
Berliner-Bericht
Behörden und Schulen prägen rassistische Erfahrungen
Ein Berliner Monitoring zeigt: Anti-Schwarzer Rassismus äußert sich nicht nur in Beleidigungen und Gewalt. Besonders häufig erleben Betroffene Benachteiligung dort, wo Institutionen Schutz gewährleisten, Beschwerden bearbeiten und Rechte durchsetzen sollten – in Behörden und Schulen.
Mittwoch, 15.07.2026, 13:38 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 15.07.2026, 13:38 Uhr Lesedauer: 5 Minuten |
Karim ist zehn Jahre alt, als ihn ein erwachsener Mann nach einer Busfahrt verfolgt. Der Mann holt den Jungen ein und stößt ihn mit dem Ellbogen zu Boden. Karim bekommt Angst und läuft weinend nach Hause.
So wird der Fall im neuen Monitoringbericht zu Anti-Schwarzem Rassismus in Berlin geschildert, der dem MiGAZIN vorab vorliegt. Als seine Mutter Ella den Angriff zwei Tage später bei der Polizei melden will, wird sie nach ihrer Darstellung wegen einer Dienstübergabe weggeschickt. Sie solle am Montag wiederkommen. Dann heißt es, mögliche Aufnahmen von Überwachungskameras hätten früher gesichert werden müssen. Eine Anzeige könne sie zwar erstatten, doch die werde wohl „nichts bringen“. Seitdem lässt Ella ihren Sohn in der betreffenden Gegend nicht mehr allein unterwegs sein.
Der Angriff ging von einem einzelnen Mann aus. Was danach geschah, führt jedoch mitten hinein in den wichtigsten Befund des Berichts: Anti-Schwarzer Rassismus zeigt sich nicht nur in Beleidigungen, Bedrohungen und körperlicher Gewalt. Er wirkt auch dort, wo Institutionen Schutz bieten, Vorfälle aufklären und Rechte durchsetzen sollten.
Die Zahl hinter den sichtbaren Angriffen
Die Berliner Antidiskriminierungsstelle „Each One“ hat für das Jahr 2025 insgesamt 500 Vorgänge rassistischer Diskriminierung und Gewalt erfasst. 471 davon ordnet sie als konkrete Fälle Anti-Schwarzen Rassismus ein. Im Vorjahr waren es 213 dokumentierte Fälle gewesen. Die Zahl hat sich damit mehr als verdoppelt.
Die auffälligste Zahl ist jedoch eine andere: Nur 75 der 471 Fälle verortet das Monitoring auf der individuellen Ebene – also bei unmittelbaren Begegnungen zwischen Menschen. 396 Fälle und damit rund 84 Prozent werden als institutionell oder strukturell eingeordnet.
Die drastischsten Beispiele handeln von Angriffen auf Kinder, rassistischen Beschimpfungen in Bus und Bahn oder offen rechtsextremen Parolen. Der größere Teil der dokumentierten Fälle spielt sich jedoch weniger sichtbar ab: in Behörden, Schulen, Unterkünften, Arbeitsverhältnissen und auf dem Wohnungsmarkt.
Der Bericht beschreibt etwa Anträge, deren lange Bearbeitung eine Arbeitsaufnahme erschwert, befristete Dokumente, die Arbeitgeber abschrecken, oder Sprachbarrieren, die den Zugang zu Informationen und Rechten behindern. Aufenthaltsrechtliche Unsicherheit bleibt dabei nicht auf den Kontakt mit einer Behörde beschränkt. Sie wirkt sich auf Arbeit, Wohnen und den gesamten Alltag aus.
Wenn aus einem Vorfall ein institutionelles Problem wird
Auch Schulen erscheinen im Monitoring als zentrale Orte. Schwarze Kinder und Jugendliche würden häufiger als aggressiv, auffällig oder problematisch wahrgenommen. Rassistische Vorfälle würden teilweise als gewöhnlicher Streit unter Kindern behandelt, relativiert oder auf das Verhalten der Beteiligten reduziert.
Das institutionelle Problem beginnt demnach nicht erst mit einer rassistischen Handlung im Klassenzimmer oder auf dem Schulhof. Es zeigt sich auch darin, wie Erwachsene anschließend reagieren: Werden die Eltern informiert? Wird dem betroffenen Kind geglaubt? Gibt es ein Schutzkonzept? Werden Konsequenzen gezogen – oder wird der Vorfall zu einem Missverständnis zwischen zwei Kindern erklärt?
In einem dokumentierten Fall wussten Beschäftigte einer Schule laut Monitoring von rassistischen Vorfällen, informierten die Eltern des betroffenen Kindes aber nicht rechtzeitig und vollständig. Die Schule habe zudem kein erkennbares eigenes Schutzkonzept für den Umgang mit Diskriminierung vorlegen können.
Machtgefälle auch beim Wohnen und Arbeiten
Ähnliche Machtgefälle beschreibt der Bericht beim Wohnen und Arbeiten. Sammelunterkünfte seien für Schwarze Geflüchtete nicht nur Wohnorte, sondern vielfach auch Räume ständiger Kontrolle.
Im Arbeitsleben treffen rassistische Zuschreibungen auf prekäre Beschäftigung und aufenthaltsrechtliche Abhängigkeit. Beschäftigte können schlechte Bedingungen, unbezahlte Mehrarbeit oder ausbleibenden Lohn schwerer zurückweisen, wenn ihre Arbeitserlaubnis, ihr Einkommen oder ihre weitere Lebensplanung an diesem Arbeitsplatz hängen.
Busse und Bahnhöfe als wiederkehrende Tatorte
Mit 229 Fällen ist der öffentliche Raum der am häufigsten ausgewiesene Lebensbereich. Öffentliche Verkehrsmittel, Bahnhöfe und Haltestellen tauchen in den Schilderungen wiederholt als Tatorte auf. Der Bericht dokumentiert rassistische Beleidigungen, Einschüchterungen, Bedrohungen und körperliche Angriffe – auch auf Schwarze Kinder und Frauen, die mit ihren Kindern unterwegs waren.
Hinzu kommen offen rechtsextreme Botschaften: Hitlergrüße, nationalsozialistische Parolen, Aufkleber mit Bezügen zu weißer Vorherrschaft sowie Drohungen mit Abschiebung und Vertreibung. Each One sieht darin eine Verschiebung der Grenzen dessen, was im Alltag offen gesagt und getan wird.
148 Fälle betreffen rassistische Propaganda, etwa Aufkleber, Flugblätter und Schmierereien. Auch sie prägen nach Einschätzung der Fachstelle den öffentlichen Raum: Sie markieren, wer angeblich dazugehört und wer nicht, normalisieren rassistische Feindbilder und schaffen eine Atmosphäre der Bedrohung.
Der öffentliche Raum und die institutionelle Ebene lassen sich dabei nicht immer trennen. Nach einem Angriff entscheidet sich bei Polizei, Schule, Verkehrsunternehmen oder einer anderen Stelle, ob Betroffene Unterstützung erhalten. Bleibt eine wirksame Reaktion aus, endet der Vorfall nicht mit der Begegnung. Er verändert weitere Wege und Entscheidungen.
Mehr Meldungen bedeuten nicht automatisch ebenso viel mehr Vorfälle
Die Zahlen müssen eingeordnet werden. Das Monitoring ist keine repräsentative Erhebung für ganz Berlin. Es bildet Fälle ab, die Each One selbst oder den Berliner Registerstellen bekannt wurden. 149 Vorgänge stammen aus der Arbeit der Antidiskriminierungsstelle. Insofern zeigt das Monitoring keine vollständige Zahl, aber wiederkehrende Muster.
Experten weisen darauf hin, dass ein erheblicher Teil rassistischer Erfahrungen nicht gemeldet werden – etwa weil Betroffene keine Beratungsstelle kennen, wenig Aussicht auf Konsequenzen sehen oder negative Folgen einer Beschwerde befürchten. Beobachter sprechen bei solchen Erhebungen von der Spitze des Eisbergs.
Rechte müssen auch erreichbar sein
Each One fordert verbindliche Maßnahmen gegen institutionellen Rassismus in Behörden und Bildungseinrichtungen, Schutzkonzepte für den öffentlichen Raum sowie den Ausbau unabhängiger Beschwerde- und Beratungsstellen. Auch die Instrumente des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und des Berliner Landesantidiskriminierungsgesetzes müssten gestärkt werden.
Was mangelnder Schutz im Alltag bedeutet, zeigt Karims Fall. Nach dem Angriff kann der Junge seinen Weg nicht mehr so zurücklegen wie zuvor. Seine Mutter übernimmt die Aufgabe, weitere Gefahren zu verhindern. Die unmittelbare Gewalt ging von einem einzelnen Täter aus. Die dauerhafte Einschränkung trägt die ganze Familie des Opfers. (mig) Leitartikel Panorama
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