Konzentrationslager, KZ, Sachsenhausen, Holocaust, Neutrale Zone
Konzentrationslager Sachsenhausen. Auf der Tafel steht: "Neutrale Zone. Es wird ohne Anruf sofort scharf geschossen." © brownphoto @ pixabay.com (Lizenz), bearb. MiG

Urteil im NS-Prozess erwartet

Auf der Suche nach der historischen Wahrheit

In Brandenburg steht einer der letzten NS-Prozesse kurz vor dem Abschluss. Das Urteil in dem Verfahren gegen den 101-jährigen Angeklagten soll am Dienstag fallen.

Von Sonntag, 26.06.2022, 18:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 26.06.2022, 14:26 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Mehr als 30 Verhandlungstage sind seit Beginn des NS-Prozesses im Oktober 2021 vergangen, zehn Zeugen haben dort ausgesagt, und mehrere Sachverständige wurden angehört: Nun steht das Verfahren gegen einen 101-jährigen Mann aus Brandenburg vor dem Abschluss. Am Montag soll am Verhandlungsort in Brandenburg an der Havel der Verteidiger plädieren, dem Angeklagten soll Gelegenheit zu einem letzten Wort gegeben werden, am Dienstag soll das Urteil verkündet werden. Die Staatsanwaltschaft wirft Josef S. vor, als SS-Wachmann im KZ Sachsenhausen Beihilfe zum Mord in einer Vielzahl von Fällen geleistet zu haben.

Der in Litauen geborene Baltendeutsche, der nach Zweitem Weltkrieg und Kriegsgefangenschaft in der DDR lebte, hat die Verhandlungstage nach seinem zur Prozessroutine geronnenen „Guten Morgen allerseits“ meist weitgehend still verfolgt. Die Vorwürfe hat er jedoch mehrfach energisch zurückgewiesen. Sachsenhausen kenne er nicht, mit Gaskammern habe er nichts zu tun, waren einige der wenigen Worte zu den Tatvorwürfen. Er will in der fraglichen Zeit an einem anderen Ort in der Landwirtschaft gearbeitet haben. Doch Unterlagen, die in den Prozess Eingang fanden, sprechen dafür, dass er mehr als drei Jahre lang Wachmann in Sachsenhausen war.

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„Historische Wahrheit“

Mehr als 200.000 Menschen waren zwischen 1936 und 1945 in dem als Modell- und Schulungslager der SS errichteten Konzentrationslager nördlich von Berlin inhaftiert. Zehntausende von ihnen wurden ermordet oder kamen auf andere Weise ums Leben.

Die Zeugen, darunter mehrere Überlebende der NS-Verbrechen, und zwei Fachleute für die deutsche Geschichte schilderten in dem Prozess den brutalen Alltag in Sachsenhausen, die Verbrechen, die Qualen, denen die Häftlinge ausgesetzt waren, die Zufälle, durch die Überleben möglich war. Posthum wurde im März die Aussage des ebenfalls 101-jährigen jüdischen NS-Überlebenden Leon Schwarzbaum verlesen, der nur wenig jünger war als Josef S. und wenige Tage vor seiner geplanten Aussage am 13. März starb. „Ich möchte Sie auffordern, die historische Wahrheit zu sagen“, richtete sich darin Schwarzbaum an Josef S. und appellierte an ihn, Leugnung und Verdrängung aufzugeben und darüber zu sprechen, was er erlebt hat.

Keine Zeugenaussagen

Allein an 18 Verhandlungstagen hörte auch der Angeklagte den höchst detaillierten Ausführungen des Historikers Stefan Hördler zu und war damit ein ums andere Mal mit den NS-Verbrechen konfrontiert, an denen er nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft beteiligt war.

Fünf auf Antrag der Verteidigung vom Gericht als Zeugen geladene frühere SS-Wachmänner, die den Angeklagten entlasten sollten, sagten in dem Verfahren hingegen nicht aus: Einer von ihnen war nach Gerichtsangaben bereits verstorben, drei waren aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation nicht zu einer Zeugenaussage fähig. Ein weiterer früherer SS-Mann berief sich laut Gericht auf sein Aussageverweigerungsrecht wegen Ermittlungen, die sich gegen ihn richten.

Staatsanwaltschaft: Mord in mehr als 3.500 Fällen

Die Staatsanwaltschaft wirft Josef S. Beihilfe zum grausamen und heimtückischen Mord in mehr als 3.500 Fällen vor und fordert eine Haftstrafe von fünf Jahren. Es gebe keinen Zweifel, dass Josef S. als SS-Mann in Sachsenhausen tätig war, sagte Staatsanwalt Cyrill Klement in seinem Plädoyer Mitte Mai. Vertreter der Nebenkläger forderten in ihren Plädoyers im Mai mindestens fünf Jahre Haft. Anwalt Thomas Walther, einst Chefermittler der Ludwigsburger Zentralstelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen, warf der deutschen Justiz zudem vor, pflichtvergessen Zeit „verplempert“ zu haben. Es habe bereits seit den 70er Jahren Erkenntnisse der Stasi über die NS-Vergangenheit von Josef S. gegeben, betonte er.

Laut Staatsanwaltschaft war der Angeklagte in der Zeit zwischen dem 23. Oktober 1941 und dem 18. Februar 1945 SS-Wachmann in Sachsenhausen. Im Zuge der Ermittlungen wurden unter anderem Dokumente aus der Gedenkstätte Sachsenhausen, dem Bundesarchiv in Berlin und der Stasi-Unterlagenbehörde ausgewertet. Für Montag steht der 35. Verhandlungstag an. Das zuständige Landgericht Neuruppin hat den Prozess nach Brandenburg an der Havel in die Nähe des Wohnorts von Josef S. verlegt, weil er laut Gutachten nur wenige Stunden am Tag verhandlungsfähig ist. (AZ: 11 Ks 4/21) (epd/mig) Aktuell Panorama

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