
Neues Asylsystem
EU-Grundrechteagentur warnt vor Risiken an den Grenzen
Europa verschärft Grenzverfahren und verspricht zugleich Grundrechtsschutz. Doch während Menschen sterben und Pushback-Vorwürfe folgenlos bleiben, sind vielerorts die neuen Kontrollmechanismen nicht einsatzbereit. Auch Deutschland verhandelt noch über Geld für die Grundrechtsaufsicht.
Dienstag, 21.07.2026, 11:47 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 21.07.2026, 12:16 Uhr Lesedauer: 5 Minuten |
Auch nach Beginn des reformierten europäischen Asylsystems bestehen nach Einschätzung der EU-Grundrechteagentur erhebliche Risiken für Schutzsuchende. In ihrem am Montag veröffentlichten zweiten Migrations- und Grundrechtebericht für 2026 verweist die Agentur auf Todesfälle an den Seegrenzen, mutmaßliche gewaltsame Zurückweisungen und erschwerten Zugang zu Asylverfahren.
Zwischen Anfang April und Ende Juni seien auf den Mittelmeer- und Atlantikrouten nach Europa mindestens 559 Menschen als tot oder vermisst gemeldet worden, darunter mindestens 15 Kinder. Die Zahl beruht auf Daten der Internationalen Organisation für Migration. Da Unglücke und Vermisstenfälle nicht vollständig erfasst werden, dürfte die tatsächliche Zahl höher liegen.
Die Grundrechteagentur, kurz FRA, berichtet außerdem über Vorwürfe summarischer Zurückweisungen, Gewalt und verweigerten Zugangs zu Asylverfahren entlang der östlichen Mittelmeerroute, auf dem Balkan und an der Grenze zu Belarus. Dabei handelt es sich nicht in jedem Fall um gerichtlich festgestellte Rechtsverletzungen. Die Angaben stammen je nach Land unter anderem von Behörden, nationalen Menschenrechtsinstitutionen, internationalen Organisationen und zivilgesellschaftlichen Beobachtungsstellen.
Als strukturelles Problem nennt die FRA den Umgang mit solchen Vorwürfen. Ermittlungen seien teilweise langsam, eingestellt worden oder ohne erkennbares Ergebnis geblieben. Dadurch könne der Eindruck entstehen, dass Verstöße an den Grenzen folgenlos blieben. Zugleich verweist die Agentur auf eine stärkere gerichtliche Kontrolle und neue Überwachungsstrukturen in mehreren Mitgliedstaaten.
Neue Pflicht zur unabhängigen Kontrolle
Die meisten Vorschriften des neuen Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, kurz GEAS, sind seit dem 12. Juni anwendbar. Sie führen unter anderem verbindliche Überprüfungen – sogenannte Screenings – und beschleunigte Asylverfahren an den Außengrenzen ein. Gleichzeitig verpflichten sie die Mitgliedstaaten, die Einhaltung der Grundrechte in diesen Verfahren unabhängig überwachen zu lassen.
Die Kontrollstellen sollen Zugang zu den Orten erhalten, an denen Screenings und Grenzverfahren stattfinden. Sie sollen Unterlagen prüfen, mit Betroffenen sprechen und dafür sorgen, dass begründete Beschwerden über Grundrechtsverletzungen unverzüglich untersucht werden. Nach Angaben der FRA schließen viele Mitgliedstaaten den Aufbau ihrer Mechanismen allerdings erst ab. Teilweise bestünden noch Lücken bei Personal, Finanzierung und Schulung.
Die Einführung solcher Stellen ist eine Reaktion auf die besonderen Risiken der Grenzverfahren. Schutzsuchende können dort über längere Zeit erheblichen Bewegungsbeschränkungen unterliegen. Zugleich müssen Behörden in beschleunigten Verfahren unter anderem Schutzbedarfe erkennen, den Zugang zu einem Asylverfahren gewährleisten und das Verbot der Zurückweisung beachten. Dieses sogenannte Refoulement-Verbot untersagt es, Menschen in Staaten zurückzubringen, in denen ihnen Verfolgung, Folter oder andere schwere Gefahren drohen.
Aufgabenteilung in Deutschland
In Deutschland übernehmen das Deutsche Institut für Menschenrechte und die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter gemeinsam die Kontrolle. Nach der Darstellung des Menschenrechtsinstituts überwacht die Nationale Stelle vor allem die Bedingungen einer möglichen Inhaftnahme und die Unterbringung während der Verfahren.
Das Menschenrechtsinstitut soll dagegen insbesondere den Zugang zum Asylverfahren, die Verfahrensgarantien und die Einhaltung des Zurückweisungsverbots prüfen. Es ist außerdem für die Beschwerdefunktion zuständig. Vorgesehen sind Besuche an den Verfahrensorten, die Prüfung von Dokumentationen und – mit Zustimmung der Betroffenen – die stille Beobachtung einzelner Verfahren. Beschwerden sollen erfasst, auf ihre Begründetheit geprüft, an die zuständigen Stellen weitergeleitet und in ihrem weiteren Verlauf verfolgt werden.
In Deutschland sind Grenzverfahren vor allem an internationalen Flughäfen von Bedeutung. Screenings können nach Angaben des Menschenrechtsinstituts bis zu einer Woche, Asylgrenzverfahren bis zu drei Monate dauern. Während dieser Zeit gilt formal die sogenannte Fiktion der Nichteinreise: Die betroffene Person befindet sich bereits auf deutschem oder europäischem Boden, gilt rechtlich aber noch nicht als eingereist. Damit können weitreichende Freiheitsbeschränkungen verbunden sein.
Verhandlungen über die Ausstattung
Offen ist, mit welchen Mitteln die beiden deutschen Einrichtungen ihre zusätzlichen Aufgaben dauerhaft erfüllen sollen. Nach dem Anfang Juli als Bundestagsdrucksache veröffentlichten Jahresbericht 2025 der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter befanden sich die Nationale Stelle und das Menschenrechtsinstitut zum Zeitpunkt der Berichterstellung noch in Verhandlungen mit dem Bundesinnenministerium über die finanzielle Ausstattung. Angaben zur Zahl zusätzlicher Stellen oder zur Höhe des Budgets enthält der Bericht nicht.
Die Nationale Stelle macht zugleich deutlich, dass eine wirksame Kontrolle uneingeschränkten Zugang zu allen einschlägigen Orten, Personen und Dokumenten voraussetzt. Sie plant demnach sowohl angekündigte als auch unangekündigte Besuche. Geprüft werden sollen unter anderem Unterbringungsbedingungen, medizinische und psychologische Versorgung, Informationsangebote sowie der Umgang mit besonders schutzbedürftigen Menschen.
Zu einem Konflikt kam es bei der Reichweite des Auftrags. Die Nationale Stelle wollte nach eigenen Angaben neben den Screening- und Asylgrenzverfahren auch die Bedingungen in sogenannten Rückkehrgrenzverfahren einbeziehen. Das Bundesinnenministerium folgte diesem Vorschlag nicht. Dadurch werde eine einheitliche Betrachtung der verschiedenen Verfahrensphasen vorerst erschwert, heißt es im Jahresbericht.
Bericht misst nicht die Häufigkeit der Verstöße
Der FRA-Bericht ist keine repräsentative wissenschaftliche Untersuchung. Die Agentur bündelt eigene Erkenntnisse, Dokumentenrecherchen, Interviews, schriftliche Auskünfte und Ergebnisse ihres europäischen Forschungsnetzwerks. Aus dem Bericht lässt sich deshalb nicht ableiten, wie häufig Zurückweisungen oder Gewalt an den europäischen Grenzen insgesamt vorkommen. Er zeigt jedoch, dass entsprechende Vorwürfe weiterhin aus mehreren Grenzregionen gemeldet werden und ihre Untersuchung häufig lückenhaft bleibt.
Mit der gesetzlichen Benennung der zuständigen Institutionen hat Deutschland eine zentrale Vorgabe der europäischen Reform umgesetzt. Ob der Mechanismus Grundrechtsverletzungen frühzeitig erkennen und Beschwerden wirksam nachverfolgen kann, hängt nun von seiner praktischen Ausstattung und der Kooperationsbereitschaft der beteiligten Behörden ab. (mig) Leitartikel Panorama
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