
„Return Hubs“
Italiens Albanien-Plan bekommt Rückenwind – mit Auflagen
Melonis Albanien-Modell bekommt Rückenwind aus Luxemburg. Der zuständige Gutachter am höchsten europäischen Gericht sieht bei dem Konzept EU-Recht grundsätzlich gewahrt. Doch er liefert keinen Freibrief: Italien darf Verfahren auslagern – muss aber Rechte, Gerichte und Garantien sichern.
Sonntag, 26.04.2026, 11:38 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 26.04.2026, 12:09 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Italien darf nach Ansicht eines Gutachters am Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) zu Abschiebezwecken Haftzentren in Albanien errichten, sofern die Rechte von Migranten gewahrt werden. Eine entsprechende Vereinbarung zwischen den Ländern sei grundsätzlich mit EU-Recht vereinbar, stellte Generalanwalt Nicholas Emiliou fest. Das EU-Recht hindere Mitgliedsstaaten nicht daran, Haftzentren für Rückführungsverfahren außerhalb ihres Staatsgebiets zu errichten. Seine Schlussanträge sind unverbindlich, der EuGH könnte sich aber bei seinem anstehenden Urteil daran orientieren. In der Praxis geben die Gutachten häufig die Richtung der rechtlichen Prüfung vor.
Emiliou betonte allerdings, dass Staaten weiterhin an Garantien des EU-Rechts für die Migranten gebunden seien, wie das Recht auf juristischen Beistand, sprachliche Unterstützung und Kontakt mit der Familie und Behörden.
Italienisches Gericht fragte den EuGH an
Darüber hinaus ist der Generalanwalt der Ansicht, dass Menschen, die einen Asylantrag stellen, während sie sich in einem sogenannten Return Hub befinden, keinen Anspruch darauf haben, in die EU zurückgebracht zu werden. Die EU-Staaten müssten allerdings die Ansprüche der Migranten, etwa auf Zugang zu einem Gericht, sicherstellen. Dafür müssten sie „die erforderlichen organisatorischen und logistischen Maßnahmen ergreifen“, so Emiliou.
Im konkreten Fall geht es vor dem EuGH um einen Tunesier und einen Algerier, die im Rahmen des umstrittenen Italien-Albanien-Abkommens im vergangenen Jahr in das albanische Rückkehrzentrum Gjader gebracht wurden. In Italien weigerte sich das zuständige Gericht, Abschiebeanordnungen für die Migranten zu bestätigen, weil es Zweifel an der Vereinbarkeit mit EU-Recht hatte. Der Fall landete vor dem EuGH.
Migrationsrechtsexperte: Sieg nur auf den ersten Blick
Das italienische Albanien-Modell hakte bisher immer wieder wegen rechtlicher Unsicherheiten; das Abschiebezentrum Gjader wurde zeitweise kaum genutzt. Nach Berichten aus der rechten Regierungspartei Fratelli d’Italia und der Menschenrechtsorganisation ActionAid hatte die Zahl der Festgehaltenen zuletzt zugenommen und lag bei gut 80 bis 90.
Sollte der EuGH den Ausführungen des Generalanwalts folgen, wäre das nach Einschätzung des Migrationsrechtsexperten Daniel Thym nur auf den ersten Blick ein „Sieg“ für die Regierung unter Ministerpräsidentin Giorgia Meloni. „Im nächsten Schritt müssten die italienischen Gerichte prüfen, ob die strengen Vorgaben der EU-Asylgesetzgebung tatsächlich erfüllt sind“, erklärt Thym. Sie könnten deswegen auch künftig Überstellungen verbieten oder Rückholungen anordnen. Daran ändere auch die EU-Asylreform nichts, die am 12. Juni in Kraft treten wird, so Thym.
Sollte sich das italienische Modell am Ende doch durchsetzen, könnte es europaweite Auswirkungen haben. Denn das Albanien-Modell ist nicht nur ein italienischer Sonderfall. Es könnte für andere EU-Staaten attraktiv werden, die Asyl- und Rückführungsverfahren stärker auslagern wollen. Zahlreiche Staaten – darunter auch Deutschland – beobachten das juristische Tauziehen mit großem Interesse. (dpa/mig) Aktuell Recht
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