Institut für Menschenrechte
Deutsches Schulsystem diskriminiert nichtdeutsche Kinder
Menschen mit Behinderungen und Migranten werden in der Schule noch häufig diskriminiert. Das geht aus dem Bericht des Deutschen Instituts für Menschenrechte hervor. Danach hat ein überproportional hoher Anteil der Schüler an Sonderschulen einen ausländischen Pass.
Donnerstag, 08.12.2022, 15:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 08.12.2022, 8:16 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Die Rechte von Menschen mit Migrationshintergrund und Behinderungen sind in Deutschland nach Erkenntnissen des Deutschen Instituts für Menschenrechte in der Bildung nicht immer gewahrt. Der am Mittwoch präsentierte aktuelle Bericht des Instituts nimmt vor allem das Schulsystem in den Blick. Es benachteilige Kinder und Jugendliche aus Familien mit Einwanderungsgeschichte.
Ein überproportionaler Anteil der Förderschüler kommt dem Bericht zufolge aus armen, vom Bildungswesen nicht erreichten Bevölkerungsgruppen und/oder hat eine familiäre Einwanderungsgeschichte. Der Besuch einer Förderschule verfestige zudem den sozialen Status. Wie aus dem Bericht hervorgeht, lag der Anteil von Schülern ohne deutsche Staatsangehörigkeit an Förderschulen im Schuljahr 2020/2021 bei 15 Prozent und war nur in Hauptschulen höher (28 Prozent). Dabei seien Kinder und Jugendliche aus Familien mit Migrationsgeschichte, die über einen deutschen Pass verfügen, nicht einmal erfasst.
Förderschulen schrittweise abbauen
Das Menschenrechts-Institut verlangt, dass Förderschulen schrittweise abgebaut werden. Denn Förderschulen würden meist ohne Schulabschluss verlassen. Dies sei der „Beginn einer lebenslangen Exklusionskette“ mit wenig Chancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Zum Abbau fehle in vielen Bundesländern aber der politische Wille.
Auch die Klimaschutz-Maßnahmen in Deutschland nimmt das Institut in seinem Bericht zur Entwicklung der Menschenrechtslage in Deutschland kritisch unter die Lupe. Diese reichten nicht aus, um das 1,5-Grad-Zeil einzuhalten, kritisierte die Institutsdirektorin. Dadurch würden Freiheit und Menschenrechte künftiger Generationen eingeschränkt. Zudem werde zu wenig getan, um den Folgen der Erderwärmung zu begegnen, sagte sie.
Massive Menschenrechtsverletzungen an EU-Außengrenzen
An den EU-Außengrenzen werden Rudolfs Worten zufolge Menschenrechte massiv verletzt, etwa an der polnisch-belarussischen Grenze. „Belarus lockt Schutzbedürftige an und schickt sie dann in Richtung EU-Außengrenze“, sagte Rudolf. Es sei dennoch nicht mit den Menschenrechten vereinbar, diese Menschen einfach wieder zurückzuschicken. Sie hätten einen Anspruch auf Prüfung ihres Asylanspruchs, „unabhängig davon, dass ein anderer Staat die Not der Menschen ausnutzt, um die EU unter Druck zu setzen“.
Das Institut ist die auf Empfehlung der Vereinten Nationen eingerichtete nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands. Es ist unter anderem dafür zuständig, die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und der UN-Kinderrechtskonvention zu überwachen. (epd/mig) Leitartikel Panorama
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