Maschendrahtzaun, Abschiebung, Gefängnis, Grenze
Maschendrahtzaun © Free-Photos @ pixabay.com (Lizenz), bearb. MiG

„Wie im Gefängnis“

Geflüchtete Frauen beklagen plötzliche Zimmerkontrollen – „auch wenn wir nackt sind“

Bewohnerinnen der Notunterkunft für Geflüchtete im niedersächsischen Bad Sachsa kritisieren in einem Offenen Brief Eingriffe in ihre Privatsphäre. Security-Mitarbeiter öffneten nachts ihre Zimmertüren. Das Land weist die Vorwürfe zurück. Die Maßnahmen dienten dem Schutz der Frauen.

Montag, 24.11.2025, 15:43 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 24.11.2025, 15:43 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Bewohnerinnen einer Flüchtlingsunterkunft in Bad Sachsa am Südharz beklagen Einschränkungen ihrer Bewegungsfreiheit und massive Eingriffe in ihre Privatsphäre durch Polizisten und Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes. „Wir werden behandelt, als wären wir im Gefängnis“, heißt es in einem am Montag vom Göttinger Arbeitskreis Asyl bekannt gemachten Offenen Brief der „Frauen aus Bad Sachsa“. Die Landesaufnahmebehörde (LAB) Niedersachsen wies die Vorwürfe zurück.

Es sei „alarmierend, wenn die Polizei mitten in der Nacht ohne zu klopfen oder uns Zeit zum Öffnen der Tür zu lassen in unsere Zimmer kommt“, schreiben die Verfasserinnen des Offenen Briefes. „Die Polizisten gehen manchmal einfach in unsere Zimmer, während wir unsere Kleidung wechseln.“ Wenn die Polizei eine Person, die abgeschoben werden solle, nicht finden könne, durchsuche sie alle Wohnräume in der Unterkunft: „Das ist für uns anstrengend und belastend, da wir alle unsere eigenen Sorgen und Probleme haben.“

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„Sie betreten unsere Zimmer, auch wenn wir nackt sind“

Auf der dritten Etage der Unterkunft, wo ausschließlich Frauen wohnen, sei die Situation noch beunruhigender: „Jeden Tag weckt uns das Sicherheitspersonal um 22 Uhr, manchmal auch später, was unsere Schlafgewohnheiten erheblich stört.“ Die Security-Mitarbeiter klopften sehr laut an den Türen. „Und wenn man nicht rechtzeitig öffnet, betreten sie unsere Zimmer, auch wenn wir nackt sind“, heißt es in dem Offenen Brief weiter.

LAB-Sprecherin Nina Jahnen sagte dem Evangelischen Pressedienst, bei Rückführungen seien die zu ergreifenden Maßnahmen Sache der Polizei und der Verwaltungsvollzugskräfte. „Im Rahmen dessen ist das Betreten von Zimmern oft notwendig und erfolgt innerhalb des gesetzlichen Handlungsspielraumes.“

Kontrollen dienen zum Schutz der Betroffenen

Auch sei die Unterkunft an besondere Brandschutzvorgaben gebunden. Der Sicherheitsdienst sei deshalb angewiesen, jeden Abend um 22 Uhr die Anwesenheit abzufragen. Die Kontrollen dienten zum Schutz der Bewohnenden. Dabei sei die Security angehalten, an der Zimmertür zu klopfen und einen angemessenen Zeitraum abzuwarten, bis die Tür geöffnet werde. (epd/mig) Leitartikel Panorama

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