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Fußball © See-ming Lee 李思明 SML @ flickr.com (CC 2.0), bearb. MiG

Sachsen-Anhalt

Kein Ausschluss für Fußball-Verein – rechtsextreme Gesinnung egal

Im November verbietet der Fußballverband Sachsen-Anhalt Spiele des Kreisoberligisten DSG Eintracht Gladau. Vorwurf: Rechtsextreme Umtriebe und Gewaltvorfälle. Nun kassierte das Verbandsgericht den Beschluss. Begründung: Die Gesinnung der Spieler spielten keine Rolle.

Donnerstag, 14.03.2024, 13:57 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 14.03.2024, 23:11 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Der Fußballverband Sachsen-Anhalt (FSA) hatte im November 2023 den Kreisoberligist DSG Eintracht Gladau vom Spielbetrieb ausgeschlossen. Begründung: Der Verein sei von Rechtsextremisten unterwandert. Insgesamt 27 Spieler wiesen eine rechtsextreme Gesinnung auf und es gebe zahlreiche Indizien für extremistische Strukturen im Verein. Zudem soll es zu Gewaltvorfällen bei Partien mit DSG-Beteiligung gekommen sein.

Gegen den Beschluss des Fußballverbands hatte der Club aus dem Landkreis Jerichower Land Rechtsmittel eingelegt – und jetzt recht bekommen. Das Verbandsgericht des Fußballverbands Sachsen-Anhalt entschied am Dienstag, die vom FSA vorgebrachten Indizien hätten nicht ausgereicht, um dem Club die Spielerlaubnis zu entziehen. Der Vorsitzende des Verbandsgerichts, Frank Knuth, erklärte in einem Beitrag des MDR, er bedauere, dass er den Neuntligisten vor dem Ausschluss bewahrt habe: „Privat hätte ich nichts lieber getan als das“, sagte er.

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Auf der Facebook-Seite präsentiert sich der Kreisoberligist in Frakturschrift als „Traditionsverein“. Spieler stellen Tattoos in Frakturschrift zur Schau. Das Wappen in schwarz-weiß-rot zeigt im Zentrum einen an den Reichsadler erinnernden Vogel mit zu beiden Seiten ausgestreckten Flügeln.

Gericht: Gesinnung nicht entscheidend

FSA-Präsident Holger Stahlknecht sagte dem MDR: „Dieses Urteil zeigt, wie schwer es ist, Extremismus zu bekämpfen, weil das Gericht gesagt hat, eine Gesinnung ist nicht entscheidend, also wenn jemand eine rechtsextremistische Gesinnung hat, ist das für einen Spielausschluss nicht entscheidend. Das habe ich heute gelernt.“

In einer schriftlichen Mitteilung erklärte Stahlknecht weiter: „Der Fußballverband Sachsen-Anhalt wird, um Schaden von den Vereinen und dem Fußballverband abzuwenden, weiterhin eine glasharte Linie beibehalten. Dies sind wir einer wehrhaften Demokratie und auch dem Ansehen des Landes Sachsen-Anhalt schuldig.“ Der Landesverband habe den Fall Gladau zum Anlass genommen, eine Handlungsempfehlung zu erstellen, um diskriminierenden Tendenzen zu begegnen. Zudem werde die Satzung des Landesverbandes angepasst werden, um, „die Werte der freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne aller Verbandsmitglieder konsequenter verteidigen zu können“.

Verein ohne Auflagen wieder in der Liga

Am 8. November war die DSG aufgrund grober Verstöße gegen die Satzung und Ordnungen des Verbandes aus dem FSA ausgeschlossen und dem Club dadurch auch die Spielberechtigung entzogen worden. Darin heißt es in § 2: „Der Fußballverband Sachsen-Anhalt ist parteipolitisch und religiös neutral. Er ist offen für alle sportinteressierten Menschen, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, gesellschaftlichen Stellung, Geschlecht, Herkunft, Religion und Weltanschauung, sofern sie nicht rassistische, verfassungs- und fremdenfeindliche Ziele vertreten. Grundlage der Verbandsarbeit ist das Bekenntnis seiner Mitglieder, Organe und Institutionen zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Der Fußballverband Sachsen-Anhalt e.V. wirkt Fremdenfeindlichkeit, Diskriminierung und politischem Extremismus sowie damit verbundener Gewalt und Gewaltverherrlichung entschieden entgegen.“ MDR zufolge war dies bundesweit das zweite Mal überhaupt, dass ein Verband einen Verein wegen Rechtsextremismus vom Spielbetrieb ausschließen wollte.

Aufgrund einer einstweiligen Verfügung durfte die DSG in der Folge nur unter strengen Auflagen wieder am Spielbetrieb teilnehmen. Die Auflagen – unter anderem Spiele unter Ausschluss der Öffentlichkeit – sind mit dem neuen Verbandsgerichtsurteil nun ebenfalls aufgehoben, wie der Vorsitzende Richter Knuth mitteilte. (dpa/mig) Leitartikel Panorama

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