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Sprachkurs Deutsch (Symbolfoto) © de.depositphotos.com

Kompromiss

Weniger Integrationskurse werden gestrichen

Flüchtlinge aus der Ukraine und EU-Bürger können wieder auf eine kostenfreie Teilnahme an Integrationskursen hoffen. Für Asylbewerber stehen die Chancen, einen Platz zu ergattern, schlechter.

Dienstag, 12.05.2026, 15:54 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 12.05.2026, 15:54 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Die Koalition hat sich auf eine weniger radikale Streichung von Integrationskursen für Zuwanderer geeinigt als ursprünglich geplant. Das berichten Innenpolitiker von SPD und Union. Von dem Kompromiss werden vor allem Flüchtlinge aus der Ukraine sowie EU-Bürger und ihre Angehörigen, die in Deutschland leben, profitieren. Ab dem 1. Juni soll es für sie wieder Plätze in den Kursen geben, im Rahmen eines bundesweiten Kontingents, das sich am verfügbaren Haushaltsvolumen orientiert.

Für Geduldete und Asylbewerber im laufenden Verfahren sind dagegen weiterhin grundsätzlich keine Integrationskurse mehr vorgesehen. Ihnen steht es aber frei, an einem Erstorientierungskurs teilzunehmen, der einen deutlich geringeren Umfang hat. Außerdem sollen einzelne Asylbewerber beziehungsweise Menschen mit einer Duldung, wenn genügend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, im Rahmen einer Ermessensentscheidung berücksichtigt werden können. Über die Einigung hatte zuerst die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet.

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Sparkurs bleibt

Die Einigung sehe insbesondere vor, „dass es bei dem reduzierten Haushaltsansatz des Bundesinnenministeriums von rund 600 Millionen Euro bleibt“, sagte der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm (CDU). Damit würden die bisherigen Kosten für Integrationskurse halbiert.

Der SPD-Innenpolitiker, Hakan Demir sagte: „Es ist wichtig, dass der Zulassungsstopp beendet werden konnte.“ Damit in den nächsten Jahren ausreichend Menschen Zugang zu diesen wichtigen Kursen hätten, sei bei den Haushaltsverhandlungen eine Verständigung auf eine bedarfsgerechte Finanzierung nötig.

Dobrindt hatte radikale Streichung geplant

Das Bundesinnenministerium unter Minister Alexander Dobrindt (CSU) hatte Einsparungen bei den Integrationskursen beschlossen. Die normalen Kurse umfassen 600 Deutschstunden und 100 Stunden Orientierung – unter anderem zur deutschen Rechtsordnung sowie zu Werten wie Toleranz und Gleichberechtigung. Wer gute Lernvoraussetzungen mitbringt, kann einen etwas kürzeren Intensivkurs besuchen.

Integrationskurse sollten künftig nur noch für Menschen mit „positiver Bleibeperspektive“ zur Verfügung stehen, hieß es noch im Februar aus dem Ministerium. Begründet wurde dies damit, dass es keine Lösung sein könne, die Kurse auf Dauer unbegrenzt zu finanzieren, da sie pro Teilnehmer mehrere Tausend Euro kosteten. Kritik an dem Sparkurs kam vor allem aus den Ländern, auch von Politikerinnen und Politikerinnen der CDU.

Pro Teilnehmer fallen rund 3.000 Euro an

Laut Ministerium beläuft sich ein allgemeiner Integrationskurs auf rund 3.000 Euro pro Teilnehmer. Teurer sind die Kurse für Analphabeten. Da dort mehr Aufwand betrieben werden muss, dauern sie auch länger. Hier fallen den Angaben zufolge rund 8.000 Euro pro Teilnehmer an. Ebenfalls angeboten werden Kurse für Menschen, die zwar in ihrer Heimat Lesen und Schreiben gelernt haben, aber nur in einer anderen Schrift, etwa der kyrillischen oder arabischen.

Die Ampel-Regierung hatte die Integrationskurse für alle Interessierten geöffnet. Das wollte Dobrindt wieder ändern. Ausländer ohne gesetzlichen Anspruch beziehungsweise Verpflichtung zum Kursbesuch sollten auch dann nicht mehr zur kostenfreien Teilnahme an den Kursen zugelassen werden, wenn dort freie Plätze vorhanden sind.

Das trifft unter anderem Asylbewerber, deren Verfahren noch läuft. Auch für EU-Bürger, auf die aktuell rund neun Prozent der Plätze in den Kursen entfallen, sollte es keine Gratis-Teilnahme mehr geben.

In den Jahren 2023 bis 2025 waren die Kosten deutlich gestiegen – 2024 wurden für Integrationskurse 1,24 Milliarden Euro ausgegeben.

Zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet werden können unter anderem Schutzsuchende, deren Asylantrag positiv beschieden wurde, sowie Ausländer, die vom Jobcenter betreut werden. Außerdem erfordere die Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) ohnehin Änderungen. (dpa/mig) Aktuell Politik

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