Verwaltungsgericht Berlin, Gericht, Justiz, Berlin, Rechtsprechung
Verwaltungsgericht Berlin © MiG

Grenzkontrollen

Drei weitere Klagen gegen Zurückweisungen von Asylsuchenden

Die Grenzkontrollen sind nicht nur politisch umstritten, sondern auch juristisch. Innenminister Dobrindt hält trotz einer Gerichtsentscheidung daran fest. Jetzt gibt es drei weitere Klagen gegen Asylzurückweisungen.

Montag, 07.07.2025, 11:56 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 07.07.2025, 11:56 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Gegen die Zurückweisung von Asylsuchenden an deutschen Grenzen gibt es einem Medienbericht zufolge drei weitere Klagen. Neben den bereits bekannten Fällen von drei Somaliern, die vor dem Berliner Verwaltungsgericht Recht bekommen hatten, seien „zum jetzigen Zeitpunkt drei weitere gerichtliche Verfahren im Zusammenhang mit der Zurückweisung von Asylsuchenden anhängig“, sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums dem „Stern“.

Das Berliner Verwaltungsgericht hatte am 2. Juni in einer Eilentscheidung in den Fällen von drei Somaliern entschieden, dass die von der Bundesregierung forcierte Praxis der Zurückweisung an den Grenzen rechtswidrig ist. Es stützt damit die Argumentation zahlreicher Juristen und Kritiker, dass Deutschland bei Asylgesuchen auch bei Einreisen aus einem sicheren Drittstaat aufgrund des europäischen Dublin-Abkommens zumindest verpflichtet ist, zu prüfen, welcher Mitgliedstaat für das Asylverfahren zuständig ist und nicht einfach zurückweisen darf.

___STEADY_PAYWALL___

Innenminister verweist auf EU-Gericht

Das Berliner Verwaltungsgericht hatte in seiner Eilentscheidung moniert, dass die Begründung für die Anwendung von Artikel 72, einer Ausnahmeregel im europäischen Recht, nicht ausreichend sei. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) erklärte anschließend, es sei nun am Europäischen Gerichtshof über die Rechtmäßigkeit der Zurückweisungen zu entscheiden. Der Ministeriumssprecher sagte dem „Stern“, die Begründung für die Inanspruchnahme des Artikels 72 werde man „im Hauptsacheverfahren beibringen“.

Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Alexander Throm, sagte dem Magazin dazu: „In unserem Rechtsstaat ist es selbstverständlich, dass Gerichte angerufen werden können.“ Dies sei bei den Zurückweisungen zu erwarten gewesen. „Es handelt sich aber um eine grundsätzliche europarechtliche Frage, die dann auch nur vom Europäischen Gerichtshof geklärt werden kann“, sagte Throm.

Dobrindt unter Druck

Der Vize-Fraktionschef der Grünen, Konstantin von Notz, kritisierte, die Rechtsauffassung des Bundesinnenministeriums sei „abwegig“. Bis heute könne das federführende Haus maßgebliche Fragen nicht beantworten. „Mit Nachdruck fordern wir Innenminister Dobrindt noch einmal dazu auf, von den Zurückweisungen Abstand zu nehmen und die versprochenen, längst überfälligen Begründungen der Maßnahmen nachzuliefern“, sagte er dem „Stern“.

Menschenrechtler werfen Dobrindt vor, mit seiner Haltung lediglich Zeit gewinnen zu wollen. Der Innenminister wisse, dass Jahre vergehen, bis ein Fall vor dem Europäischen Gerichtshof behandelt wird, wenn es denn überhaupt dazu komme. Er wisse sehr wohl, dass die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin bindend sei. Der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts hatte zuletzt gesagt, dass das Verwaltungsgericht Berlin erst- und letztinstanzlich entscheide und deshalb den Sachverhalt gründlich geprüft habe. (epd/mig) Aktuell Panorama

Zurück zur Startseite
MiGLETTER (mehr Informationen)

Verpasse nichts mehr. Bestelle jetzt den kostenlosen MiGAZIN-Newsletter:

UNTERSTÜTZE MiGAZIN! (mehr Informationen)

Wir informieren täglich über das Wichtigste zu Migration, Integration und Rassismus. Dafür wurde MiGAZIN mit dem Grimme Online Award ausgezeichnet. Unterstüzte diese Arbeit und verpasse nichts mehr: Werde jetzt Mitglied.

MiGGLIED WERDEN
Auch interessant
MiGDISKUTIEREN (Bitte die Netiquette beachten.)