„Keine schwere Schuld“
Hitlergruß auf Demo: Verfahren gegen Polizist und Soldat eingestellt
Ein Polizist und ein Soldat sollen auf einer Querdenker-Demo in Dresden den Hitlergruß gezeigt haben. Das Landgericht Dresden stellte das Verfahren jetzt ein. Begründung des Richters: „Die Schuld wiegt nicht so schwer, dass es einer strafrechtlichen Verurteilung bedarf.“
Dienstag, 19.09.2023, 15:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 19.09.2023, 11:33 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Ein Polizist aus Niedersachsen und ein Berufssoldat aus Nordrhein-Westfalen sollen im Oktober 2020 bei einer Demonstration in Dresden den Hitlergruß gezeigt haben. Gegen ihre Strafen hatten sich die beiden zunächst gewehrt. Das Landgericht Dresden stellte die Verfahren gegen die beiden Männer jetzt in einem Berufungsprozess ein – aus unterschiedlichen Gründen.
Der Berufssoldat stimmte nun zu, eine Geldauflage von 800 Euro zu zahlen, damit das Verfahren gegen ihn eingestellt wird. Bei dem 60 Jahre alten Kriminalbeamten aus dem niedersächsischen Alfeld befanden die Richter, dass mit Blick auf seine drohende Verurteilung wegen einer Verschwörung sogenannter Reichsbürger eine Strafe nicht besonders ins Gewicht fallen würde. Die Staatsanwaltschaft stimmte zu.
Der Polizist befindet sich seit Dezember 2022 unter Terrorverdacht in Untersuchungshaft. Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe geht davon aus, dass er zum nahen Umfeld der mutmaßlichen „Reichsbürger“-Terrorzelle rund um Heinrich Prinz Reuß gehört, die einen Umsturz in Deutschland geplant und vorbereitet haben soll.
Richter: Keine schwere Schuld
Am 31. Oktober 2020 sollen er und der 58-Jährige aus der Nähe von Dortmund gemeinsam auf der Bühne einer Querdenker-Demo in Sachsens Landeshauptstadt gesprochen und dabei den Hitlergruß gezeigt haben. Der Niedersachse war deswegen Ende 2021 vom Amtsgericht Dresden zu einer Geldstrafe von 5.000 Euro verurteilt worden und in Widerspruch gegangen.
Zum Fall des Berufssoldaten sagte der Vorsitzende Richter Peter Lames: „Die Schuld wiegt nicht so schwer, dass es einer strafrechtlichen Verurteilung bedarf.“ Der Mann muss nun eine Geldauflage von 800 Euro zahlen. Da er nicht vorbestraft sei und die Tat fast drei Jahre zurückliege, habe sich die Kammer gefragt, ob das Verfahren nicht auch aus Opportunitätsgründen eingestellt werden könne. Rund ein Dutzend Anhänger hatten vor Verhandlungsbeginn vor dem Gerichtsgebäude für die Angeklagten demonstriert. (dpa/mig) Aktuell Recht
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