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Europäischer Gerichtshof

Staatenlosigkeit nach Verstößen im Straßenverkehr nicht rechtens

Aufgrund eines Straßenverkehrsdeliktes wollte Österreich eine Frau doch nicht mehr einbürgern. Das Problem: Die Frau hatte ihre bisherige Staatsbürgerschaft bereits verloren. Der Fall ging bis vor den Europäischen Gerichtshof und endete jetzt zugunsten der Frau.

Mittwoch, 19.01.2022, 5:22 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 18.01.2022, 14:22 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat einer Frau recht gegeben, die nach Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung in Österreich staatenlos geblieben war. Das sei unverhältnismäßig, urteilte der EuGH am Dienstag in Luxemburg.

Die in Österreich lebende Frau hatte ihre estnische Staatsbürgerschaft nach Zusicherung einer Einbürgerung abgelegt. Österreich widerrief dann wegen der Verstöße im Straßenverkehr die Einbürgerung. (AZ: C-118/20)

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Es ging um eine nicht angebrachte Begutachtungsplakette, die in etwa dem deutschen TÜV entspricht, sowie eine Fahrt unter Alkohol. Beides werde im österreichischen Recht nur finanziell geahndet, erläuterte der EuGH. Außerdem machte Österreich acht weitere Verwaltungsübertretungen geltend; diese fand der EuGH irrelevant, da sie vor Zusicherung der Einbürgerung stattgefunden hätten.

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Unionsbürgerschaft

Der EuGH fühlte sich für den Fall zuständig, weil mit der Staatenlosigkeit auch der Verlust der Unionsbürgerschaft einherging, die EU-Bürger zusätzlich zur Staatsangehörigkeit besitzen.

In dem Urteil machte er auch eine Verfehlung Estlands deutlich. Ein EU-Staat soll danach den Wechsel der Staatsangehörigkeit seiner Bürger so gestalten, dass die Entlassung aus der alten Staatsangehörigkeit erst in Kraft tritt, wenn die neue tatsächlich erworben wurde. (epd/mig) Aktuell Recht

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