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Europäische Union © de.depositphotos.com

EU droht Entwicklungsländern

Keine Entwicklungshilfe bei Nichtrücknahme eigener Staatsbürger

Entwicklungsländer des globalen Südens sollen vom zollfreien Handel mit der EU ausgeschlossen werden, wenn sie bei der Rücknahme eigener Staatsbürger nicht kooperieren. Darauf einigen sich EU-Länder. Auch Deutschland unterschrieb den Text – und erntet dafür Kritik.

Mittwoch, 21.12.2022, 20:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 22.12.2022, 17:33 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Die ärmsten Länder der Welt müssen ausreisepflichtige Staatsangehörige zurücknehmen, wenn sie weiterhin vom zollfreien Handel mit der Europäischen Union profitieren wollen. Darauf einigten sich die Botschafter der EU-Mitgliedstaaten am Dienstag in Brüssel.

Es werde „eine neue Verbindung zwischen den Handelspräferenzen, die den begünstigten Ländern gewährt werden, und ihrer Zusammenarbeit im Bereich der Migration und der Rückübernahme eigener Staatsangehöriger, die sich illegal in der EU aufhalten, geben“, heißt es in einer Mitteilung der EU-Kommission vom Dienstag.

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Derzeit haben rund 60 Länder des Globalen Südens einen begünstigten Zugang zum Europäischen Binnenmarkt, ohne dass die Länder im Gegenzug ihre Märkte für europäische Produkte öffnen müssen. Das regelt seit 1971 das sogenannte Allgemeine Präferenzsystem (Generalised Scheme of Preferences, GSP). Die Kommission hat nun eine Reform des GSP vorgeschlagen, mit der sie den Marktzugang an migrationspolitische Ziele knüpft.

Parlament muss Gesetz zustimmen

„Das entwicklungspolitisch wichtige Instrument des Allgemeinen Präferenzsystems darf nicht zum Spielball einer europäischen Migrationspolitik werden, die dem Primat möglichst rascher Rückführungen um jeden Preis folgt“, erklärte Andreas Grünewald, Referent für Migration für das Hilfswerk „Brot für die Welt“ gegenüber dem „Evangelischen Pressedienst“. Damit drohe die EU, Länder wie Mali oder Senegal zu destabilisieren. Deutschland hat sich laut einem Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums bei der Abstimmung enthalten.

Das Gesetz muss noch mit dem Handelsausschuss des Europäischen Parlaments abgestimmt werden. Das Parlament lehnt es bisher strikt ab, den Zugang zum Europäischen Binnenmarkt an migrationspolitische Ziele zu knüpfen. Es ist aber unklar, ob es dem Druck von Kommission und Rat bei den anstehenden Verhandlungen standhalten wird. (epd/mig) Leitartikel Politik

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