Clara Bünger, Die Linke, Politikerin, Flucht, Flüchtlingspolitik, Bundestag
Clara Bünger (Die Linke), Sprecherin für Flucht- und Rechtspolitik © Ben Groß

Offener Brief an Faeser

Warum benachteiligt neue Verordnung Nicht-Ukrainer?

Ab dem 1. September tritt eine neue Ukraine-Aufenthalts-Verordnung in Kraft, die Tausende Nicht-Ukrainer weiter benachteiligt. Linke-Politikerin Clara Bünger fragt in einem offenen Brief an Innenministerin Nancy Faeser: Warum? MiGAZIN veröffentlicht den Brief im Wortlaut:

Mittwoch, 31.08.2022, 17:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 31.08.2022, 12:34 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Sehr geehrte Frau Ministerin,

ich wende mich an Sie, weil Tausende Drittstaatsangehörige, die in den letzten Monaten vor dem russischen Angriffskrieg aus der Ukraine nach Deutschland geflohen sind, mit Inkrafttreten wesentlicher Änderungen der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung zum 1. September 2022 in eine äußerst prekäre Situation geraten werden.

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Einige wenige Bundesländer wie Hamburg und Berlin haben für die Gruppe der internationalen Studierenden Übergangslösungen erarbeitet, doch davon können bei Weitem nicht alle Drittstaatsangehörigen profitieren, und selbst für die internationalen Studierenden bleiben die bürokratischen Hürden hoch. In anderen Bundesländern gibt es überhaupt keine Angebote, die Drittstaatsangehörigen einen längerfristigen Aufenthalt ermöglichen; dort gelingt es lediglich mit viel zivilgesellschaftlichem Druck, Übergangslösungen für einzelne Personen auszuhandeln. Ich habe nun schon von mehreren Fällen gehört, in denen Menschen aus Unterkünften geworfen und vom Bezug sozialer Leistungen ausgeschlossen wurden. Andere werden zur Ausreise aufgefordert oder in für sie aussichtslose Asylverfahren gedrängt.

„Die Betroffenen fragen zurecht, warum so mit ihnen umgegangen wird, während für Geflüchtete mit ukrainischem Pass so viel möglich gemacht wird. „

All dieses Leid hätte vermieden werden können, wenn Sie als Bundesregierung eine Aufnahmeregelung nach § 24 AufenthG für alle Menschen geschaffen hätten, die aus der Ukraine fliehen mussten, wie Sie, Frau Ministerin, es zumindest für die Gruppe der internationalen Studierenden ursprünglich versprochen hatten.

Die Betroffenen fragen zurecht, warum so mit ihnen umgegangen wird, während für Geflüchtete mit ukrainischem Pass so viel möglich gemacht wird – was ich natürlich ausdrücklich begrüße! Die Menschen sind vor demselben brutalen Krieg geflohen, auch ihre Pläne wurden zerstört, auch sie stehen vor dem Nichts und müssen sich ein neues Leben aufbauen. Es gibt schlicht und ergreifend keinen nachvollziehbaren Grund für diese Ungleichbehandlung.

Ich bitte Sie mit Nachdruck, hier nachzubessern, um allen Menschen, die vor dem russischen Angriffskrieg fliehen mussten, Schutz und eine sichere Perspektive zu ermöglichen. Hierzu bräuchte es aus meiner Sicht eine Anweisung des Bundes, dass aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtete Drittstaatsangehörige eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erhalten sollen, ohne dass zuvor die Rückkehrmöglichkeit in ihr ursprüngliches Herkunftsland geprüft wird.

Mit freundlichen Grüßen Aktuell Politik

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