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Mann zielt mit einem Luftgewehr (Symbolfoto) © Branislav Cerven @ shutterstock.de

Ilmenau-Urteil

Schüsse auf Ausländer, Nazi-Codes, kein Rassismus: Milde Strafen für Täter

Schüsse auf ausländisch gelesene Menschen, ein Auto mit NS-Codes am Kennzeichen – und am Ende soll alles nur Zufall gewesen sein. Ein rassistisches Motiv sieht das Gericht nicht. Die Täter von Ilmenau kommen mit milden Bewährungsstrafen davon.

Mittwoch, 11.03.2026, 13:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 11.03.2026, 13:00 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Im Prozess um auf mehrere Menschen abgefeuerte Kunststoffkugeln in Ilmenau haben die beiden Angeklagten Bewährungsstrafen erhalten. Sie wurden am Dienstag jeweils zu einem Jahr und sechs Monaten Haft auf Bewährung wegen gemeinschaftlich begangener gefährlicher Körperverletzung in mehreren Fällen verurteilt, wie ein Sprecher des Amtsgerichts Arnstadt mitteilte. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Die beiden 22-Jährigen hatten die Vorwürfe eingeräumt. Sie gaben zu, dass einer von ihnen an einem Abend im April 2025 mehrfach mit einer CO2-Pistole Plastikkugeln auf Menschen geschossen und diese verletzt habe. Währenddessen sei der andere mit ihm im Auto unter anderem über den Campus der TU Ilmenau gefahren.

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Da vor allem ausländische Studierende beschossen worden sein sollen, hieß es seitens der Staatsanwaltschaft zunächst, dass ein politisches Motiv nicht ausgeschlossen werden könne. Auch in der Öffentlichkeit wurde über einen möglichen rassistischen Hintergrund spekuliert. Augenzeugen sprachen etwa davon, dass gezielt und wiederholt auf ausländisch gelesene Personen geschossen worden sei.

Schüsse aus Kfz mit Hitler-Kennzeichen

Für ein mögliches rassistisches Motiv spricht aber auch, dass das Autokennzeichen des Fahrers mit Buchstaben- und Zahlencodes der rechtsextremen Szene versehen ist. Zum Kennzeichen gehören die Buchstabenkombination „HH“ und die Zahl „18“: Ersteres steht in der rechtsextremen Szene für „Heil Hitler“, die beiden Zahlen für die Buchstaben an der ersten und achten Stelle des Alphabets, also „A“ und „H“. Diese stehen für „Adolf Hitler“.

Die rechnerische Wahrscheinlichkeit für die Buchstaben-Zahlen-Kombination „HH“ und „18“ auf einem Kfz-Kennzeichen liegt in Deutschland bei 0,00001425 Prozent. In manchen Bundesländern sind diese Zahlen- und Buchstabenkombinationen in Zulassungsstellen bereits bekannt und werden nicht genehmigt.

Gericht: Kein rassistisches Motiv nachweisbar

Die beiden jungen Männer hatten im Prozess aber angegeben, „kein Problem mit Ausländern“ zu haben. Die Opfer seien zufällig ausgewählt worden, „ohne jegliche Hintergründe“, so der Mann, der die Schüsse abgab. Beide Angeklagte sagten, sie bereuten die Taten. Ein rassistisches Motiv wurde aus Sicht des Gerichts nicht nachgewiesen.

Wäre vom Gericht eine rassistische Motivation der Tat angenommen worden, hätte sich das strafverschärfend ausgewirkt. Beobachtern zufolge sind die Aussagen der Angeklagten daher als Schutzbehauptungen einzustufen. Die Staatsanwaltschaft indes hatte ein Jahr und neun Monate für den einen und ein Jahr und sechs Monate für den anderen Angeklagten gefordert. Der Nebenklägervertreter hatte keine konkrete Forderung gestellt.

Rassistische Motivation wird oft nicht erkannt

Rechtsexperten weisen insbesondere seit dem Bekanntwerden des Rechtsterrors rund um den NSU-Komplex darauf hin, dass Ermittlungsbehörden und Justiz nicht selten blind auf dem rechten Auge seien. Rechtsextreme Gewalttäter kämen oft mit milden Strafen davon. Polizei und Justiz zeigten häufig kein besonderes Interesse daran, eine mögliche rechtsextreme Motivation der Tat zu ermitteln. Täter hätten oft ein leichtes Spiel, sich aus solchen Delikten herauszureden.

Beobachtern zufolge steht bei solchen Prozessen auch immer der mögliche Imageschaden für die Stadt oder die gesamte Region auf dem Spiel. Ein Mitarbeiter des Fraunhofer-Instituts in Ilmenau, der im Prozess ebenfalls als Zeuge aussagte, hatte beispielsweise angegeben, dass er sich über die gesellschaftliche Bedeutung der Taten Gedanken mache: „Was halten unsere internationalen Studierenden davon, wenn sie frisch nach Ilmenau kommen und dann so etwas erleben?“ (dpa/mig) Leitartikel Recht

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