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Trauer nach dem Anschlag am Münchener Olympia-Einkaufszentrum © Christof Stache/AFP

Deutungshoheit

Warum der rechte OEZ-Terror jahrelang „Amoklauf“ blieb

Die Angehörigen erkannten früh, dass die Opfer am Münchener Olympia Einkaufszentrum gezielt nach rassistischen Zuschreibungen ausgewählt worden waren. Behörden brauchten Jahre für diese Einordnung. Warum das so ist und was dahinter steckt.

Von Donnerstag, 23.07.2026, 10:12 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 22.07.2026, 17:56 Uhr Lesedauer: 8 Minuten  |  

Am 22. Juli 2016 ermordete ein rechtsextremer Täter am Münchner Olympia-Einkaufszentrum neun Menschen: Armela Segashi, Can Leyla, Dijamant Zabërgja, Giuliano Kollmann, Hüseyin Dayıcık, Roberto Rafael, Sabina Sulaj, Selçuk Kılıç und Sevda Dağ. Ihre Namen und ihre zugeschriebenen Herkünfte spielten für den Täter eine zentrale Rolle. Seine Opferwahl folgte einem rassistischen Weltbild.

Zehn Jahre später erinnerte München offiziell an einen rassistischen und rechtsterroristischen Anschlag. Über Jahre hinweg dominierte jedoch ein anderes Wort die öffentliche Wahrnehmung: „Amoklauf“. Erst nach dem anhaltenden Einsatz von Angehörigen und Unterstützer:innen sowie unabhängigen Gutachten setzte sich die politische Einordnung der Tat durch.

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Diese Einordnung war mehr als eine begriffliche Ungenauigkeit. Begriffe bilden gesellschaftliche Wirklichkeit nicht lediglich ab. Sie ordnen Wahrnehmung, verteilen Aufmerksamkeit und bestimmen, welche Fragen überhaupt gestellt werden. Die Benennung prägte, welche Zusammenhänge sichtbar wurden, welche Erklärungen Plausibilität erhielten und welchen Erfahrungen politisches Gewicht zukam.

„Deutsche Institutionen behandeln Rassismus häufig als besonders voraussetzungsreiche Erklärung.“

Die Kategorie „Amoklauf“ lenkt den Blick auf die Psyche eines einzelnen Täters. Sie rückt persönliche Kränkungen und psychische Belastungen in den Vordergrund. Die Bezeichnung „rassistischer Anschlag“ öffnet den Blick auf Ideologien, gesellschaftliche Feindbilder und politische Diskurse. Die erste Deutung individualisiert. Die zweite politisiert. Mit der Einordnung als „Amoklauf“ rückte die rassistische Auswahl der Opfer an den Rand. Die Tat erschien als isolierte Eskalation, ihr gesellschaftlicher Resonanzraum blieb unterbelichtet.

Für die Angehörigen war die rassistische Dimension hingegen früh erkennbar. Sie sahen, welche Menschen der Täter ausgewählt hatte. Sie verfügten über ein Wissen, dessen institutionelle Anerkennung Jahre erforderte.

Rassismus als Erklärung letzter Instanz

Der Umgang mit dem OEZ-Anschlag verweist auf ein grundsätzliches Problem: Deutsche Institutionen behandeln Rassismus häufig als besonders voraussetzungsreiche Erklärung. Individualisierende Deutungen erhalten schneller Plausibilität. Nach rechter Gewalt richtet sich der Blick häufig zunächst auf die Biografie des Täters: auf persönliche Konflikte oder psychische Belastungen. Für die Anerkennung eines rassistischen Motivs gelten hohe Anforderungen. Gesucht werden eindeutige Bekenntnisse, feste Organisationsstrukturen oder ein geschlossenes ideologisches Weltbild.

„Die Figur des isolierten Einzeltäters entfaltet eine gesellschaftlich entlastende Wirkung. Sie trennt den Täter von der Ordnung, in der seine Feindbilder entstanden sind.“

Doch Rassismus wirkt auch jenseits formaler Mitgliedschaften. Er zirkuliert in politischen Debatten, medialen Bildern und alltäglichen Vorstellungen darüber, wer selbstverständlich dazugehört und wer als fremd, minderwertig oder bedrohlich gilt. Rechtsextreme Täter greifen auf dieses gesellschaftlich verfügbare Wissen zurück. Die Figur des isolierten Einzeltäters entfaltet deshalb eine gesellschaftlich entlastende Wirkung. Sie trennt den Täter von der Ordnung, in der seine Feindbilder entstanden sind. Seine Gewalt erscheint als individuelle Abweichung. Die gesellschaftliche Mitte kann sich dadurch als unbeteiligte Beobachterin imaginieren.

Die Einzeltätererzählung erklärt also nicht nur den Täter. Sie schützt zugleich ein gesellschaftliches Selbstbild.

Erst die Kinder verloren, dann allein gelassen

Wie tief institutionelle Routinen in das Leben der Angehörigen eingreifen, zeigt Susanne Schröder in ihrem Bericht über die Eltern der getöteten Kinder. „Erst verloren sie ihre Kinder, dann ließ man sie allein“. Dabei zeigt sich die institutionelle Blickrichtung besonders deutlich in der Erfahrung von Engin Kılıç.

Die Behörden prüften aufgrund einer Namensgleichheit eine mögliche Verbindung zwischen seiner Familie und dem Täter. Ein Vater, dessen Sohn durch rassistische Gewalt ermordet worden war, geriet selbst in den Raum des Verdachts. Hier verdichtet sich eine rassifizierte Ordnung des Sehens: Beim Täter blieb der rassistische Hintergrund lange zweitrangig. Beim Angehörigen eines Opfers genügte der Nachname, um Erklärungsbedarf zu erzeugen. Der Täter erhielt psychologische Deutungen. Der Vater des Opfers erhielt Fragen.

Diese Gegenläufigkeit ist zentral. Während die politische Dimension der Täterschaft verkleinert wurde, erzeugte die institutionelle Wahrnehmung beim Angehörigen eine rassifizierte Verdachtsposition. Rassismus blieb als Tatmotiv schwer erkennbar und strukturierte zugleich bereits den behördlichen Blick auf die Betroffenen.

„Die haben gedacht, wir waren das“

Dieses Muster ist aus der Geschichte rechter Gewalt in Deutschland bekannt. Der u.a. von Kemal Bozay herausgegebene Sammelband „Die haben gedacht, wir waren das“ dokumentiert am Beispiel des NSU-Komplexes, wie sich der Verdacht über Jahre gegen die Familien und sozialen Umfelder der Ermordeten richtete, während Ermittlungsbehörden den rassistischen und rechtsterroristischen Zusammenhang der Mordserie verfehlten. Bereits der Titel bringt die Erfahrung vieler Angehöriger auf den Punkt: Sie erschienen institutionell zunächst als mögliche Beteiligte und erst spät als Betroffene rassistischer Gewalt.

„Der institutionelle Blick folgt einer bemerkenswerten Asymmetrie: Er psychologisiert den Täter und problematisiert die Betroffenen.“

Auch die Morde in Hanau zeigen eine ähnliche institutionelle Blickrichtung. Überlebende und Angehörige wurden nach dem rassistischen Anschlag mit Misstrauen, Rechtfertigungsdruck und einem langwierigen Kampf um Aufklärung konfrontiert. NSU, Hanau und OEZ unterscheiden sich in ihren Tatverläufen und institutionellen Bearbeitungen. Eine vergleichbare Struktur verbindet sie dennoch: Der Verdacht bewegt sich in Richtung der Betroffenen, während der Rassismus der Täter als nachrangige oder erst spät anerkannte Erklärung erscheint.

Nach den NSU-Morden wurden die Familien mit Spekulationen über organisierte Kriminalität, Schulden und vermeintliche Verbindungen in migrantisierten Milieus konfrontiert. Nach Hanau kämpften Überlebende und Angehörige um Aufklärung und politische Konsequenzen. Beim OEZ-Anschlag dominierte die Erzählung vom Amokläufer, während der Vater eines Opfers aufgrund seines Nachnamens selbst überprüft wurde.

Der institutionelle Blick folgt einer bemerkenswerten Asymmetrie: Er psychologisiert den Täter und problematisiert die Betroffenen. Angehörige und Überlebende tragen dadurch eine doppelte Last. Sie bewältigen Trauer, Verletzung und Verlust und übernehmen zugleich die Arbeit der Aufklärung. Sie sammeln Wissen, widersprechen offiziellen Deutungen und kämpfen um die politische Anerkennung der Gewalt.

Die ungleiche Verteilung von Glaubwürdigkeit

Rassistische Gewalt erzeugt Wissen. Betroffene und Angehörige erkennen häufig früh, welche Zuschreibungen und Feindbilder in einer Tat wirksam werden. Institutionen behandeln dieses Wissen häufig als subjektiv oder emotional. Behördliche Deutungen erhalten demgegenüber den Status von Sachlichkeit und Neutralität.

Dabei geht es um mehr als einzelne Fehleinschätzungen. Sichtbar wird eine gesellschaftliche Ordnung, in der Menschen ungleich als Betroffene, Trauernde und Wissende anerkannt werden. Manche können ihre Verletzbarkeit selbstverständlich geltend machen. Andere begegnen selbst im Moment der Trauer einer prüfenden Aufmerksamkeit.

„Der Verdacht folgt einer Ordnung, die Menschen unterschiedlich lesbar und anerkennbar macht.“

Zugehörigkeit zeigt sich hier als ungleich verteilte Möglichkeit, gehört und geglaubt zu werden. Sie betrifft nicht allein die formale Frage, wer Teil einer Gesellschaft ist. Sie entscheidet auch darüber, wem Glaubwürdigkeit, Schutzwürdigkeit und Deutungsmacht zugesprochen werden. Wer als fraglos zugehörig gilt, darf als individuelles und verletzliches Subjekt erscheinen. Wer rassifiziert gelesen wird, muss seine Verletzbarkeit, Unschuld und Glaubwürdigkeit mitunter erst institutionell plausibel machen.

Darin zeigt sich eine paradoxe Bewegung: Menschen werden als nicht selbstverständlich zugehörig markiert und zugleich aufgefordert, ihre Zugehörigkeit und Vertrauenswürdigkeit fortwährend zu belegen. Die Prüfung erzeugt jene Differenz immer wieder neu, auf die sie sich anschließend zu beziehen behauptet. Der Verdacht folgt damit einer Ordnung, die Menschen unterschiedlich lesbar und anerkennbar macht.

Der OEZ-Anschlag zeigt die Grenzen dieser Hierarchie: Die Angehörigen erkannten die rassistische Dimension früh. Institutionelle Verfahren brauchten Jahre, um diese Erkenntnis nachzuvollziehen.

Der Täter als Individuum, die Opfer als Gruppe

Auch die mediale Darstellung rassistischer Gewalt folgt einer ungleichen Verteilung von Komplexität. Der Täter erscheint als Individuum. Seine Kindheit wird rekonstruiert, seine Einsamkeit beschrieben, seine psychische Verfassung analysiert.

„Der Täter erhält eine Biografie. Die Opfer erhalten eine Zuschreibung.“

Die Opfer erscheinen dagegen häufig als Angehörige einer Gruppe: als Menschen „mit Migrationshintergrund“ oder als Jugendliche mit internationaler Familiengeschichte. Ihre Interessen, Freundschaften und Zukunftspläne treten hinter diesen Kategorien zurück. Der Täter erhält eine Biografie. Die Opfer erhalten eine Zuschreibung.

Diese ungleiche Verteilung von Individualität ist selbst politisch. Sie entscheidet darüber, wer als komplexes Subjekt und wer vor allem als Repräsentant einer markierten Gruppe lesbar wird. Deshalb besitzt das Aussprechen ihrer Namen politische Bedeutung. Armela, Can, Dijamant, Giuliano, Hüseyin, Roberto, Sabina, Selçuk und Sevda waren neun unverwechselbare Menschen mit Familien, Freundschaften und Zukunftsentwürfen. Ihre Namen zu erinnern, widerspricht einer Ordnung, die rassifizierte Menschen selbst im Tod zu einer anonymen Gruppe verdichtet.

Anders sehen lernen

Gedenkveranstaltungen richten den Blick auf die Vergangenheit. Zugleich strukturieren sie die politische Gegenwart. Sie entscheiden, welche Gewalt eine Gesellschaft anerkennt, welches Wissen sie bewahrt und welche Konsequenzen sie in ihre Institutionen überführt. Zehn Jahre nach dem OEZ-Anschlag erinnern wir an Armela Segashi, Can Leyla, Dijamant Zabërgja, Giuliano Kollmann, Hüseyin Dayıcık, Roberto Rafael, Sabina Sulaj, Selçuk Kılıç und Sevda Dağ. Ihre Namen stehen für neun Leben und für eine politische Aufgabe.

Deutschland muss fragen, weshalb die Kategorie „Amoklauf“ so lange Bestand hatte. Welche Vorstellungen von rechter Gewalt prägten die Ermittlungen? Welche institutionellen Routinen lenkten den Blick auf individuelle Motive? Und welche Position erhielten die Angehörigen in der Deutung der Tat?

Die neun Menschen wurden gezielt ausgewählt. Auch die lange Entpolitisierung ihrer Ermordung folgte gesellschaftlichen Wahrnehmungsordnungen. Eine solche Ordnung erkennt Rassismus vor allem als spektakuläre Ausnahme. Gleichzeitig wirkt Rassismus in ihren alltäglichen Kategorien, Verdachtsstrukturen und Hierarchien der Glaubwürdigkeit fort. Ihre Veränderung verlangt deshalb mehr als eine korrigierte Bezeichnung. Sie verlangt eine andere Ordnung des Sehens.

Eine demokratische Gesellschaft lernt, rassistische Gewalt durch die Erfahrungen der Betroffenen zu verstehen. Sie hört den Angehörigen zu, erkennt ihr Wissen an und verbindet Erinnerung mit institutionellen Konsequenzen.

Zehn Jahre nach dem OEZ-Anschlag besteht die Aufgabe darin, genauer hinzusehen, früher zuzuhören und Rassismus dort zu benennen, wo Betroffene ihn längst erkannt haben. (mig) Leitartikel Panorama

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