Flüchtlingsheim in Burbach
Flüchtlingsheim in Burbach

Freiheitsberaubung in 33 Fällen

Bewährungsstrafe für Ex-Heimleiter wegen Misshandlung von Flüchtlingen

In 33 Fällen wurde der Heimleiter einer Burbacher Flüchtlingsunterkunft wegen Freiheitsberaubung an Flüchtlingen für schuldig befunden. Das Landgericht Siegen hat ihn zu 15 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

Donnerstag, 24.01.2019, 5:21 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 24.01.2019, 17:43 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

In dem Verfahren wegen Misshandlungen in einer Flüchtlingsunterkunft im siegerländischen Burbach hat das Landgericht Siegen am Dienstag den damaligen Heimleiter zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Der Mann wurde wegen Freiheitsberaubung in 33 Fällen für schuldig befunden, wie das Gericht mitteilte.

Der frühere Heimleiter habe von dem sogenannten Problemzimmer gewusst und habe auch selbst Flüchtlinge dort einsperren lassen. Als strafmindernd wertete das Gericht, dass der Angeklagte umfassend gestädig gewesen sei und Reue gezeigt habe. (AZ: 21 KLs 23/18)

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Übelste Schikanen und Misshandlungen

Das Gericht sah bei dem früheren Leiter, der sich dort ursprünglich als kaufmännischer Mitarbeiter beworben hatte, zudem eine Überforderung, wie ein Gerichtssprecher dem „Evangelischer Pressedienst“ sagte. Strafverschärfend sei hingegen gewertet worden, dass es sich bei den Misshandelten um wehrlose Flüchtlinge gehandelt habe.

Mit Fotos und einer Videoaufzeichnung übelster Schikanen waren die Misshandlungen im Herbst 2014 ans Licht gekommen. Es kam heraus, was der ermittelnde Staatsanwalt später als System verbrecherischer Willkür und Selbstjustiz bezeichnete: Bei kleinsten Verstößen gegen die Hausordnung wurden Flüchtlinge vom Wachpersonal und den Betreuern in sogenannte Problemzimmer gesperrt, mussten dort stunden- manchmal tagelang verharren.

Schläge und Pfefferspray

Der angeklagte Heimleiter hatte angeordnet, Bewohner bei Fehlverhalten in den Raum zu bringen – und die Augen davor verschlossen, dass es dort immer wieder zu Gewaltanwendungen kam. Auch ihm sei spätestens nach einigen Monaten klar gewesen, dass die Bewohner dort gegen ihren Willen eingesperrt waren, so das Gericht. Einige Wachleute und Betreuer sollen Bewohner geschlagen und sie mit Pfefferspray attackiert haben.

Im Dezember waren bereits drei Wachmänner wegen Freiheitsberaubung zu Geld- und Bewährungsstrafen verurteilt worden. Insgesamt wurden vor dem Landgericht 30 Wachleute und Mitarbeiter des Heimbetreibers European Homecare wegen Körperverletzungen, Nötigungen, Diebstähle und Freiheitsberaubung angeklagt. Es geht um 54 Fälle von Ende 2013 bis September 2014. (epd/mig) Aktuell Recht

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