
Racial Profiling?
Gericht erklärt Grenzkontrollen an Österreich-Grenze für rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht München hat mehrere Kontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze für rechtswidrig erklärt. In einem Fall geht es auch um den Vorwurf diskriminierender Polizeikontrollen. Das Bundesinnenministerium will die Entscheidung anfechten - ihm gehen aber die Argumente aus.
Mittwoch, 08.07.2026, 10:22 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 08.07.2026, 10:01 Uhr Lesedauer: 4 Minuten |
Grenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze bleiben rechtlich umstritten. Das Verwaltungsgericht München hat mehrere Ausweiskontrollen nachträglich für rechtswidrig erklärt. Betroffen sind Kontrollen aus dem Jahr 2025, darunter ein Fall, in dem ein Schwarzer Zugreisender nach Angaben der Klägerseite als einziger Fahrgast eines Abteils seine Papiere vorzeigen musste. Ob das Gericht dabei auch die Auswahl des Mannes als diskriminierend bewertet hat, ist noch offen. Die schriftlichen Urteilsgründe liegen bislang nicht vor.
Unterstützt wurden zwei der Klagen von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). In dem Verfahren zum möglichen Racial Profiling arbeitete die Organisation mit Equal Rights Beyond Borders zusammen. Racial Profiling bezeichnet Polizeikontrollen, bei denen Menschen wegen äußerer Merkmale wie Hautfarbe, vermuteter Herkunft oder Religion ausgewählt werden – und nicht wegen eines konkreten Verdachts.
Schwarzer Fahrgast als einziger im Abteil kontrolliert
Der Fall ereignete sich nach Angaben der GFF im Juli 2025 auf Höhe Freilassing. Der Kläger habe als einzige Person im Zugabteil seine Papiere vorzeigen müssen. Das Verwaltungsgericht erklärte auch diese Kontrolle für rechtswidrig. Für die Frage, ob das Gericht dies allein mit der Rechtswidrigkeit der Grenzkontrollen begründet oder auch eine diskriminierende Auswahl des Klägers beanstandet hat, kommt es auf die schriftliche Begründung an.
In einem weiteren von der GFF unterstützten Verfahren klagte der Innsbrucker Europarechtsprofessor Werner Schroeder. Er überquert die deutsch-österreichische Grenze regelmäßig aus beruflichen Gründen. Nach Angaben der GFF wurde er trotz seines Hinweises auf die aus seiner Sicht europarechtswidrigen Grenzkontrollen gezwungen, sich auszuweisen. Auch in diesem Fall erklärte das Gericht die konkrete Kontrolle für rechtswidrig. Einen Eilantrag, mit dem Schroeder künftige Kontrollen vorläufig verhindern wollte, lehnte das Gericht jedoch ab.
Gericht sieht lange Dauer der Kontrollen kritisch
Nach Angaben von BR24 erklärte das Verwaltungsgericht München in insgesamt drei Verfahren Ausweiskontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze für rechtswidrig. Die Entscheidungen betreffen die konkreten Kontrollen und ändern zunächst nichts an der Kontrollpraxis. Das Bundesinnenministerium kündigte an, an den Maßnahmen festzuhalten und Berufung einzulegen.
Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die seit Jahren immer wieder verlängerten deutschen Kontrollen mit dem Schengener Grenzkodex vereinbar sind. Der Schengenraum steht grundsätzlich für Reisen ohne reguläre Personenkontrollen an den Binnengrenzen. Solche Kontrollen sind zwar ausnahmsweise möglich, müssen aber begründet, verhältnismäßig und zeitlich begrenzt sein. Nach „Legal Tribune Online“ sah das Verwaltungsgericht München offenbar keine ausreichende neue Bedrohungslage, die die fortgesetzten Kontrollen rechtfertigen könnte.
GFF fordert Ende der Kontrollen
Die GFF wertet die Entscheidungen als Bestätigung ihrer Kritik an der Grenzpolitik der Bundesregierung. Rechtsanwalt Christoph Tometten, der die Kläger vertritt, erklärte: „Bundesinnenminister Dobrindt muss die Kontrollen an den Binnengrenzen umgehend beenden. Das Verwaltungsgericht München lässt erneut keine Zweifel daran, dass die Grenzkontrollen rechtswidrig sind. Dieser Rechtsbruch darf nicht weiter hingenommen werden.“
Deutschland kontrolliert die Grenze zu Österreich bereits seit 2015 mit kurzen Unterbrechungen. Im September 2024 weitete die Bundesregierung die Kontrollen auf alle deutschen Landgrenzen aus. Begründet wurden die Maßnahmen unter anderem mit unerlaubten Einreisen und Sicherheitsfragen. Kritiker sehen darin einen dauerhaften Ausnahmezustand an den Binnengrenzen und einen Eingriff in die europäische Freizügigkeit.
EU-Kommission mahnt Abbau an
Auch auf europäischer Ebene stehen die deutschen Grenzkontrollen unter Beobachtung. Die EU-Kommission bewertete im Juni die Verhältnismäßigkeit temporärer Grenzkontrollen mehrerer Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, und sprach Empfehlungen aus, die auf eine schrittweise Aufhebung der Kontrollen an den Binnengrenzen zielen.
Bereits zuvor hatten Gerichte die Rechtmäßigkeit deutscher Grenzkontrollen beanstandet. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof stellte im April fest, dass Kontrollen in früheren Zeiträumen rechtswidrig waren, weil die Verlängerung nicht ausreichend nach den Vorgaben des Schengener Grenzkodex begründet worden sei. Für die Bundesregierung ist die rechtliche Auseinandersetzung damit nicht beendet: Nach Angaben des Bundesinnenministeriums sollen höhere Gerichtsinstanzen entscheiden.
Unerlaubte Einreisen im ersten Halbjahr gesunken
Experten zufolge gehen der Bundesregierung allerdings zunehmend die Argumente für die Grenzkontrollen aus. Bei den unerlaubten Einreisen nach Deutschland zeigt sich in diesem Jahr bislang ein deutlicher Rückgang. Im ersten Halbjahr stellte die Bundespolizei 24.329 unerlaubte Einreisen fest – das waren 22 Prozent weniger als im ersten Halbjahr 2025. Zum Vergleichszeitraum 2023 beträgt der Rückgang sogar fast 50 Prozent.
Im Juni dieses Jahres stellte die Bundespolizei 3.290 unerlaubt eingereiste Personen fest. Das ist die niedrigste Zahl für einen Juni seit 2021. Der Rückgang im Vergleich zum Juni 2025 beträgt 42 Prozent.
Polizeibeauftragter: Kontrollen belasten Grenzregionen
Angesichts dieser Zahlen berichtet auch der Polizeibeauftragte des Bundes, Uli Grötsch (SPD), berichtet von einer „enorm großen“ Belastung der Bundespolizisten an den deutschen Grenzen. Die Zahlen der unerlaubten Einreisen seien in den vergangenen Jahren und besonders im Vorjahr zwar stark zurückgegangen, die Kontrolldichte an den Grenzen bleibe aber gleich, sagte Grötsch im ZDF-„Morgenmagazin“.
„Das ist eine Belastung für die Menschen in den Grenzregionen, teilweise etwa an der österreichischen Grenze seit 2015“, sagte Grötsch. Dies werfe natürlich auch Fragen bei den Bundespolizistinnen und -polizisten auf. Das Amt des Polizeibeauftragten des Bundes wurde 2024 geschaffen. Grötsch ist in dieser Funktion für die Belange der Bundespolizei, des Bundeskriminalamts (BKA) und der Polizei beim Deutschen Bundestag zuständig. (mig)
Wir informieren täglich über das Wichtigste zu Migration, Integration und Rassismus. Dafür wurde MiGAZIN mit dem Grimme Online Award ausgezeichnet. Unterstüzte diese Arbeit und verpasse nichts mehr: Werde jetzt Mitglied.
MiGGLIED WERDEN- Baden-Württemberg Die Mär von der Protestwahl
- Forscherin „Es gibt keinen Raum, in dem es keinen Rassismus gibt.“
- Neuerscheinung Lehrer berichten über den braunen Alltag an…
- Münchner Sicherheitskonferenz Applaus für Kolonialismus und Verachtung
- Enthüllt Interne Chats belegen Kooperation von Union und AfD…
- Gesundheitliche Chancengleichheit Digitale Zugänge können Diskriminierung im…

