
Nordrhein-Westfalen
Jahresbericht zeigt Härte antimuslimischer Ausgrenzung
Beschimpfungen auf der Straße, Benachteiligungen im Beruf und Ausgrenzung in der Schule: Medar NRW hat für das Jahr 2025 insgesamt 104 antimuslimische Vorfälle dokumentiert. Besonders häufig betroffen waren Frauen. Die Meldestelle geht von einem großen Dunkelfeld aus.
Dienstag, 14.07.2026, 10:12 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 14.07.2026, 4:55 Uhr Lesedauer: 4 Minuten |
Ein Mann versperrt einer Frau mit Hidschab den Weg zu einem Supermarkt und sagt ihr, sie solle woanders einkaufen. Eine Schülerin wird von einer Lehrkraft wiederholt gefragt, ob sie zum Tragen ihres Kopftuchs gezwungen werde – ihre Erklärung wird nicht akzeptiert.
Es sind zwei Fälle aus dem ersten Jahresbericht der Melde- und Dokumentationsstelle antimuslimischer Rassismus in Nordrhein-Westfalen, kurz Medar NRW. Die am Montag veröffentlichte Auswertung zeigt, wie unterschiedlich antimuslimischer Rassismus auftreten kann: als offene Beschimpfung, als körperlicher Angriff, als Benachteiligung oder als vermeintlich beiläufige Herabsetzung.
Seit März 2025 können Betroffene, Zeugen und Institutionen Vorfälle anonym über ein Onlineportal melden. Für das Jahr 2025 stufte Medar 104 Meldungen als antimuslimische Vorfälle ein. Insgesamt gingen bis Ende Februar 2026 bei der Stelle 181 Meldungen ein. Darunter waren auch Fälle aus früheren Jahren, unvollständige Angaben sowie 21 Hass- und Angriffsmeldungen, die sich gegen die Meldestelle und ihre Arbeit richteten.
Belästigungen und subtile Herabsetzungen
Bei 84 Prozent der für 2025 dokumentierten Vorfälle handelte es sich um Belästigungen. In 63 Prozent stellte Medar sogenannte Mikroaggressionen fest. Gemeint sind alltägliche, teils beiläufig wirkende Bemerkungen oder Handlungen, durch die Menschen abgewertet oder als nicht zugehörig behandelt werden.
In 29 Prozent der Fälle ging es um Machtmissbrauch oder Schikanen, in 28 Prozent wurden den Betroffenen Rechte oder Zugänge verweigert. Zwölf Prozent der Meldungen enthielten Gewalt. Da ein Vorfall mehreren Kategorien zugeordnet werden konnte, lassen sich die Prozentwerte nicht zusammenrechnen.
„Wir sehen, dass insbesondere Frauen mit Hidschab stark von antimuslimischem Rassismus betroffen sind“, erklärt eine Mitarbeiterin von Medar NRW. Der öffentliche Raum sei für muslimische Menschen und für Personen, die als muslimisch wahrgenommen werden, häufig kein sicherer Ort.
Nach den Angaben waren 70 Prozent der betroffenen Personen weiblich, 26 Prozent männlich und drei Prozent divers. In 52 Prozent aller dokumentierten Fälle trug die betroffene Person ein Kopftuch oder eine Abaya, ein langes, weit geschnittenes Kleidungsstück.
Jeder vierte Vorfall im öffentlichen Raum
Mit einem Anteil von 25 Prozent wurden die meisten Vorfälle aus dem öffentlichen Raum gemeldet. Dazu gehören Straßen, Plätze, Geschäfte oder öffentliche Verkehrsmittel. 15 Prozent ereigneten sich in der Arbeitswelt, 13 Prozent im Bildungsbereich.
Mehr als ein Drittel der dokumentierten Vorfälle ging von unbekannten Personen oder Gruppen aus. Betroffene wurden demnach häufig ohne vorherigen Kontakt beschimpft, bedroht oder angegriffen. Medar sieht darin eine besondere Belastung: Soziale Begegnungen im Alltag würden für muslimische und als muslimisch wahrgenommene Menschen unberechenbar.
Ausgrenzung auch in der Schule
Im Bildungsbereich dokumentierte Medar unter anderem Fälle, in denen Schüler als „Terroristen“ oder „Islamisten“ bezeichnet wurden. Teilweise seien rassistische Äußerungen von Mitschülern als Spaß heruntergespielt oder von Lehrkräften nicht ausreichend aufgegriffen worden.
Andere Meldungen richteten sich unmittelbar gegen das Verhalten von Lehrpersonen. In dem Fall der Schülerin mit Hidschab behauptete eine Lehrkraft, die Gründe für das Tragen des Kopftuchs besser beurteilen zu können als die Jugendliche selbst. Ihre Versuche, den eigenen Standpunkt zu erklären, seien wiederholt unterbrochen worden.
Die Meldestelle bewertet solche Vorfälle als besonders folgenreich. Lehrkräfte und Schulen haben erheblichen Einfluss auf Bildungswege und Zukunftschancen. Antimuslimische Zuschreibungen könnten deshalb nicht nur verletzen, sondern auch zu schlechteren Bewertungen, Ausschlüssen oder anderen konkreten Nachteilen führen.
Angst, Hilflosigkeit und wirtschaftliche Folgen
In 35 der 104 Fälle enthielten die Meldungen Angaben zu psychischen Auswirkungen. Genannt wurden vor allem Ohnmacht und Hilflosigkeit, Ängste sowie Unsicherheit und das Gefühl, nicht geschützt zu sein. Einige Betroffene berichteten auch von Wut, Erschöpfung oder sozialem Rückzug.
In knapp einem Fünftel der Fälle ließen sich zudem soziale oder wirtschaftliche Folgen erkennen. Dazu gehörten Absagen bei Bewerbungen, schlechtere Benotungen und Ausschlüsse aus Kursen.
Keine repräsentative Statistik
Die Zahlen bilden nach Angaben der Meldestelle nicht das tatsächliche Ausmaß des antimuslimischen Rassismus in Nordrhein-Westfalen ab. Die Auswertung umfasst ausschließlich Vorfälle, die Medar gemeldet wurden. Repräsentative Aussagen über die Gesamtzahl oder die Entwicklung im Land seien deshalb nicht möglich.
Die Meldestelle geht vielmehr davon aus, dass nur ein kleiner Teil der Erfahrungen bekannt wird. In 86 Prozent der ausgewerteten Fälle hatten die Betroffenen zuvor keine weiteren Schritte unternommen, durch die der Vorfall offiziell erfasst worden wäre. Ohne die Meldung an Medar wären diese Fälle nach Einschätzung der Stelle im Dunkelfeld geblieben.
Forderung nach stärkerem Schutz
Die Melde- und Dokumentationsstelle fordert unter anderem einen Ausbau der Beratungs- und Meldestrukturen sowie eine langfristig gesicherte Finanzierung. Das geplante Landesantidiskriminierungsgesetz für Nordrhein-Westfalen müsse auch kommunale Behörden und Ämter einschließen. Gerade in Jobcentern, Ausländerbehörden oder Jugendämtern könnten Menschen von institutioneller Diskriminierung betroffen sein.
Auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz müsse ausgeweitet werden. Die bisherige Frist von zwei Monaten, innerhalb der Betroffene Ansprüche geltend machen müssen, sei zu kurz. Zudem seien zahlreiche Lebensbereiche nicht ausreichend geschützt. Nach der Medar-Auswertung ereigneten sich 80 Prozent der gemeldeten Fälle in Bereichen, die vom geltenden Diskriminierungsschutz nicht oder nicht vollständig erfasst werden.
Medar NRW wird vom nordrhein-westfälischen Integrationsministerium gefördert und vom Verein interKultur getragen. Die Meldestelle soll insbesondere Vorfälle sichtbar machen, die unterhalb der Strafbarkeitsgrenze liegen und deshalb in Polizeistatistiken nicht auftauchen. (mig) Aktuell Gesellschaft
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