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Polizei auf einer Neonazi-Demo (Archiv) © de.depositphotos.com

Daumen hoch für Hitler-Foto

LKA-Polizist darf Job erst mal nicht ausüben

Polizisten müssen jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten. Bei vier Beamten des LKA waren zuletzt Zweifel aufgekommen. Ein Gericht hat nun eine Entscheidung zu einem Polizisten getroffen, der erstmal nicht mehr seinen Job ausüben darf.

Mittwoch, 22.02.2023, 14:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 22.02.2023, 14:01 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Der Extremismus-Verdacht gegen vier Beamte des Landeskriminalamts machte im Januar Schlagzeilen: Nun ist einer von ihnen, dem vorläufig das Führen der Dienstgeschäfte untersagt wurde, vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg gescheitert. Das Gericht habe den Antrag des Personenschützers auf vorläufigen Rechtsschutz abgelehnt, hieß es in einer Mitteilung vom Mittwoch. Der Beamte habe das vorläufige Verbot der Führung der Dienstgeschäfte einstweilen hinzunehmen.

Die Staatsanwaltschaft lehnte schon im Januar strafrechtliche Ermittlungen wegen Verjährung ab. Es laufen aber Disziplinarverfahren unter anderem wegen des Verdachts der Verletzung der Verfassungstreuepflicht.

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Zum Vorwurf erklärte das Verwaltungsgericht: Der Beamte, der im Bereich des Personenschutzes arbeite, habe eine WhatsApp-Nachricht zustimmend mit dem Symbol Daumen nach oben kommentiert. Zu sehen gewesen sei ein Bild mit einer auf einer Couch liegenden Frau mit freiem Unterkörper und einem jungen Mann. Der wende sich von der Frau ab und schaue auf einen Fernseher mit einer Abbildung von Adolf Hitler. Das Bild trage den Untertitel „Es gibt Dinge, die einfach wichtiger sind …“.

Hitler- Glorifizierung: Charakterliche Eignungsmängel

Das Gericht entschied, es sei dem Dienstherrn bis zur abschließenden Klärung und Entscheidung nicht zuzumuten, den Beamten weiter im Dienst zu belassen. Die Öffentlichkeit habe einen Anspruch darauf, dass nur Polizeivollzugsbeamte eingesetzt würden, deren persönliche Integrität außer Zweifel stünden. Die positive Reaktion auf nationalsozialistisches Gedankengut stelle ein starkes Indiz für gewichtige charakterliche Eignungsmängel dar.

Das Gericht stellte klar, dass es sich nicht um eine ironisch-kritische Darstellung handelt und auch nicht um einen geschmacklosen sexistischen Witz, sondern um eine Glorifizierung der Person Adolf Hitlers. Der Beamte sei dieser Verherrlichung nicht aktiv entgegengetreten, sondern habe mit dem erhobenen Daumen seine Sympathie bekundet. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Strafrechtliche Ermittlungen gegen vier Beamte

Mitte Januar hatte das Innenministerium öffentlich gemacht, dass durch die Auswertung eines Mobiltelefons einer anderen Person bilaterale Kontakte und Kommunikationsverläufe bekannt geworden sind, in denen der Nationalsozialismus verharmlost wurde. Gegen vier Beamte des Landeskriminalamts wurden strafrechtliche Ermittlungen wegen Extremismusverdachts eingeleitet. Schon wenige Tage später erklärte die Staatsanwaltschaft Magdeburg, die vorgeworfenen Inhalte seien zwischen 2015 und 2017 entstanden und somit verjährt. Es lägen keine Voraussetzungen für eine Strafverfolgung vor.

Das LKA hatte den zwei Beamten aus dem Bereich des Personenschutzes die Führung der Dienstgeschäfte verboten. Die anderen beiden Beamten sind in den Innendienst umgesetzt worden. Zudem wurden gegen alle vier Disziplinarverfahren eingeleitet. (dpa/mig) Aktuell Recht

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