
Studie
Deutscher Pass von Geburt an verbessert Schulnoten
Ein deutscher Pass von Geburt an ist offenbar mehr als ein Dokument: Eine neue Studie zeigt, dass Kinder aus Einwandererfamilien deutlich seltener straffällig werden. Staatsangehörigkeit stärkt demnach nicht nur Zugehörigkeit, sondern auch Bildungschancen und gesellschaftliche Teilhabe.
Dienstag, 24.03.2026, 14:11 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 24.03.2026, 14:11 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Wenn Kinder eingewanderter Eltern oder Großeltern bereits bei ihrer Geburt die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten, werden sie laut einer Studie des ifo Instituts seltener kriminell. Das geht aus einer aktuellen Studie des ifo Instituts und der Universität Passau hervor.
„Jugendliche der zweiten und dritten Einwanderergeneration, die seit ihrer Geburt die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, wurden rund 70 Prozent seltener von der Polizei als Tatverdächtige registriert als vergleichbare Jugendliche zuvor, die noch keinen deutschen Pass hatten“, sagte ifo-Forscher Helmut Rainer am Dienstag laut Pressemitteilung.
Der Rückgang bezog sich vor allem auf Eigentums- und Drogendelikte. Grundlage der Studie waren Daten der polizeilichen Kriminalstatistik aus Baden-Württemberg, Hessen und Berlin.
Identitätsbildung und bessere Schulnoten
Die Verleihung der Staatsbürgerschaft durch Geburt könne die Identitätsbildung prägen, das soziale Vertrauen stärken und die Chancen auf Bildung, Beschäftigung und politische Teilhabe verbessern, sagte ifo-Forscher Leander Andres.
Kinder mit Migrationshintergrund, die bereits bei der Geburt die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten hatten, zeigten zudem bessere schulische Leistungen. Durch den besseren Zugang zu Bildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten sinke die Wahrscheinlichkeit, dass Jugendliche kriminell werden.
Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts
Die Forschenden untersuchten die Auswirkungen der Reform des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts im Jahr 2000. Seit der Reform erhalten in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern bei ihrer Geburt automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft, sofern mindestens ein Elternteil seit acht Jahren seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat und eine Aufenthaltsberechtigung besitzt.
Vor 2000 erwarben nur Kinder mit mindestens einem deutschen Elternteil die Staatsbürgerschaft bei Geburt. (epd/mig) Gesellschaft Leitartikel
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