Rechtsterror
Milde Urteile im dritten Freital-Prozess
In Dresden ist der vorerst letzte Prozess gegen die „Gruppe Freital“ zu Ende gegangen. Gegen drei Unterstützer der Vereinigung wurden Bewährungsstrafen verhängt. Der zeitliche Abstand zu den Taten von 2015 milderte das Urteil ab.
Freitag, 19.03.2021, 5:21 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 18.03.2021, 18:00 Uhr Lesedauer: 3 Minuten |
Im dritten und vorerst letzten Prozess gegen die „Gruppe Freital“ ist mehr als fünf Jahre nach den Anschlägen der Terrorgruppe das Urteil gefallen. Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichtes in Dresden verhängte am Donnerstag gegen zwei Männer und eine Frau Bewährungsstrafen von zwei Jahren, 15 Monaten und einem Jahr. Er sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten die „Gruppe Freital“ unterstützt haben und von geplanten Straftaten wussten. (AZ: 4 St 2/20)
Die drei Unterstützer hatten sich laut Senat zum Teil direkt an Angriffen beteiligt, waren in den Chats der Gruppe aktiv oder beschafften nützliche Informationen für die Vereinigung. „Sie alle wussten, was dahinterstand und was beabsichtigt war“, sagte der Vorsitzende Richter Hans Schlüter-Staats in der etwa einstündigen Urteilsbegründung. Es sei um das Unterstützen einer terroristischen Vereinigung gegangen. Einer der Angeklagten hatte sich am Anschlag auf ein alternatives Wohnprojekt in Dresden beteiligt.
Er wurde wegen Unterstützung der Terrorgruppe, des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion, gefährlicher Körperverletzung und versuchter gefährlicher Körperverletzung sowie Sachbeschädigung zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Zum Zeitpunkt des Angriffs hielten sich laut Anklage zehn bis 18 Personen in dem Gebäude auf. Eine Person wurde verletzt. Die beiden Mitangeklagten haben laut dem Urteil unter anderem Beihilfe zu dem Anschlag auf das Wohnprojekt geleistet.
Fremdenfeindlichkeit und Rassismus verbreitet
Im vorerst letzten Prozess zur „Gruppe Freital“ mussten sich zwei Männer und eine Frau im Alter von 34 bis 56 Jahren verantworten. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte Bewährungsstrafen zwischen elf Monaten und zwei Jahren gefordert. Der Prozess „Freital III“ hatte Ende Januar begonnen. Der Vorsitzende Richter räumte ein: „Das Verfahren hat zu lange gedauert, aber nicht solange, wie es erscheinen mag.“ Dass in dem Verfahren die Bestätigung des ersten Urteils gegen die Terrorgruppe durch den Bundesgerichtshof (BGH) abgewartet wurde, sei richtig gewesen.
In den Chats der „Gruppe Freital“ seien Fremdenfeindlichkeit und Rassismus verbreitet worden, teilweise seien die Aussagen nationalsozialistisch gewesen, sagte Schlüter-Staats. Die Mitglieder hätten sich in den Chats auch über Straftaten ausgetauscht – über solche, die begangen wurden und über solche, die geplant waren. Der Angriff auf das alternative Wohnprojekt in Dresden-Übigau war laut Schlüter-Staats die gravierendste Tat der Gruppe. Mit mehr als 20 Personen und brutaler Gewaltbereitschaft habe die Terrorgruppe das Wohnhaus nachts angegriffen.
Mehrere Anschläge auf Asylbewerberheime verübt
Die Freitaler Terrorgruppe hatte 2015 mehrere Sprengstoffanschläge auf Asylbewerberunterkünfte und politisch Andersdenkende verübt. In einem ersten Prozess 2018 waren acht Mitglieder der Terrorgruppe rechtskräftig verurteilt worden (AZ: 4 St 1/16). Insgesamt standen in drei Prozessen 15 Mitglieder und Unterstützer der „Gruppe Freital“ vor Gericht. In einem zweiten Verfahren gegen vier mutmaßliche Mitglieder und Unterstützer wurden am 4. Februar Haft- und Bewährungsstrafen verhängt. Das Urteil ist ebenfalls noch nicht rechtskräftig (AZ: 4 St 1/20).
Der zeitliche Abstand zu den Taten und die Geständnisse der Angeklagten hätten sich mildernd auf den aktuellen Urteilsspruch ausgewirkt, sagte Schlüter-Staats. Gegen das Urteil können die Prozessbeteiligten binnen einer Woche Revision einlegen. (epd/mig) Aktuell Recht
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