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Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) in Nürnberg © claudiodivizia/123rf.com

Bundesamt

Anhörung syrischer Asylbewerber wieder aufgenommen – ohne Entscheidung

Asylanhörungen sind für syrische Asylbewerber seit Mai wieder angehört möglich. Ihre Zukunft liegt aber weiter auf Eis. Das Bamf vertagt Entscheidungen.

Montag, 05.05.2025, 13:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 05.05.2025, 13:30 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Syrische Asylbewerber können beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) seit Anfang Mai wieder ihre Fluchtgründe vortragen. Entschieden wird über Asylanträge von Menschen aus Syrien aber weiterhin nicht, hieß es aus der Nürnberger Behörde. Zuerst hatte die „Welt“ über die Wiederaufnahme der Anhörungen berichtet.

Ein Bündnis unter Führung der Gruppe Haiat Tahrir al-Scham (HTS) hatte Syriens Langzeitmachthaber, Baschar al-Assad, Anfang Dezember nach einer Blitzoffensive gestürzt. HTS-Anführer Ahmed al-Scharaa wurde zum Übergangspräsidenten ernannt, Assad floh nach Moskau.

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Nach sechs Monaten muss neu geschaut werden

Kurz nach dem Umsturz am 8. Dezember hatte das Bamf wegen der noch unüberschaubaren Lage Entscheidungen über Asylanträge von Menschen aus Syrien vorerst ausgesetzt. Spätestens Anfang Juni muss allerdings überprüft werden, ob das weiterhin so gilt oder nicht.

Zum Stichtag 31. März standen beim Bamf daher noch 52.344 syrische Asylverfahren zur Entscheidung an. Syrien ist weiterhin Hauptherkunftsland von Asylbewerbern in Deutschland. Im ersten Quartal dieses Jahres stellten 9.861 Menschen aus Syrien erstmals in Deutschland einen Antrag auf Schutz. (dpa/mig) Aktuell Panorama

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