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Pro-Palästina-Demo in Berlin

Demo-Verbot für Ausländer?

Antisemitismusbeauftragte korrigiert Demo-Forderungen

Kann das Versammlungsrecht auf Deutsche beschränkt werden, um Ausländer von Pro-Palästina-Demos abzuhalten? Die Antisemitismus-Beauftragte in NRW sorgt mit markigen Worten für Wirbel – und erntet Kritik. Jetzt rudert Leutheusser-Schnarrenberger zurück.

Montag, 13.11.2023, 18:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 16.11.2023, 12:15 Uhr Lesedauer: 4 Minuten  |  

Nordrhein-Westfalens Antisemitismusbeauftragte Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat ihre umstrittenen Äußerungen zur Versammlungsfreiheit von Ausländern korrigiert. Sie bedaure, mit falschen, missverständlichen Äußerungen für Irritationen gesorgt zu haben, sagte die FDP-Politikerin am Montag der Deutschen Presse-Agentur in Düsseldorf. Sie plädiere keineswegs dafür, das Versammlungsrecht nur Deutschen zuzugestehen. „Natürlich haben Ausländer ein Versammlungsrecht“, betonte sie.

Es gehe ihr lediglich darum, dass im Vorfeld noch intensiver geprüft werde, wer eine Versammlung anmelde und ob es Verbindungen zu verbotenen Organisationen oder Hinweise auf frühere antisemitische oder ähnlich problematische Äußerungen gebe. „Und da kann natürlich auch mal ein Migrationshintergrund eine Rolle spielen. Aber doch nicht in dem Sinne, dass sie kein Versammlungsrecht haben, sondern dass das in der Prüfung bei einer Anzeige einer Versammlung eben von der Polizei mit in den Blick genommen werden muss.“

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Die SPD-Opposition gestand der Beauftragten zu: „Da hat Frau Leutheusser-Schnarrenberger noch die Kurve gekriegt.“ Es spreche für ihre Größe, dass sie ihren Fehler sofort erkannt und eingeräumt habe, lobte der SPD-Landtagsabgeordnete Sven Wolf.

Prüfung der Staatsbürgerschaft

Am Wochenende hatte Leutheusser-Schnarrenberger dem WDR-Magazin „Westpol“ gesagt, wenn eine Versammlung angemeldet werde, müsse geprüft werden, „wie die Staatsangehörigkeit ist, denn es ist eines der wenigen Grundrechte, die eben nur Deutschen zustehen“. Dies sei eine Möglichkeit, „mal im Vorhinein ein Verbot auszusprechen, was insgesamt bei Versammlungen bei unserem Versammlungsrecht sonst schwierig ist“.

Die ehemalige Bundesjustizministerin hatte sich damit auf Artikel 8 des Grundgesetzes bezogen. Hier heißt es: „Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.“ NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) hatte daraufhin klargestellt, generelle Versammlungsverbote für Nicht-EU-Ausländer seien die falsche Reaktion, „rechtlich unzulässig“ und praktisch „nicht realisierbar“.

Art. 8 Grundgesetz: Nur Deutsche? Alle Deutsche?

Ein generelles Versammlungsverbot wäre „das Allerletzte, was ich vertrete“, versicherte Leutheusser-Schnarrenberger. Limbachs Reaktion auf ihre Äußerung bei „Westpol“ sei aber verständlich. „Der Justizminister hat recht. Natürlich können Ausländer Versammlungen beantragen und daran wollen wir auch überhaupt nichts ändern. Ganz bestimmt nicht“, versicherte die Liberale.

Auch wenn im Artikel 8 des Grundgesetzes im damaligen historischen Kontext ein Recht der Deutschen formuliert worden sei, sei in der Versammlungsgesetzgebung der Länder, die seit 2006 die Zuständigkeit dafür hätten, von allen Menschen die Rede. Insofern gebe es deswegen jetzt keinen akuten Änderungsbedarf am Grundgesetz. Wenn es denn aber überarbeitet werde, „dann könnte man da auch statt „alle Deutschen“ einfach „alle“ schreiben – so wie es in den anderen Grundrechten auch der Fall ist“.

Sorge vor antisemitischen Kundgebungen

Ihre Sorge, dass vermeintlich harmlose Versammlungen am Ende zu antisemitischen Kundgebungen ausufern könnten, sei nach den Erfahrungen mit der Demonstration in Essen entstanden, erläuterte die Juristin. Die Versammlung war Anfang November als Pro-Palästina-Kundgebung angemeldet worden. Jetzt läuft gegen den Versammlungsleiter ein Strafverfahren wegen Volksverhetzung.

Ihr Appell, bei den Anmeldungen genauer hinzuschauen, sei keine Kritik an der Polizei, unterstrich Leutheusser-Schnarrenberger. Die Polizei gehe in sehr vielen Fällen professionell mit diesem schwierigen Umfeld um.

Listen mit verbotenen Bezeichnungen

In NRW habe die Polizei bereits Listen mit verbotenen Bezeichnungen, die etwa in ausländischen Schriftzeichen auf Plakaten auftauchen könnten. Außerdem hätten die Beamten Zugang zu Übersetzungsdiensten und zu Islamwissenschaftlern. Dennoch sei es „aller Mühen wert“, diese Aufklärungsarbeit zu intensivieren, unterstrich die Antisemitismus-Beauftragte.

Auch die SPD unterstrich, wenn sich bereits im Vorfeld einer Demonstration abzeichne, dass die Versammlung für Hass-Parolen gegen Juden missbraucht werden solle, müsse sie untersagt oder aufgelöst werden können.

Nachtrag vom 15.11.2023: Saar-Landtag lehnt Versammlungsfreiheit nur für Deutsche ab

Ein Vorstoß der AfD im Saarland, die Versammlungsfreiheit auf Deutsche zu beschränken, ist im Landesparlament in Saarbrücken gescheitert. Ein entsprechender Entwurf für ein neues Versammlungsgesetz wurde am Mittwoch mit den Stimmen der regierenden SPD und der oppositionellen CDU abgelehnt. Die dreiköpfige AfD-Fraktion hatte sich auf Artikel 8 des Grundgesetzes berufen, der besagt: „Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.“

Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit werde also nur „allen Deutschen“ zugebilligt, sagte der Abgeordnete Christoph Schaufert (AfD). Unter Hinweis auf „hasserfüllte antisemitische Menschenmassen“ auf den Straßen, sagte Schaufert, könne das Saarland also „grundgesetzkonform“ gegen ausländische „Krakeeler“ vorgehen.

„Dieses Vorhaben ist so absurd, so widerlich und menschenverachtend, dass es einem vor Entsetzen fast die Sprache verschlägt“, sagte die Abgeordnete Sandra Quinten. Schon das Bundesversammlungsgesetz weite das Versammlungsrecht „aus gutem Grund“ auf „Jedermann“ aus. „In einer offenen, pluralistischen Gesellschaft haben alle Bürger unabhängig von ihrer Herkunft und Nationalität die gleichen Rechte und Möglichkeiten zur politischen Teilhabe.“

Roland Theis (CDU) sagte, der Gesetzentwurf der AfD sei schon deswegen abzulehnen, weil er die Diskriminierung von EU-Bürgern erlaube. Zudem wäre eine Beschränkung der Versammlungsfreiheit auf Deutsche in der Praxis überhaupt nicht umsetzbar. Die Abgeordnete Sevim Kaya-Karadag (SPD) sprach von einer „schäbigen Ausgrenzungspolitik“: „Ich schäme mich fremd für diesen Gesetzesentwurf.“ (dpa/mig) Leitartikel Politik

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