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Kind wartet am Flughafen (Symbolfoto) © claudiodivizia/123rf.com

Ampel wie GroKo

Kontingent für Familiennachzug wird weiter nicht ausgeschöpft

Noch immer ist der Familiennachzug für eine Gruppe von Geflüchteten in Deutschland begrenzt. Dabei werden die verfügbaren Plätze nicht ausgeschöpft. Die Ampelkoalition hat den Betroffenen Verbesserungen versprochen. Wann die kommen, ist noch unklar.

Sonntag, 31.07.2022, 17:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Samstag, 30.07.2022, 20:23 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Das vor vier Jahren eingeführte Kontingent für den Familiennachzug zu in Deutschland lebenden Geflüchteten mit untergeordnetem Schutzstatus wird weiterhin nicht ausgeschöpft. Wie der „Evangelische Pressedienst“ aus dem Auswärtigen Amt erfuhr, haben deutsche Auslandsvertretungen im ersten Halbjahr 2022 insgesamt 4.232 Visa für Familienangehörige ausgestellt. Damit ist die Zahl der erteilten Visa im Durchschnitt zwar wieder gestiegen. Sie bleibt aber weiter hinter den 1.000 pro Monat möglichen Nachzügen zurück.

Nach der großen Fluchtbewegung wurde 2016 für Geflüchtete mit sogenanntem subsidiären Schutz das Recht, die engsten Familienangehörigen nach Deutschland nachzuholen, ausgesetzt. Nach der Aussetzung erhielten immer mehr Syrer den sogenannten subsidiären Schutzstatus. Die damalige Bundesregierung wollte damit den Zuzug Asylsuchender reduzieren und erntete dafür scharfe Kritik. Anders als Geflüchtete, die einen Schutzstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention oder dem Grundgesetz erhalten haben, hatten sie damit keinen Rechtsanspruch mehr auf den Nachzug von Ehegatten, Kindern oder – im Fall minderjähriger Kinder – der Eltern. Betroffen sind davon insbesondere syrische Kriegsgeflüchtete.

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2018 legte die Bundesregierung dann ein Kontingent auf, um maximal 1.000 Angehörigen dieser Geflüchteten pro Monat den Nachzug zu ermöglichen, pro Jahr also insgesamt 12.000. Die Plätze wurden von Beginn an nicht komplett ausgeschöpft. Anfangs lag es am schleppenden Start des Verfahrens, in das sowohl Auslandsvertretungen als auch Behörden im Inland involviert sind. Während der Corona-Pandemie ab 2020 hätten Visastellen aufgrund der hohen Infektionszahlen und der pandemiebedingten Einschränkungen des öffentlichen Lebens in den Gastländern nur erheblich eingeschränkt oder im Notbetrieb arbeiten können, hieß es später aus dem Ministerium.

Fast die Hälfte des Kontingents nicht ausgeschöpft

Einzig im Jahr 2019 wurde das Kontingent mit 11.133 erteilten Visa nahezu ausgeschöpft. In den Folgejahren wurden nur jeweils rund halb so viele Visa ausgestellt. Seit dem Start des Kontingents am 1. August 2018 bis Ende Juni dieses Jahres wurde den Angaben zufolge insgesamt 29.215 Angehörigen der Nachzug zu in Deutschland lebenden Geflüchteten mit untergeordnetem Schutz ermöglicht. 47.000 Nachzüge hätte die Regelung theoretisch erlaubt.

Die meisten Visa wurden in den Auslandsvertretungen der Nachbarregion Syriens, in Beirut, Erbil und Istanbul ausgestellt. Mit Abstand folgten deutsche Vertretungen in Nairobi, Islamabad, Amman, Addis Abeba, Riad und Tunis, hieß es.

Ampel-Versprechen bisher nicht eingelöst

SPD, Grüne und FDP haben im Koalitionsvertrag vereinbart, auch für Geflüchtete mit subsidiärem Schutz wieder zum Rechtsanspruch auf Familienzusammenführung zurückzukehren. Wann das mit einem Gesetz umgesetzt wird, ist aber noch offen. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat ein erstes Gesetzespaket zum Thema Migration auf den Weg gebracht, das nur Erleichterungen beim Familiennachzug zu Fachkräften vorsieht.

Weitere Gesetzgebungspakete sollen in diesem und im nächsten Jahr innerhalb der Bundesregierung abgestimmt und in das parlamentarische Verfahren eingebracht werden, sagte ein Innenministeriumssprecher. Näheres zum Zeitplan könne zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht mitgeteilt werden. (epd/mig) Leitartikel Politik

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