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Gerichtsverhandlung (Symbolfoto) © de.depositphotos.com

Benachteiligung seit Kriegsbeginn

Russischer Nachname: Gericht weist Klage auf Namensänderung ab

Eine russische Familie beklagt seit dem Ukraine-Krieg Benachteiligungen aufgrund ihres Nachnamens. Deshalb wollten sie ihren Namen ändern. Ihr Klage vor dem Verwaltungsgericht ist jetzt gescheitert. Es fehle ein wichtiger Grund, erklärten die Richter.

Dienstag, 25.04.2023, 14:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 25.04.2023, 12:58 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Eine Familie mit russischem Nachnamen ist mit einer Klage auf Namensänderung gescheitert. Die Kläger hatten erklärt, seit Beginn des russischen Angriffskrieges in der Ukraine Benachteiligungen ausgesetzt zu sein, wie das Verwaltungsgericht Koblenz am Dienstag mitteilte. „Ein bloß vernünftiger Grund oder mit der Namensführung verbundene einfache Unzuträglichkeiten seien insoweit nicht ausreichend“, hieß es vom Gericht. Die Kläger hätten nicht deutlich dargelegt, dass der Nachname eine seelische Belastung für sie und ihre Tochter darstelle. (AZ: 3 K 983/22.KO)

Wer seinen Nachnamen ändern lassen möchte, brauche dafür einen wichtigen Grund, erklärte das Gericht. Es reiche nicht aus, dass der Familienname fremdsprachigen Ursprungs sei oder nicht Deutsch klinge.

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Gericht: Kein wichtiger Grund

Der nach Paragraf 3, Absatz 1 des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen erforderliche wichtige Grund für eine nur ausnahmsweise vorgesehene Namensänderung liege nicht vor, führten die Richter aus. Zwar erscheine die subjektive Darstellung von Begebenheiten durch die Kläger glaubhaft, allerdings schilderten sie lediglich einzelne Vorkommnisse. Die im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg vorgetragenen Umstände seien temporärer Natur, erklärten die Richter. Eine permanente Diskriminierung unabhängig von dem Krieg in der Ukraine sei nicht vorgetragen worden.

Zuvor hatte bereits die Verbandsgemeinde eine Namensänderung abgelehnt. Das Koblenzer Verwaltungsgericht bestätigte nun diese Entscheidung. Ein Antrag auf Zulassung der Berufung ist möglich. (epd/mig) Aktuell Recht

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