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Landgericht Hagen

Nach Anschlagsplan auf Synagoge: Jugendstrafe auf Bewährung

Ein Jahr und neun Monate auf Bewährung für einen geplanten Anschlag auf eine Synagoge. Das hat das Landgericht Hagen im Fall eines 17-jährigen Syrers entschieden, der vor zwei Jahren bundesweit Bestürzung ausgelöst hatte.

Dienstag, 29.03.2022, 5:21 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 29.03.2022, 7:52 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Weil er einen Anschlag auf die Hagener Synagoge vorhatte, ist ein 17-Jähriger zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Der Angeklagte habe im Prozess eingeräumt, im vergangenen Jahr einen Angriff mit einer selbstgebauten Bombe geplant zu haben, teilte das Landgericht Hagen am Montag mit. Der junge Syrer hatte demnach aber noch keine konkreten Schritte zur Umsetzung seines Vorhabens unternommen und auch noch keine der dafür erforderlichen Materialien erworben. (AZ: 51 KLs – 3 Js 575/21 – 1/22)

Auch einen konkreten Zeitpunkt für einen Anschlag hatte der Jugendliche den Angaben zufolge nicht festgelegt. Er habe „lediglich bereit sein wollen“, wenn Kabul bombardiert worden wäre oder bei einem Angriff westlicher Alliierter auf Ziele in Afghanistan Zivilisten ums Leben gekommen wären.

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Der Syrer war am 16. September 2021 wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren, staatsgefährdenden Straftat festgenommen worden, nachdem es tags zuvor Hinweise auf mögliche Anschlagspläne gegeben hatte. Eine zum jüdischen Feiertag Jom Kippur geplante Veranstaltung in der Synagoge musste abgesagt werden.

Vollstreckung nicht erforderlich

Eine Vollstreckung der Jugendstrafe sei nach Überzeugung der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts nicht erforderlich gewesen, hieß es. Die „notwendige erzieherische Einwirkung“ auf den jugendlichen Angeklagten könne auch anders gewährleistet werden. Daher sei der Haftbefehl aufgehoben und eine vorläufige Unterbringung des 17-Jährigen in einer stationären Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe angeordnet worden, teilte das Gericht mit. Während der dreijährigen Bewährungszeit muss der junge Mann in dieser Einrichtung leben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die mutmaßlichen Anschlagspläne auf eine Synagoge an einem jüdischen Feiertag hatten in der Öffentlichkeit Bestürzung ausgelöst. Zwei Jahre zuvor hatte in Halle an der Saale ein Rechtsextremist an Jom Kippur zwei Menschen getötet, nachdem er erfolglos versucht hatte, in die örtliche Synagoge einzudringen. (epd/mig) Aktuell Recht

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