Bundesverwaltungsamt, Köln, Amt, Gebäude
Das Bundesverwaltungsamt in Köln © Raimond Spekking / CC BY-SA 4.0 (via Wikimedia Commons)

„Deutsche Volkszugehörige“

Faeser kündigt Gesetzesänderung zugunsten von Spätaussiedlern an

Spätaussiedler können als „deutsche Volkszugehörige“ die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten. Seit 2021 werden Anträge aber häufiger abgelehnt. Bundesinnenministerin Faeser hat eine Gesetzesänderung angekündigt – zugunsten von Spätaussiedlern.

Donnerstag, 16.03.2023, 14:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 16.03.2023, 12:47 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Die Hürden für Spätaussiedler, die nach Deutschland kommen wollen, sollen wieder gesenkt werden. Auf eine Frage der Unionsfraktion nach der aktuell sehr restriktiven Entscheidungspraxis des Bundesverwaltungsamtes zu diesen Fällen antwortete Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) am Mittwoch im Bundestag, sie wolle bald die Gesetze so anpassen, „dass wir wieder zur alten Aufnahme zurückkommen“. Abgeordnete von CDU und CSU verwiesen darauf, dass von der seit etwa einem Jahr angewendeten restriktiven Praxis unter anderem Menschen aus der Ukraine und aus Russland betroffen seien, deren Anträge reihenweise abgelehnt worden seien.

Die Möglichkeit, die Entscheidungspraxis im Vorgriff auf eine entsprechende Gesetzesänderung jetzt schon großzügiger zu gestalten, werde sie „sehr wohlwollend prüfen“, versicherte die Ministerin. „Uns erreichen täglich Hilferufe“, sagte der CDU-Politiker Christoph de Vries die Dringlichkeit einer Änderung. Er sagte: „Wir wollen, dass die Tore nach Deutschland für unsere Landsleute weiterhin offen bleiben.“

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„Völlig unbegründete restriktive Auslegung“

Spätaussiedler sind Nachkommen von Deutschen, die in den Staaten der ehemaligen Sowjetunion und anderen osteuropäischen Staaten leben und sich in Deutschland niederlassen wollen. In einem speziellen Aufnahmeverfahren können sie als „deutsche Volkszugehörige“ unmittelbar die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten. Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2021, in dem es um Detailfragen zum Nachweis der „deutschen Volkszugehörigkeit“ ging, waren zuletzt deutlich mehr Anträge abgelehnt worden als zuvor. Die Ursache der Ablehnungswelle sei aber nicht das Urteil, „sondern die völlig unbegründete restriktive Auslegung durch das Bundesverwaltungsamt“, sagte de Vries.

„Ausgerechnet mit Ausbruch des Ukraine-Krieges hat die Bundesregierung einen Kurswechsel hin zu einer restriktiven und aus unserer Sicht auch rechtswidrigen Aufnahmepraxis für Spätaussiedler aus der Ukraine und Russland vorgenommen“, kritisierte die stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Andrea Lindholz (CSU). Dies sei ein „humanitärer Skandal“, da die Angehörigen der deutschen Minderheit in der Ukraine von Kriegszerstörungen und in Russland von Repressionen betroffen seien. (dpa/mig) Aktuell Politik

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