
EU-Asylreform
Bayern plant Grenzverfahren in früherem Gefängnis
Bayern richtet in einer früheren JVA in Ingolstadt einen Standort für die neuen GEAS-Grenzverfahren ein. Der Flüchtlingsrat spricht von einer menschenrechtlichen Bankrotterklärung und kritisiert die Unterbringung Schutzsuchender in einem ehemaligen Gefängnis.
Donnerstag, 25.06.2026, 14:42 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 25.06.2026, 14:42 Uhr Lesedauer: 3 Minuten |
Die ehemalige Justizvollzugsanstalt in Ingolstadt wird künftig der zweite bayerische Standort für die neuen Außengrenzverfahren der Europäischen Union. Derzeit werde der die ehemalige JVA noch umgebaut, damit sie die neuen Anforderungen und Standards des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) erfülle, teilte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) in München mit. Einen Zeitpunkt für die Inbetriebnahme nannte er nicht. Zuvor werde die direkte Anwohnerschaft aber von der Regierung von Oberbayern nähere Informationen erhalten.
Der erste bayerische Standort für GEAS-Verfahren am Flughafen München war pünktlich zum Inkrafttreten von GEAS bereits zum 12. Juni 2026 in Betrieb gegangen. „Bayern ist bei der Umsetzung von GEAS damit voll auf Kurs“, betonte Herrmann. Er verspreche sich von einer konsequenten Umsetzung der neuen GEAS-Regeln „Rückenwind für die Asylwende und noch mehr Ordnung bei der Zuwanderung“.
Kritik an Asylverfahren in früherem Knast
Aus Sicht des Bayerischen Flüchtlingsrates ist die Wahl eines ehemaligen Gefängnisses als Standort für das neue EU-Außengrenzverfahren untragbar. „Wenn Schutzsuchende in Gefängnissen untergebracht werden, zeigt sich, wie weit die Aushöhlung des Flüchtlingsrechts fortgeschritten ist“, kritisierte Sprecherin Johanna Böhm.
Innenminister Joachim Herrmann (CSU) verzichte nicht einmal auf den Versuch, die Haftrealität der neuen Grenzverfahren zu verschleiern, kritisierte Böhm. „Dass Bayern ausgerechnet einen ehemaligen Knast für Asylsuchende auswählt, macht die menschenrechtliche Bankrotterklärung dieser Politik unmissverständlich sichtbar.“
Die maximale Dauer für das Außengrenzverfahren beträgt 25 Wochen. Während des Verfahrens unterliegen die Personen einer Beschränkung der Bewegungsfreiheit und dürfen die jeweilige Einrichtung nur durch Ausreise verlassen. „Dass auch Familien mit Kindern sowie schwer traumatisierte Menschen im Grenzverfahren sein können, ist ein menschenrechtlicher und zivilisatorischer Skandal“, kommentierte Böhm.
Herrmann lobt neues Grenzverfahren
Herrmann unterstrich die Bedeutung der GEAS-Reform und verwies auf die Schlüsselrolle der Staaten an den Außengrenzen. „Ein wirksamer Schutz der EU-Außengrenzen und beschleunigte Verfahren sind entscheidende Voraussetzungen für ein geordnetes Asylsystem in Europa“, sagte er. Die neuen Grenzverfahren seien ein bedeutender Schritt, um Asylentscheidungen schneller zu treffen und Rückführungen abgelehnter Asylbewerber konsequent umzusetzen. Bayern arbeite hierzu eng mit dem Bund zusammen.
Das neue Außengrenzverfahren nach GEAS ist ein verpflichtendes Asylverfahren an den EU-Außengrenzen, in dem über bestimmte Asylanträge noch vor der Einreise in die Europäische Union entschieden wird. Hierzu zählen insbesondere Asylanträge von Personen aus Herkunftsländern mit geringen Erfolgsaussichten. Der Freistaat Bayern ist aufgrund seiner EU-Außengrenzen an den Flughäfen München, Nürnberg und Memmingen dazu verpflichtet, insgesamt 54 Plätze für das Außengrenzverfahren bereitzustellen. Wegen des Einreiseschwerpunkts am Münchner Flughafen als zweitgrößtem internationalen Flughafen Deutschlands wurden die Standorte für das Außengrenzverfahren in dessen Umgebung im Regierungsbezirk Oberbayern geschaffen.
Verfahren darf maximal 25 Wochen andauern
Während des Außengrenzverfahrens unterliegen die Personen einer Beschränkung der Bewegungsfreiheit und dürfen die Einrichtung nur durch Ausreise verlassen. Alle notwendigen Betreuungsleistungen werden in den Standorten von geschultem Personal erbracht. Die maximale Dauer für das Außengrenzverfahren beträgt 25 Wochen.
Die Regierung von Oberbayern wird die Einrichtung in Ingolstadt verantwortlich betreiben. Den Betrieb am Flughafen München übernimmt, wie auch bereits im Flughafenverfahren, das Landesamt für Asyl und Rückführungen. (dpa/mig) Aktuell Politik
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