
Ermittlungen wegen Hitlergruß
Studie belegt Diskriminierungsrisiken bei der Polizei
Diskriminierung kann in allen Bereichen des polizeilichen Handelns auftreten. Besonders oft sind bestimmte Gruppen betroffen, wie aus einer Polizei-Studie der Antidiskriminierungsstelle hervorgeht. Die Beauftragte sieht Forschungslücken und mahnt Vertrauensbildung an.
Donnerstag, 22.05.2025, 10:06 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 22.05.2025, 10:18 Uhr Lesedauer: 3 Minuten |
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes beklagt Lücken bei der Forschung über Handeln und Entscheidungen der Polizei. Die Polizei spiele eine zentrale Rolle im Rechtsstaat, indem sie das Gewaltmonopol des Staates durchsetze, sagte die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle, Ferda Ataman, anlässlich der Veröffentlichung einer Studie über Forschungslücken am Donnerstag. Deswegen müsse Polizeiarbeit überprüfbar sein, sagte Ataman und forderte mehr Transparenz, mehr Beschwerdestellen, Sensibilisierung und Änderungen im Bundespolizeigesetz, um gegen Diskriminierung zu wirken.
Die vorgelegte Untersuchung hat auf Grundlage anderer Studien untersucht, an welchen Stellen es Wissenslücken über das Handeln der Polizei gibt. Angeschaut haben sich die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler Bereiche wie Personenkontrollen, Ermittlungen, Aufstiegschancen von Frauen in der Polizei und den Umgang mit Beschwerden. Man müsse an vielen Stellen genauer hinschauen, sagte eine der Autorinnen, Daniela Hunold. Anlass der Studie war der fünfte Jahrestag der „Black Lives Matter“-Proteste vor allem in den USA nach der Tötung des Afroamerikaners George Floyd bei einer Polizeikontrolle.
Ein Bereich dabei ist das sogenannte Racial Profiling, das heißt Kontrollen von Personen aufgrund äußerer Merkmale. Für die Polizei sei das ein Spannungsverhältnis, sagte der Bundespolizeibeauftragte Uli Grötsch (SPD) und verwies auf die aktuell verstärkten Grenzkontrollen. Die Polizistinnen und Polizisten sollten dort gegen irreguläre Migration vorgehen, bekämen aber Ärger, wenn sie deswegen vor allem etwa dunkelhäutige Menschen kontrollieren. Grötsch sprach sich für mehr Sensibilisierung für das Thema aus.
Ataman: Racial Profiling darf es nicht geben
Ataman forderte, im Bundespolizeigesetz klarzustellen, dass es Racial Profiling nicht geben dürfe. Forscherin Hunold sagte, auf Grundlage älterer Forschungsergebnisse sei auch bekannt, dass das Heranziehen anderer Kriterien erfolgsversprechender sei. Es sei bei Kontrollen mit einem Fokus auf Migration etwa sinnvoller, darauf zu achten, ob viele Koffer mitgeführt werden. Den schwarzen Deutschen, der gerade von einer Konferenz in der Schweiz komme, würde man dann nicht kontrollieren, sagte Hunold.
„Unsere Studie zeigt: Die Polizei ist ein Spiegelbild der Gesellschaft – und deshalb auch nicht frei von Diskriminierung. Wer das ändern will, braucht den Mut zur Verbesserung und muss Diskriminierungen klar benennen“, sagte Ataman. Sie würdigte die Arbeit der Polizei als „zentral“ für den demokratischen Rechtsstaat: Zentral sei aber auch das Vertrauen in die Polizei.
Ermittlungen gegen Polizisten wegen Hitlergruß
Zuletzt waren zahlreiche Meldungen über rechtsextreme und rassistische Umtriebe in den Reihen der Polizei bekanntgeworden. Bundesweit werden gegen dutzende Polizeibeamte ermittelt. Experten zufolge tragen diese Fälle nicht dazu bei, das Vertrauen in den Sicherheitsapparat zu stärken. Wie oft solche Fälle vorkommen, zeigen zwei aktuelle Meldungen: Anders als in vielen anderen Fällen hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht am Mittwoch die Entlassung eines Polizisten im Probedienst wegen rechtsextremistischer und rassistischer Beiträge in Chatgruppen bestätigt (AZ: 6 B 1231/24).
Am selben Tag teilte die Staatsanwaltschaft Osnabrück mit, wegen des Zeigens des Hitlergrußes und des Verbreitens von rassistischen Fotos gegen zwei Polizisten zu ermitteln. Beide Beamte befinden sich nicht mehr im Dienst, hieß es. Es seien Disziplinarverfahren beziehungsweise Entlassungsverfahren eingeleitet worden. (epd/dpa/mig) Leitartikel Panorama
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