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Syrische Kinder in einem Flüchtlingslager (Archiv) © 123rf.com

Weltkindertag

Bündnis fordert verbesserten Familiennachzug für Geflüchtete

Im Koalitionsvertrag hat die Regierungskoalition Verbesserungen beim Familiennachzug für Geflüchtete versprochen. Zum Weltkindertag fordert ein breites Bündnis jetzt zügige Umsetzung.

Montag, 19.09.2022, 20:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 19.09.2022, 15:56 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Das internationale Kinderhilfswerk terre des hommes fordert gemeinsam mit weiteren Verbänden die Bundesregierung auf, im Koalitionsvertrag angekündigte Verbesserungen beim Familiennachzug für Geflüchtete zügig umzusetzen. Anlass ist der Weltkindertag an diesem Dienstag.

„Wir erwarten, dass die Bundesregierung ihren Versprechungen zur Verwirklichung des Grundrechts auf Familienleben für Geflüchtete oberste Priorität einräumt“, sagte Beat Wehrle, Vorstandssprecher von terre des hommes. „Damit würde die Regierung passend zum Weltkindertag signalisieren, dass ihr das Wohl und die Rechte von Flüchtlingskindern ein Anliegen sind.“

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Nach derzeitiger Rechtspraxis können unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zwar ihre Eltern, nicht aber ihre Geschwister nachziehen lassen. Diese Form von Familientrennung sei für viele Kinder und Jugendliche eine starke psychische Belastung, die negative Folgen für ihre weitere Entwicklung haben kann. Sowohl das Völkerrecht als auch das Grundgesetz verpflichteten Deutschland dazu, das Recht auf Familie zu schützen und das Kindeswohl vorrangig zu berücksichtigen, hieß es.

Umsetzung von EuGH-Urteilen

Im deutschen Familienrecht werde das Verhältnis von Geschwistern bereits unter einen besonderen rechtlichen Schutz gestellt. Es sei nicht länger hinzunehmen, dass das beim Nachzug der Geschwister von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten nicht gelte, so terre des hommes.

Außerdem fordert das Bündnis, die Umsetzung von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zugunsten Minderjähriger Antragssteller. Deutschland verweigert geflüchteten Jugendlichen den Familiennachzug, wenn zwischen der Antragsstellung und Entscheidung über den Antrag der Antragsteller volljährig geworden ist.

Fall aus der Beratungspraxis

Der Initiativausschuss für Migrationspolitik in Rheinland-Pfalz führt einen fiktiven Fall aus der Beratungspraxis auf, der sehr oft vorkomme:

„Der heute 15-jährige M. ist Mitte 2019 aus Syrien geflüchtet. Seine Eltern mussten mit zwei weiteren Geschwisterkindern im Alter von einem und drei Jahren zurückbleiben, weil die Flucht für die beiden Kleinkinder zu gefährlich gewesen wäre und gleichzeitig noch eine Großmutter versorgt werden musste, die sonst völlig alleine gewesen wäre. M. wurde Anfang 2020 vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) als Flüchtling anerkannt. Nach derzeitiger Rechtslage haben zwar M.s Eltern im Rahmen des Familiennachzugs die Möglichkeit, zu ihm nach Deutschland zu kommen. Dafür aber müssten sie die beiden Geschwisterkinder alleine in Syrien zurücklassen oder sich trennen. Denn die Geschwisterkinder sind vom Familiennachzug zu M. ausgeschlossen.“

Dieser Ausschluss sei ein eklatanter Verstoß gegen die UN-Kinderrechtskonvention, so der Initiativausschluss. „Dass jetzt ein weiterer Weltkindertag ins Land geht, ohne dass diese himmelschreiende Ungerechtigkeit beseitigt wurde, zeigt einmal mehr: Der von der Bundesregierung angekündigte ‚Paradigmenwechsel in der Migrations- und Integrationspolitik‘ ist in weiten Teilen bisher ein nicht eingelöstes Versprechen geblieben“, so Torsten Jäger, Geschäftsführer des Ausschusses. (epd/mig) Leitartikel Panorama

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