Urteil
Geld- und Bewährungsstrafen für Misshandlung von Flüchtlingen
Die Missbrauchsvorwürfe gegenüber Wachmännern einer Burbacher Flüchtlingsunterkunft hatten eine Welle der Entrüstung ausgelöst. Jetzt wurden sie zu Geld- und Bewährungsstrafen verurteilt.
Freitag, 14.12.2018, 5:20 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 16.12.2018, 20:21 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
In dem Verfahren wegen Misshandlungen in der Flüchtlingsunterkunft im siegerländischen Burbach hat das Landgericht Siegen am Dienstag drei Wachmänner zu Geld- und Bewährungsstrafen verurteilt. Einer der angeklagten Wachmänner erhielt eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung, wie das Gericht mitteilte (AZ: 21 KLs 29/18).
Das Gericht sah bei dem Mann sechs Fälle der Freiheitsberaubung als erwiesen an, davon zwei mit vorsätzlicher Körperverletzung. Ein weiterer Angeklagter wurde wegen drei Fällen von Freiheitsberaubung zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro verurteilt, eine Wachfrau erhielt eine Geldstrafe von 900 Euro.
Insgesamt 30 Angeklagte
Der Prozess gegen die drei geständigen Angeklagten war vom Hauptverfahren abgetrennt worden. Insgesamt müssen sich vor dem Landgericht Siegen 30 Angeklagte wegen der Misshandlung von Flüchtlingen in der Asylunterkunft verantworten.
28 Wachleuten und Mitarbeitern des Heimbetreibers European Homecare waren Körperverletzungen, Nötigungen, Diebstähle und Freiheitsberaubung vorgeworfen worden. Unter anderem sollen sie Bewohner bei Verstößen gegen die Hausordnung teilweise für mehrere Tage in sogenannte „Problemzimmer“ gesperrt haben. Insgesamt geht es um 54 Fälle von Ende 2013 bis September 2014. (epd/mig) Aktuell Recht
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