Asylverfahren, Asyl, Aufenthaltstitel, Aufenthaltsgestattung
Aufenthaltsgestattung zur Durchführung des Asylverfahrens © MiG

Chance zu bleiben

Das ändert sich im Bleibe- und Asylrecht

Die Ampelkoalition hat ihr erstes Migrationspaket verabschiedet - ein zweites soll folgen, denn die bisher beschlossenen Regelungen enthalten längst nicht alles, was im Bereich von Asyl, Einwanderung und Einbürgerung versprochen wurde. Die jetzt durchgesetzten Regelungen im Detail:

Von Sonntag, 04.12.2022, 16:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 04.12.2022, 17:46 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Als erstes Migrationspaket bezeichnet die Ampelkoalition die beiden am Freitag verabschiedeten Gesetze zu Chancen-Bleiberecht und Asylverfahren. Ein zweites soll folgen, denn die bisher beschlossenen Regelungen enthalten längst noch nicht alles, was SPD, Grüne und FDP im Bereich von Asyl, Zuwanderung und Einbürgerung versprochen haben. Das sind die durchgesetzten Regelungen im Detail:

Chancen-Aufenthaltsrecht

Ausländer, die zum Stichtag 31. Oktober 2022 seit fünf Jahren ohne sicheren Aufenthaltsstatus in Deutschland lebten, sollen für 18 Monate das sogenannte Chancen-Aufenthaltsrecht bekommen. In dieser Zeit haben sie die Chance, die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht zu erfüllen. Dazu zählen unter anderem Sprachkenntnisse, der Identitätsnachweis und die Sicherung des Lebensunterhalts. Wer es nicht schafft, fällt in die Duldung zurück. Straftäter und deren Familien werden vom Chancen-Bleiberecht ausgeschlossen. Vom neuen Bleiberecht profitieren könnten rund 137.000 der etwa 248.000 Geduldeten, die zum Stichtag 31. Oktober in Deutschland lebten.

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Weitere Erleichterungen im Bleiberecht

Mit dem Gesetz werden auch die Hürden für das stichtagsunabhängige Bleiberecht gesenkt. Für Erwachsene soll die Wartezeit auf sechs (bislang acht) Jahre beziehungsweise bei Familien mit minderjährigen Kindern auf vier (bislang sechs) Jahre reduziert werden. Dann können sie ein sicheres Aufenthaltsrecht erhalten, wenn sie Voraussetzungen wie Sprachkenntnisse und Lebensunterhaltssicherung erfüllen. Gut integrierte Jugendliche und Erwachsene bis 27 Jahren sollen künftig nach drei statt bislang vier Jahren einen sicheren Aufenthaltsstatus bekommen können. Allerdings haben die Parlamentarier kurz vor Verabschiedung für junge Betroffene eine einjährige sogenannte Vorduldungszeit in das Gesetz geschrieben, in der Abschiebungen möglich sein sollen. Vom seit 2015 geltenden stichtagsunabhängigen Bleiberecht hatten bis Sommer dieses Jahres 16.000 Jugendliche und 12.000 Erwachsene, die alle Voraussetzungen erfüllten, Gebrauch gemacht und sind damit den sogenannten Kettenduldungen entkommen.

Verzicht auf Sprachnachkenntnisse bei Nachzug zu Fachkräften

Um für Fachkräfte die Einwanderung nach Deutschland attraktiver zu gestalten, wird beim Nachzug ihrer Familien künftig auf den Nachweis von Deutschkenntnissen verzichtet. SPD, Grüne und FDP hatten auch Erleichterungen beim Familiennachzug für Flüchtlinge angekündigt. Sie werden mit dem aktuellen Gesetz noch nicht umgesetzt.

Abschiebehaft

Das Gesetz sieht auch eine Ausweitung der Abschiebehaft vor. Künftig sollen Ausländer bis zu sechs Monate in Abschiebehaft genommen werden können, wenn das sogenannte Ausweisungsinteresse bei ihnen groß ist. Das gilt etwa nach der Verurteilung wegen begangener Straftaten. Die maximal zulässige Dauer der Abschiebehaft liegt eigentlich bei drei Monaten.

Schnellere und effizientere Asylverfahren

Ein zweites vom Bundestag beschlossenes Gesetz soll für schnellere und effizientere Asylverfahren sorgen. Es legt die maximale Dauer für ein Asylverfahren auf sechs Monate fest, erlaubt aber eine Verlängerung auf bis zu 18 Monate, wenn entsprechende Gründe vorliegen. Durch Änderungen im Asylverfahrensrecht soll es schnellere Gerichtsurteile geben. Der Gesetzentwurf verweist auf die hohe Klagequote nach Asylentscheidungen. Im Sommer lag sie bei rund einem Drittel. Im Jahr 2021 wurde sogar gegen 38 Prozent der Asylentscheidungen geklagt.

Eine weitere Neuerung ist, dass sogenannte Widerrufsverfahren nur noch anlassbezogen erfolgen sollen. Dabei wird nach einigen Jahren geprüft, ob die Gründe für den Schutzstatus noch vorliegen. Durch den Wegfall der Pflicht zur Überprüfung entfallen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nach Schätzung des Entwurfs rund 15.500 der aufwendigen Prüfverfahren pro Jahr.

Unabhängige Asylverfahrensberatung

Das Gesetz kommt zudem einer langjährigen Forderung von Verbänden nach einer behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung nach. Schon vor dem Asylantrag sollen Schutzsuchende sich dort Rat holen können und durch das Verfahren begleitet werden. (epd/mig) Aktuell Politik

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