Demokratiegesetz zu abstrakt
Zivilgesellschaft fordert jährlich 500 Millionen Euro für Kampf gegen rechts
Im Kampf gegen den Rechtsextremismus fordert ein Bündnis an zivilgesellschaftlichen Organisationen jährlich 500 Millionen Euro statt „kleinteilige Projektitis“ und klare Regeln. Das geplante Demokratiefördergesetz sei zu abstrakt.
Dienstag, 27.09.2022, 16:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 27.09.2022, 14:34 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Mehr als 60 zivilgesellschaftliche Organisationen fordern für Demokratiebildung und -projekte künftig 500 Millionen Euro jährlich aus dem Bundesetat. In einem am Dienstag in Berlin vorgestellten Entwurf für das für Anfang 2023 geplante Demokratiefördergesetz sprechen sie sich auch für die verbindliche Beteiligung der Zivilgesellschaft an der Erstellung von Förderrichtlinien aus. „Denn die Richtlinien werden ausschlaggebend dafür sein, unter welchen Bedingungen die Fördergelder bei welchen Trägern landen“, hieß es von den in der Bundesarbeitsgemeinschaft Demokratieentwicklung (BAGD) zusammengeschlossenen Organisationen.
In dem Gesetz müsse ferner eindeutig geregelt werden, wer verbindlich und langfristig gefördert wird. Dazu gehörten unter anderem die Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt, die Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus, die Ausstiegsberatung und ihre jeweiligen Dachverbände.
Planungssicherheit statt Projektitis
„Die engagierte Zivilgesellschaft braucht Planungssicherheit, die kleinteilige Projektitis muss aufhören“, sagte der Geschäftsführer der Amadeu Antonio Stiftung, Timo Reinfrank: „Wir brauchen eine Demokratieinfrastruktur, auf die sich Engagierte und Betroffene rechter Gewalt verlassen können.“
Auch die Bundesregierung will mit ihrem geplanten Demokratiefördergesetz zivilgesellschaftliche Projekte gegen Extremismus dauerhaft mit Geld aus dem Bundeshaushalt fördern. Die Bundesarbeitsgemeinschaft kritisiert den Referentenentwurf aus dem Bundesinnen- und Bundesfamilienministerium aber als zu abstrakt. (epd/mig) Aktuell Gesellschaft
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