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Polizeiwache © de.depositphotos.com

Rassistische Chats

Gericht bestätigt Rauswurf von Polizeianwärtern

Der Rauswurf von zwei Polizeianwärtern, die rechtsradikale Posts verschickt haben, war rechtmäßig. Dem Gericht zufolge sind die Posts keine Jugendsünden, sondern Zeichen von Charakterschwäche.

Dienstag, 25.07.2023, 21:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 25.07.2023, 14:04 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Immer wieder sorgen rassistische Chats in Polizeikreisen für Empörung. Jetzt hat das Düsseldorfer Verwaltungsgericht die Entlassung zweier Polizeianwärter nach rechtsextremen Äußerungen als gerechtfertigt bestätigt. Durch das Verschicken von Hitler-Bildern mit entsprechenden Text-Zusätzen habe ein 26-jähriger Kommissaranwärter den Nationalsozialismus verharmlost, befand das Gericht. Damit sei er für den Polizeidienst charakterlich nicht geeignet.

Vergeblich argumentierte der Mann am Dienstag, er habe sich doch während seiner dreijährigen Ausbildung ansonsten unauffällig verhalten. „Das ist eine Selbstverständlichkeit“, sagte der Düsseldorfer Richter.

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Auch ein weiterer 21-jähriger Polizeianwärter aus Duisburg darf sich vom Polizeiberuf verabschieden, wenn das Urteil Bestand hat: Seine antisemitischen und rassistischen Chat-Beiträge seien stark menschenverachtend, attestierte ihm das Gericht.

Gericht: Keine „Jugendsünde“, sondern „Charakterschwäche“

Vergeblich hatte der Kläger argumentiert, er sei zur Tatzeit erst 17 Jahre alt gewesen und damit minderjährig. Als Jugendsünde wollte das Gericht seine Posts aber nicht durchgehen lassen: Derart menschenverachtende Beiträge seien ein Zeichen von Charakterschwäche. An Staatsdiener dürften höhere Ansprüche gestellt werden. Die von den Polizeipräsidien Düsseldorf und Duisburg verfügten Entlassungen seien gerechtfertigt gewesen (Az.: 2 K 8330/22 und 2 K 2957/23).

Die beiden Männer hatten in WhatsApp-Chatgruppen von Polizisten einschlägige Chat-Nachrichten verschickt. So hatte der 21-jährige Kläger in Chats mit anderen Polizeischülern unter anderem ein Ortsschild mit dem Zusatz: „Juden werden hier nicht bedient“ gepostet. Sein Anwalt kündigte an, seinem Mandanten dazu zu raten, in Berufung zu gehen. (dpa/mig) Aktuell Recht

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