulgarides, Mehmet Kubaşık, Halit Yozgat und Michèle Kiesewetter wurden vom NSU ermordet.

Für viele Angehörige kam zum Verlust ein jahrelanges Versagen der Ermittlungsbehörden hinzu. Statt die rassistische Dimension der Taten frühzeitig zu erkennen, richteten sich Ermittlungen teilweise gegen die Familien und das Umfeld der Ermordeten. Angehörige mussten nicht nur mit dem Tod leben, sondern zeitweise auch mit Verdächtigungen.

Vor diesem Hintergrund bekommt die „Resozialisierung“ Zschäpes für die Familien eine besondere Härte. Der Rechtsstaat muss der Täterin grundsätzlich eine Perspektive eröffnen, nach verbüßter Schuld und bei günstiger Prognose wieder in Freiheit leben zu können. Den Angehörigen kann er keine vergleichbare Perspektive anbieten. Der Tod ihrer Familienmitglieder endet nicht nach 15, 20 oder 25 Jahren. Die Folgen lassen sich nicht zur Bewährung aussetzen. (mig) Leitartikel Panorama

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