
Mirko Vorreuter im Gespräch
Stand des deutschen Visumsrechts 2026
Visumverfahren dauern lange und sind komplex. Migrationsrechtler Mirko Vorreuter erklärt im Gespräch den aktuellen Stand des deutschen Visumsrechts und wo die größten strukturellen Probleme liegen.
Mittwoch, 22.07.2026, 0:59 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 22.07.2026, 20:17 Uhr Lesedauer: 7 Minuten |
Das deutsche Visumverfahren steht seit Jahren in der Kritik. Lange Bearbeitungszeiten, uneinheitliche Entscheidungen und eine hohe Komplexität sorgen sowohl bei Antragstellern als auch bei Arbeitgebern für Frustration. Mirko Vorreuter, Partner der digitalen Berliner Visumskanzlei VISAGUARD.Berlin erklärt im Gespräch den aktuellen Stand des deutschen Visumsrechts und wo die größten strukturellen Probleme liegen, welche Fehler Behörden und Antragsteller immer wieder machen und warum sich viele Verfahren unnötig in die Länge ziehen.
Herr Vorreuter, beginnen wir mit Ihnen persönlich: Warum haben Sie sich ausgerechnet auf das Migrationsrecht spezialisiert?
Das hatte mehrere Gründe. Zum einen wollte ich schon immer einen Bereich machen, in dem ich Menschen ganz konkret helfen kann. Im Migrationsrecht geht es oft um existenzielle Fragen – Familie, Beruf, Zukunft oder den Lebensmittelpunkt. Die Auswirkungen unserer Arbeit sind für die Mandanten unmittelbar spürbar.
Zum anderen hat mich das öffentliche Recht schon im Studium besonders interessiert. Das Migrationsrecht ist politisch geprägt wie kaum ein anderes Rechtsgebiet. Gesetzesänderungen, internationale Entwicklungen und politische Entscheidungen wirken sich häufig direkt auf die tägliche Praxis aus. Diese Dynamik finde ich bis heute spannend.
Hinzu kommt, dass ich selbst sehr international lebe und viel reise – teilweise auch über längere Zeiträume. Dadurch habe ich einen persönlichen Bezug zu vielen Fragestellungen, mit denen unsere Mandanten konfrontiert sind.
Sie beschäftigen sich täglich mit Visumverfahren. Was sind aus Ihrer Sicht derzeit die größten Probleme im deutschen Visumsystem?
Das Grundproblem ist aus meiner Sicht der fehlende politische Wille, bestehende Missstände nachhaltig zu beheben.
Viele Behörden sind chronisch unterfinanziert. Ein aktuelles Beispiel ist das Landesamt für Einwanderung in Berlin. Dort wurden die Mittel zeitweise so stark gekürzt, dass Aufenthaltstitel teilweise nicht mehr als Plastikkarten, sondern nur noch als einfache Klebeetiketten ausgegeben werden konnten. Das zeigt sehr deutlich, welchen Stellenwert das Thema politisch teilweise besitzt.
Ein weiteres Problem sehe ich an vielen deutschen Auslandsvertretungen. Visumverfahren sind selten Standardfälle. Fast jeder Sachverhalt weist Besonderheiten auf, die juristisch eingeordnet werden müssen. Das Gesetz kann diese Einzelfälle nur begrenzt abbilden. Deshalb braucht es Erfahrung und rechtliches Verständnis, um einen Fall richtig zu würdigen.
In der Praxis beobachte ich jedoch häufig, dass Fälle zu schematisch betrachtet werden. Es wird in Kategorien gedacht, obwohl der Einzelfall eigentlich eine differenzierte Prüfung erfordert. Dadurch entstehen Fehlentscheidungen oder Verfahren bleiben einfach unbearbeitet liegen.
Viele Antragsteller fragen sich, warum Visumverfahren häufig deutlich länger dauern als gesetzlich vorgesehen. Woran liegt das?
Natürlich spielen fehlende personelle Kapazitäten eine Rolle. Das ist aber längst nicht die einzige Ursache. Ich habe häufig den Eindruck, dass Sachbearbeiter schlicht nicht wissen, welcher Bearbeitungsschritt als Nächstes erforderlich ist. Anstatt den Fall aktiv weiterzuführen, passiert dann oft gar nichts mehr. Das Verfahren bleibt einfach liegen.
Hinzu kommen Kommunikationsprobleme. Antragsteller und Botschaft kommunizieren teilweise in unterschiedlichen Sprachen. Juristische Begriffe oder Dokumentenanforderungen lassen sich dadurch oft nur schwer vermitteln. Missverständnisse führen dazu, dass Unterlagen mehrfach angefordert werden oder die Kommunikation vollständig ins Stocken gerät. Das verlängert die Verfahren erheblich.
Dürfen Botschaften Visumanträge eigentlich beliebig lange liegen lassen?
Rechtlich nein. Nach § 75 Verwaltungsgerichtsordnung besteht grundsätzlich nach drei Monaten die Möglichkeit, eine Untätigkeitsklage zu erheben, wenn über einen Antrag ohne ausreichenden Grund nicht entschieden wurde.
In der Praxis sieht das allerdings anders aus. Viele Antragsteller haben Angst, gegen eine Behörde vorzugehen. Sie befürchten, dass sich eine Klage negativ auf ihr Verfahren auswirken könnte. Deshalb warten viele deutlich länger, bevor sie rechtliche Schritte einleiten.
Ich sehe immer wieder Verfahren, die viele Monate oder sogar Jahre unbearbeitet bleiben. Erst wenn die Betroffenen irgendwann einen Anwalt einschalten, kommt wieder Bewegung in die Sache.
Welche Fehler machen deutsche Behörden bei Visumanträgen besonders häufig?
Das hängt stark vom jeweiligen Land ab. In Indien oder Pakistan erleben wir häufig Diskussionen über den sogenannten Rückkehrwillen. Dabei sind viele Antragsteller dort objektiv fest in ihrem Heimatland verwurzelt. Dennoch wird teilweise sehr streng geprüft und aus unserer Sicht zu schnell unterstellt, dass eine Rückkehr nicht erfolgen werde.
In vielen afrikanischen Staaten liegt das Problem eher bei den Dokumenten. Dort kommt es regelmäßig vor, dass Urkunden auf anderem Papier ausgestellt werden oder von einer anderen Behörde beziehungsweise einer anderen Person unterschrieben sind als in Deutschland üblich.
Diese formellen Besonderheiten werden dann teilweise vorschnell als Hinweis auf eine Fälschung gewertet, obwohl die Dokumente nach den örtlichen Gegebenheiten völlig ordnungsgemäß ausgestellt wurden.
Viele Unternehmen möchten internationale Fachkräfte einstellen. Was unterschätzen Arbeitgeber dabei am häufigsten?
Vor allem den tatsächlichen Aufwand. Viele Unternehmen konzentrieren sich zunächst auf das Visumverfahren. Tatsächlich beginnen die Herausforderungen aber häufig erst danach.
Die Rekrutierung aus dem Ausland verursacht erhebliche Kosten und benötigt viel Zeit. Gleichzeitig muss der Betrieb die Integration neuer Mitarbeiter organisieren. Wenn jemand kaum Deutsch spricht und das Unternehmen bislang wenig Erfahrung mit internationalen Beschäftigten hat, entsteht schnell ein erheblicher organisatorischer Mehraufwand.
Auch die arbeitsrechtlichen Pflichten werden häufig unterschätzt. Wer noch nie die Personalakte eines ausländischen Mitarbeiters geführt hat, kennt oftmals die besonderen Dokumentations- und Nachweispflichten nicht. Hier sind Schulungen häufig sinnvoll, um spätere Fehler zu vermeiden.
Welchen Fehler beobachten Sie bei Ihren Mandanten besonders häufig?
Viele wissen schlicht nicht, wie Behörden intern arbeiten. Dadurch landen wichtige Informationen oder Dokumente häufig bei der falschen Stelle oder werden zum falschen Zeitpunkt eingereicht. Gleichzeitig stellen viele Behörden kaum Informationen darüber bereit, wie bestimmte Anliegen tatsächlich bearbeitet werden oder welche Kommunikationswege sinnvoll sind.
Für viele Antragsteller wirkt das gesamte Verfahren deshalb wie eine Blackbox. Sie schicken Unterlagen einfach irgendwohin und hoffen, dass sie die zuständige Person erreichen. Genau daraus entstehen später viele Probleme.
Gibt es Botschaften, die aus Ihrer Erfahrung besonders effizient arbeiten?
Ja, durchaus. Nach meiner Erfahrung arbeiten die deutschen Auslandsvertretungen in Ländern mit besonders engen diplomatischen Beziehungen zu Deutschland häufig sehr professionell und effizient. Dazu gehören beispielsweise die USA, Großbritannien, Kanada, Australien, Japan oder Südkorea.
Deutlich schwieriger erleben wir die Situation dagegen häufig in Teilen Afrikas sowie Zentralasiens. Dort sind die Verfahren oftmals deutlich langsamer und uneinheitlicher.
Ausländerbehörden gelten als chronisch überlastet. Teilen Sie diese Einschätzung?
Nicht uneingeschränkt. Natürlich gibt es hohe Arbeitsbelastungen. Ich glaube aber, dass die eigentlichen Probleme struktureller Natur sind. Viele Behörden verfügen schlicht nicht über die personellen und finanziellen Ressourcen, die sie eigentlich benötigen. Das ist letztlich eine politische Entscheidung. Deshalb würde ich weniger von einer Überlastung sprechen als von einem dauerhaft fehlenden politischen Willen, die notwendigen Mittel bereitzustellen.
Positiv überrascht hat uns in den vergangenen Jahren das Landesamt für Einwanderung in Berlin. Dort hat sich insbesondere im Bereich der Digitalisierung vieles verbessert.
Allerdings muss man auch sagen: Wer erfolgreich mit der Behörde kommunizieren möchte, sollte wissen, welche Ansprechpartner zuständig sind und wie die internen Abläufe funktionieren. Ohne diese Erfahrung bleibt vieles weiterhin schwierig.
Haben Antragsteller mit anwaltlicher Unterstützung tatsächlich bessere Erfolgsaussichten?
Nach meiner Erfahrung eindeutig ja. Bereits die Kommunikation verändert sich erheblich. Behörden setzen sich mit anwaltlich vorgetragenen Argumenten meist wesentlich intensiver auseinander als mit Schreiben von Antragstellern selbst.
Hinzu kommt, dass Anwälte atypische Konstellationen rechtlich einordnen und nachvollziehbar begründen können. Viele Verfahren scheitern nicht am Gesetz, sondern daran, dass besondere Umstände nie richtig erklärt werden.
Außerdem wissen Behörden natürlich, dass anwaltlich vertretene Mandanten ihre Rechte konsequenter durchsetzen und notfalls auch gerichtlich geltend machen.
Zum Abschluss: Welche Fälle bleiben Ihnen persönlich besonders im Gedächtnis?
Die emotionalsten Fälle sind fast immer diejenigen, in denen Familien auseinandergerissen werden.
Wenn Ehepartner oder Kinder über Monate oder sogar Jahre getrennt leben müssen, merkt man schnell, welche enorme Bedeutung diese Verfahren für die Betroffenen haben.
Ebenso eindrucksvoll sind Fälle junger Menschen, die ihre gesamte berufliche Zukunft auf Deutschland ausgerichtet haben und dann an einem langwierigen oder fehlerhaften Verfahren scheitern. Hinter jeder Akte steht letztlich ein Mensch mit Hoffnungen, Plänen und einer ganz persönlichen Geschichte. Das vergisst man auch nach vielen Jahren in diesem Beruf nicht. (sb) Panorama
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