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Saisonarbeiter auf dem Feld (Archiv) © de.depositphotos.com

Bundesparteitag

CDU stimmt für Mindestlohn-Ausnahmen für ausländische Saisonkräfte

Dürfen Erntehelfer unter dem Mindestlohn bezahlt werden? Nein, lautet das Ergebnis einer rechtlichen Überprüfung des Agrarministeriums. Trotzdem setzt sich die CDU nun für solche Ausnahmen ein. Das sei eine politische Frage – das Juristische könne man klären.

Sonntag, 22.02.2026, 13:19 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 22.02.2026, 13:20 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Die CDU hat sich mit großer Geschlossenheit für Abweichungen vom Mindestlohn für ausländische Saisonkräfte in der Landwirtschaft ausgesprochen – obwohl solche Ausnahmen nach einer Prüfung des Bundesagrarministeriums rechtlich gar nicht möglich sind. Die Delegierten auf dem Bundesparteitag in Stuttgart stimmten trotzdem für einen entsprechenden Antrag des Kreisverbands Südbaden.

„Der Mindestlohn schwächt die Wettbewerbsfähigkeit heimischer Betriebe und damit unsere Versorgungssicherheit in Deutschland“, heißt es in dem Antrag. Die Landwirtschaft sei auf ausländische Saisonkräfte zur Produktion angewiesen. Die Saisonkräfte würden nur in Spitzenzeiten bei der Ernte helfen, sie kämen zudem aus dem Ausland, wo ein Stundenlohn unter dem Mindestlohn noch deutlich über den dortigen Standards liege.

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Baden-Württembergs Agrarminister: Ist eine politische Frage

CSU-Bundesagrarminister Alois Rainer hatte sich in der Vergangenheit aufgeschlossen für Branchenforderungen nach Ausnahmen gezeigt und eine Bewertung in Auftrag gegeben. Die hatte vergangenes Jahr allerdings ergeben, dass Mindestlohn-Ausnahmen rechtlich nicht möglich sind. Dies ergebe sich etwa aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz im Grundgesetz. Der Mindestlohn sei als absolute Untergrenze gesetzlich verankert – dies gelte auch für kurzfristig Beschäftigte und Saisonkräfte. „Wir sehen das anders“, sagte der baden-württembergische Agrarminister Peter Hauk (CDU). Das sei eine politische Frage, die juristische Frage könne man danach klären.

Eine Umgehung des im Grundgesetz verankerten Gleichbehandlungsgrundsatzes dürfte nach Einschätzung von Experten allerdings nicht allein mit politischem Willen möglich sein. Kritiker weisen zudem darauf hin, dass der Verdienst von ausländischen Saisonkräften faktisch ohnehin unter dem deutschen Mindestlohn liegt. Ein nicht unwesentlicher Teil des Lohnes werde als Miete für die Unterkunft in Gemeinschaftsunterkünften einbehalten – oft zu Wucherpreisen. Diesen Menschen nun noch weniger zahlen zu wollen, sei insofern auch eine Frage des Anstands.

Der gesetzliche Mindestlohn liegt derzeit bei 13,90 Euro pro Stunde und steigt bis 2027 auf 14,60 Euro pro Stunde. (dpa/mig) Leitartikel Politik

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