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Polizei, Rechtsextremismus, Chmenitz, Gewalt, Ausländerfeindlichkeit
Rechte Gewalt in Chemnitz (Archivfoto)

Nach Hetzjagd

Chemnitzer Neonazi-Prozess startet mit weniger Angeklagten

Mehr als fünf Jahre nach gewalttätigen rechtsextremen Ausschreitungen hat in Chemnitz die juristische Aufarbeitung begonnen. Ein erster von drei geplanten Prozessen findet seit Montag statt. Doch einige der Beschuldigten fehlen.

Montag, 11.12.2023, 18:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 11.12.2023, 16:03 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Im Prozess nach massiven gewalttätigen Ausschreitungen 2018 in Chemnitz ist das Verfahren von zwei der sechs Angeklagten abgetrennt worden. Die Kammer am Landgericht Chemnitz unter dem Vorsitzenden Richter Jürgen Zöllner stimmte zu Prozessbeginn am Montag einem entsprechenden Antrag der Staatsanwaltschaft zu.

Der eine Angeklagte Steven F. sei seit Mitte November flüchtig und „spurlos verschwunden“, begründete Zöllner die Entscheidung. Er sei zur Festnahme ausgeschrieben. Der bundesweit bekannte Neonazi aus Dortmund hätte am 17. November 2023 eine Haft antreten müssen. Seitdem fahndet die Polizei nach dem rechten Szene-Blogger. Er ist untergetaucht.

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Landfriedensbruch und gefährliche Körperverletzung

Im zweiten, abgetrennten Fall handelt es sich um Pierre Stefan B., der sich demnach in psychiatrischer Behandlung befindet. Laut dem Vorsitzenden Richter hat der Beschuldigte „eine schwere suizidale Krise“. Die Behandlungsdauer sei völlig offen. B. befinde sich in einer geschlossenen Abteilung.

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Den insgesamt sechs angeklagten Männern im Alter zwischen 26 und 51 Jahren werden Landfriedensbruch und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen (AZ: 4 KLs 373 Js 46/20). Sie kommen aus Sachsen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Die mutmaßlich rechts motivierten Angriffe hatten sich am 1. September 2018 ereignet. Elf Menschen wurden dabei verletzt. Laut Anklage hatten die Beschuldigten Andersdenkende gejagt und gewalttätige Auseinandersetzungen provoziert. Mehrfach soll der Slogan „Adolf Hitler, unser Führer“ skandiert worden sein. Einen Mann, den sie als Migrant identifizierten, sollen sie durch einen Park verfolgt und gerufen haben: „Den packen wir uns. Den machen wir kalt.“

Chemnitzer „Neonazi-Hetzjagd“

Augenzeugen und Geschädigte berichteten damals von einer „Neonazi-Hetzjagd“ auf Gegendemonstranten eines sogenannten rechten Trauermarsches, der sich gegen die Asylpolitik der Bundesregierung richtete. Vorausgegangen war wenige Tage zuvor ein tödlicher Messerangriff von Asylbewerbern gegen einen Chemnitzer am Rande des Stadtfestes.

Zunächst wurde am Montag die Anklage verlesen. Danach zogen sich die Prozessbeteiligten zu einem Rechtsgespräch zurück, dessen Ergebnis am Mittag erwartet wurde. Am Nachmittag sagte eine LKA-Ermittlerin aus dem Bereich Staatsschutz aus, die bei dem Geschehen aber nicht vor Ort war. Bei der Feststellung der Identitäten mehrerer Angreifer an jenem Tag seien außer Utensilien zum Vermummen wie eine Sturmhaube und mehrere Schlauchschale Kampfspuren wie Blut an Hose und Schuhen festgestellt worden, sagte sie. Im Ergebnis ihrer Ermittlungen sei sie davon ausgegangen, dass die Angreifer an jenem Tag gezielt nach Gegendemonstranten gesucht hätten.

Nebenkläger beklagen schleppende Aufarbeitung

Zu den Ereignissen vom Spätsommer 2018 liegen beim Landgericht Chemnitz drei Verfahren mit insgesamt 27 Beschuldigten vor. Sieben Verfahren wurden zwischenzeitlich ohne Verhandlung eingestellt, zum Teil gegen Geldauflagen. Dem Gericht wird unter anderem von Nebenklägern eine schleppende Aufarbeitung der Fälle vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft hatte im Herbst 2021 Anklage erhoben.

Nach der tödlichen Messerattacke 2018 in Chemnitz war ein Jahr später ein Syrer wegen Totschlags verurteilt worden. Die Bewertung der damaligen massiven Proteste hatte nachträglich die Versetzung des früheren Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, in den einstweiligen Ruhestand zur Folge. (epd/dpa/mig) Aktuell Panorama

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