Israel, Fahne, Flagge, Staat, David Stern
Israel © Zachi Evenor @ flickr.com (CC 2.0), bearb. MiG

„Rassistisch“

Neues israelisches Gesetz zur Todesstrafe stößt international auf Kritik

Israels Parlament hat ein Gesetz beschlossen, das die Todesstrafe für palästinensische Täter zur Regel machen soll. Nun liegt bereits eine Klage beim Obersten Gericht – und die internationale Kritik wächst rasant. Auch aus Deutschland gibt es schwere Vorwürfe.

Mittwoch, 01.04.2026, 14:57 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 01.04.2026, 15:16 Uhr Lesedauer: 6 Minuten  |  

Ein international heftig kritisiertes Gesetz in Israel über die Einführung der Todesstrafe, die faktisch nur Palästinenser betrifft, könnte nun vor einer Prüfung durch das höchste Gericht des Landes stehen. Eine entsprechende Klage liegt vor, aber eine Entscheidung oder Verhandlung ist noch nicht bekannt. Ein juristischer Experte geht davon aus, ein Gerichtsverfahren könnte den kontroversen Vorstoß kippen.

Das israelische Parlament hatte das Gesetz am Montag mit knapper Mehrheit gebilligt. Es sieht vor, dass bei terroristisch motiviertem Mord mit dem Ziel der Vernichtung des Staates Israel die Todesstrafe oder lebenslange Haft verhängt werden kann. Vor israelischen Militärgerichten in den palästinensischen Gebieten ist die Todesstrafe in solchen Fällen sogar zwingend, sie muss bei Verurteilung binnen 90 Tagen durch Erhängen durch einen Gefängniswärter vollstreckt werden.

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Kritiker sehen das Gesetz als rassistisch an, weil es sich ausschließlich an Palästinenser richtet, die Juden angreifen. Der Vorstoß von der Partei des rechtsextremen Polizeiministers Itamar Ben-Gvir, wird auch vom von Finanzminister Bezalel Smotrich sowie dem rechtskonservativen Ministerpräsident Benjamin Netanjahu unterstützt.

Ben-Gvir: „Wir haben Geschichte geschrieben“

Die von Ben-Gvir vorangetriebene Ausweitung der Todesstrafe, „die de facto ausschließlich Palästinenser betrifft und im Schnellverfahren ohne Ermessensspielraum erfolgen soll, offenbart den zutiefst rassistischen Charakter dieser Politik“, so die Grünen-Vorsitzende. Worte allein reichten daher nicht mehr aus.

Ben-Gvir und Gleichgesinnte feierten nach Verabschiedung des Gesetzes überschwänglich und schenkten Sekt in Plastikgläsern aus. „Wir haben Geschichte geschrieben“, sagte er anschließend in einer Videobotschaft. „Ein Terrorist, der zum Töten geht, soll wissen: Er wird an den Galgen kommen“, sagte der Polizeiminister. „Und ich sage den Vertretern der Europäischen Union, die Druck ausgeübt und Israel bedroht haben: Wir haben keine Angst, wir geben nicht nach. In unserem Land, mit unserer Souveränität, werden wir unsere Bürger schützen.“

Heftige internationale Kritik

International gab es scharfe Kritik an dem Gesetz. Auch die Bundesregierung sieht die Verabschiedung mit „großer Sorge“. Die Ablehnung der Todesstrafe sei ein grundsätzliches Merkmal der deutschen Politik, teilte Regierungssprecher Stefan Kornelius in Berlin mit. Die Bundesregierung sei zusätzlich besorgt, dass ein solches Gesetz „wohl ausschließlich auf Palästinenser in den palästinensischen Gebieten Anwendung finden würde“, fügte Kornelius hinzu. „Deshalb bedauert sie die Entscheidung der Knesset und kann sie nicht gutheißen.“

Die Präsidentin der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, Petra Bayr, teilte mit, die Abstimmung gefährde Israels Beobachterstatus bei der Parlamentarischen Versammlung der Menschenrechtsorganisation „ernsthaft“. Die Mitglieder würden voraussichtlich am 22. April bei ihrer Debatte über die Abschaffung der Todesstrafe auch über das neue Gesetz sprechen, kündigte Bayr an. Israel entferne sich von den Werten des Europarates, der sich entschieden gegen die Todesstrafe ausspreche.

EU-Kommission kritisiert Gesetz

Auch die EU-Kommission hat die Entscheidung des israelischen Parlaments deutlich kritisiert. Der Beschluss stelle zusammen mit dem diskriminierenden Charakter des Gesetzes einen „deutlichen Rückschritt“ dar, sagte ein Sprecher der Brüsseler Behörde. Die Entscheidung sei „sehr besorgniserregend“ und eine negative Entwicklung bei der Achtung der Menschenrechte. Man lehne die Todesstrafe unter allen Umständen ab und habe darüber auch mit Israel gesprochen.

Deutschland, Frankreich, Italien und Großbritannien hatten bereits vor der Abstimmung „tiefe Besorgnis“ über den Gesetzentwurf geäußert und die Todesstrafe als unmenschlich, erniedrigend und wirkungslos bezeichnet. Ihre Aufforderung, die Pläne aufzugeben, blieb jedoch erfolglos.

Reaktionen aus Deutschland

Grünen-Chefin Franziska Brantner sieht die Bundesregierung in der Pflicht, mehr als nur Kritik zu äußern. Sie dürfe nicht „nicht länger wegschauen, sondern muss handeln“, sagte Brantner dem „Spiegel“. Nötig seien jetzt zumindest gezielte Sanktionen gegen Polizeiminister Itamar Ben-Gvir und Finanzminister Bezalel Smotrich. Beide Politiker würden mit ihrer Politik von Vertreibung und Gewalt Menschenrechte mit Füßen treten.

Auch in der Linkspartei sorgte die Entscheidung aus Israel für Empörung. Co-Parteichef Jan van Aken sagte dem „Spiegel“: „Dass die rechte Mehrheit im Parlament die Todesstrafe für Straftaten einführen will, die de facto nur Palästinenser begehen können, ist ebenso diskriminierend wie rassistisch.“ Das neue Gesetz werde die Region weiter spalten, so van Aken.

CDU-Politiker: Gesetz wird Vorwürfe gegen Israel verstärken

Der außenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jürgen Hardt (CDU), sagte dem „Tagesspiegel“, die Todesstrafe sei eine unmenschliche und erniedrigende Art der Bestrafung ohne jegliche abschreckende Wirkung. „Der faktisch diskriminierende Charakter des Gesetzentwurfs wird die internationalen Vorwürfe gegen Israels Behandlung der Palästinenser verstärken.“

Der außenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Adis Ahmetovic, sagte der Zeitung: „Diese Entwicklung widerspricht klar fundamentalen Prinzipien der Menschlichkeit, demokratischer Rechtsstaatlichkeit und internationalem Recht.“ Besonders problematisch sei die diskriminierende gezielte Ausweitung gegen Palästinenser.

Amnesty: Gesetz festigt „System der Apartheid“

Amnesty International forderte die sofortige Aufhebung des Gesetzes und rief die internationale Gemeinschaft zu „maximalem Druck“ auf Israel auf. Wenn sie gegen Palästinenser in den besetzten Gebieten verhängt würden, könnten Todesurteile auch Kriegsverbrechen gleichkommen, erklärte Amnesty-Regionaldirektorin Erika Guevara-Rosas.

Israel hatte die Todesstrafe für Mord im Jahr 1954 abgeschafft und nur in Ausnahmefälle, etwa gegen NS-Verbrecher oder bei Verrat in Kriegszeiten, beibehalten. Die Hinrichtung des deutschen NS-Verbrechers Adolf Eichmann im Jahre 1962 war die letzte Vollstreckung. Amnesty sprach von einer „Zurschaustellung von Grausamkeit, Diskriminierung und absoluter Missachtung der Menschenrechte“ und warf Israel vor, ein „System der Apartheid gegen Palästinenser“ zu festigen.

Experte: Höchstes Gericht könnte Gesetz kippen

Aus dem Zwang zur Verhängung der Todesstrafe ergibt sich nach Ansicht von Experte Amir Fuchs vom israelischen Demokratie-Institut ein juristisches Problem. „So etwas gibt es in keiner demokratischen Rechtsordnung: Eine Todesstrafe, die zwingend ist“, sagte Fuchs dem israelischen TV-Sender N12. „Es muss immer einen Ermessensspielraum für das Gericht oder die Staatsanwaltschaft bei der Strafbeantragung geben“, sagte er. Das neue Gesetz gehöre daher für ihn zu „den Dingen, die Gerichte in der Regel aufheben“. Selbst in demokratischen Staaten mit Todesstrafe, wie den USA, gebe es keine Todesstrafe als Zwang.

Das neue Gesetz richte sich ausschließlich gegen Terroristen, die Juden angreifen, erklärte Fuchs weiter. Seinen Worten zufolge würde diese Bestimmung einer gerichtlichen Überprüfung wegen Diskriminierung nicht standhalten. Eine Klage des israelischen Bürgerrechtsverbands liegt bereits beim höchsten Gericht.

Vertreter der Opposition hatten den Mitgliedern von Netanjahus rechtsreligiöser Regierung vorgeworfen, sie schadeten mit dem Gesetz wissentlich und ohne Not dem internationalen Ansehen Israels – obwohl es auch ihnen klar sei, dass das höchste Gericht es mit hoher Wahrscheinlichkeit kippen werde.

Vertreter israelischer und jüdischer Organisationen in Deutschland, die sich üblicherweise zu Entwicklungen in Israel äußern, kommentierten das umstrittene Gesetzesvorhaben bislang nicht. (dpa/mig) Aktuell Ausland

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