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„Widerstand“ gegen Rückführung

Jungen Geflüchteten in Malta droht lebenslange Haft

Drei Geflüchteten in Malta droht lebenslange Haft, weil sie sich dagegen gewehrt haben, nach Libyen zurückgebracht zu werden. Pro Asyl fordert die Einstellung des Verfahrens. Widerstand gegen illegale Rückführungen seien kein Verbrechen.

Dienstag, 20.09.2022, 16:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 20.09.2022, 14:26 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Pro Asyl hat die Einstellung des Verfahrens gegen drei des Terrorismus angeklagte junge Flüchtlinge auf Malta gefordert. Ihnen drohe lebenslange Haft, weil sie sich friedlich dagegen gewehrt hätten, zusammen mit weiteren etwa 100 Geflüchteten nach Libyen zurückgebracht zu werden, erklärte die Organisation. Seit dreieinhalb Jahren laufe das Verfahren gegen die drei nach dem Schiff El Hiblu „El Hiblu3“ benannten Jugendlichen, von denen zwei zum fraglichen Zeitpunkt minderjährig waren. Auch am Donnerstag habe der Prozesstag keine neuen Erkenntnisse ergeben.

„Staatsanwältin Victoria Buttigieg hätte die Möglichkeit, das schändliche Verfahren zu beenden oder mindestens die Anklage wegen Terrorismus fallen zu lassen“, sagte der Leiter der Europa-Abteilung von Pro Asyl, Karl Kopp, dem „Evangelischen Pressedienst“. „Es gibt keinen Ablauf, der die Anklage hergibt.“

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Protest an Bord gegen Rückführung nach Libyen

Der Frachter „El Hiblu 1“ hatte am 26. März 2019 in Absprache mit dem europäischen Marineeinsatz Eunavfor Med 108 Flüchtlinge von einem Schlauchboot in Seenot gerettet. Laut Pro Asyl und einem Bündnis von knapp 30 Initiativen, die die jungen Männer unterstützen, kam es auf dem Schiff zu Protesten, als die Geflüchteten merkten, dass der Frachter auf Anordnung der europäischen Behörden Kurs auf Libyen nahm, woher sie geflohen waren.

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Die drei Jugendlichen im Alter von 15, 16 und 19 Jahren hätten versucht, die Lage zu entschärfen und zwischen Crew und Flüchtlingen vermittelt. Schließlich brachte das Schiff sie nach Malta. Das werde den jungen Männern nun zum Verhängnis.

„Widerstand gegen illegale Rückschiebung ist kein Verbrechen“

„Es ist grotesk, dass Schutzsuchenden vor europäischen Gerichten drakonische Haftstrafen drohen, weil sie das Recht auf Asyl einfordern und sich nicht widerstandslos in die Folterlager Libyens zurückschicken lassen“, erklärte Kopp. „Widerstand gegen die illegale Rückschiebung nach Libyen ist kein Verbrechen.“

Die drei, damals noch Teenager, wurden für sieben Monate inhaftiert. Seit November 2020 sind sie den Angaben nach auf Kaution frei, müssen sich jedoch ständig bei der Polizei melden und werden regelmäßig verhört. (epd/mig) Aktuell Panorama

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