
„L’Amour toujours“
Schweigen nach rassistischen Parolen an Privatschule
Mehrere Jugendliche grölen gemeinsam eine rassistische Parole. Später übernimmt kaum jemand Verantwortung. Der Vorfall zeigt, wie Rassismus im Schutz der Gruppe als Partyspaß inszeniert wird - und durch kollektives Schweigen ohne Konsequenzen bleibt.
Donnerstag, 23.07.2026, 14:09 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 23.07.2026, 14:09 Uhr Lesedauer: 3 Minuten |
Die Feier neigt sich dem Ende zu. Das offizielle Programm ist vorbei, viele Eltern und Gäste sind gegangen. Rund 200 Jugendliche bleiben auf dem Gelände der Merz Schule in Stuttgart zurück. Sie wollen weiterfeiern. Der DJ nimmt Musikwünsche entgegen.
Dann erklingen die ersten Takte von „L’Amour toujours“.
Es ist ein Lied, das seit mehr als zwei Jahrzehnten auf Hochzeiten, Vereinsfesten und in Diskotheken gespielt wird. Doch seit dem Skandalvideo aus einem Lokal auf Sylt hat sich seine Bedeutung verändert. Aus einer Eurodance-Melodie ist eine Projektionsfläche für einen rassistischen Ersatztext geworden.
Auch an diesem Abend dauert es offenbar nicht lange. Einige Jugendliche stimmen ein: „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus.“
Der DJ reagiert. Er unterbricht das Lied, als er die Parolen hört. Ein junger Mann kann unmittelbar angesprochen werden. Es handelt sich um einen Abiturienten, der die Schule gerade erst verlassen hat. Er wird des Geländes verwiesen.
Dann ist die Musik vorbei. Der Vorfall aber nicht.
Rassismus als vermeintlicher Partyspaß
Nach Darstellung der Schule beteiligt sich nur eine Minderheit an den Rufen. Wie viele Jugendliche tatsächlich mitgesungen haben, ist bislang nicht bekannt. Auf Videoaufnahmen lässt sich nach Angaben der Schulleitung nicht sicher erkennen, wer welche Worte gerufen hat.
Genau darin liegt ein Teil des Problems. Rassistische Parolen entstehen oft im Schutz der Gruppe, zwischen lauter Musik, Alkohol, Gelächter und dem Gefühl, persönlich nicht zur Verantwortung gezogen zu werden. Einer beginnt, andere stimmen ein. Später will niemand genau wissen, wer es war.
Selbst der identifizierte Abiturient wird in Teilen entlastet. Nach Angaben des Schulleiters habe er Reue gezeigt. Der Vorfall sei ihm äußerst peinlich gewesen. Er habe selbst nicht erklären können, warum er mitgesungen habe.
Niemand will es gewesen sein
Die Schule besprach den Vorfall anschließend mit Jugendlichen der Mittel- und Oberstufe. Die Schulleitung positionierte sich nach eigenen Angaben deutlich. Die Parolen passten nicht zu einer Schule, in der in allen Klassen auch Kinder und Jugendliche mit Migrationsgeschichte lernen. Die Bestürzung unter den Schülerinnen und Schülern sei groß gewesen.
Zu einer Beteiligung bekannte sich in den Gesprächen allerdings niemand.
Auch das folgt einem bekannten Muster. In der Gruppe wird laut gerufen, später wird individuell geschwiegen. Aus einem Chor werden plötzlich Einzelne, die angeblich nicht erkennbar sind. Die Aufnahmen zeigen eine Situation, aber offenbar keine eindeutig zuzuordnenden Stimmen.
Diejenigen, die verletzt wurden, bleiben mit der Erinnerung zurück. Die meisten, die mitgemacht haben, bleiben namenlos.
Nicht strafbar heißt nicht harmlos
Mehr noch. Auch die Polizei sieht nach bisherigen Erkenntnissen keine strafrechtliche Relevanz. Ein Sprecher bezeichnete die Rufe zugleich als „massiv geschmacklos“.
Diese rechtliche Einordnung irritiert. Schulleiter Frederik Merz äußerte Unverständnis und forderte eine Debatte darüber, wo Meinungsfreiheit ende und Volksverhetzung beginne. Die Frage ist berechtigt. Sie greift aber zu kurz, wenn sie allein auf das Strafrecht zielt.
Nicht jede rassistische Äußerung erfüllt einen Straftatbestand. Das bedeutet weder, dass sie akzeptabel ist, noch dass Schulen, Veranstalter und Eltern machtlos wären. Das Strafrecht markiert die äußerste Grenze staatlicher Sanktionen. Es ersetzt keine gesellschaftliche Haltung.
Eine Schule muss daher nicht warten, bis eine Staatsanwaltschaft tätig wird. Sie kann ihr Hausrecht ausüben, Beteiligte zur Verantwortung ziehen und den Vorfall pädagogisch aufarbeiten. Der Platzverweis war eine unmittelbare Reaktion. Die Gespräche mit den Klassen waren ein weiterer Schritt.
Was bedeutet „Konsequenz“?
Offen bleibt dennoch, ob darüber hinaus Konsequenzen folgen. Unklar ist, ob weitere Beteiligte identifiziert werden konnten, ob Eltern oder andere Schulen informiert wurden und wie die Einrichtung dauerhaft verhindern will, dass der Vorfall als peinliche Episode abgehakt wird.
Der Verband Deutscher Privatschulen Baden-Württemberg erklärte, für Diskriminierung und extremistisches Gedankengut sei an seinen Schulen kein Platz. Rassistische Parolen verlangten eine sofortige und konsequente Reaktion.
Das ist ein deutliches Bekenntnis. Entscheidend ist jedoch, was „konsequent“ in der Praxis bedeutet. (mig) Aktuell Panorama
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